Frauke Petry: Aus aktuellem Anlass und aufgrund der vielen Anfragen stelle ich das Original-Interview zum angeblichen „Schiessbefehl auf Flüchtlinge“ (ganz unten) ein, verbunden mit einigen Fragen und Hinweisen :
– Selbstverständlich soll Flüchtlingen geholfen werden, aber das darf nicht dazu führen, das Recht und Gesetz bei uns in Deutschland nicht mehr zur Anwendung kommen. Wir müssen aber zuallererst wieder unterscheiden, wer da aus welchem Grund zu uns kommt:
1. Die politisch Verfolgten = Asylbewerber nach GG Art. 16a, derzeit ca. 0,8% aller bei uns Ankommenden.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html unter Berücksichtigung von Absatz (2) (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
2. Kriegsflüchtlinge nach Genfer Konvention (aus Kriegsgebieten wie Syrien) Allerdings gilt auch hier, wer aus einem sicheren Drittland kommt, ist kein Flüchtling mehr. BESSER wäre es, von der UNO ausgewählte Kontingentflüchtlinge (d.h. die wirklich Bedürftigen, also Waisenkinder, alleinerziehende Mütter und Familien) legal nach Deutschland zu holen, als unsere Grenzen weiter, wider Recht und Gesetz ohne Kontrollen offen zu halten.
3. Migranten/ Einwanderer, die aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nach Deutschland kommen um hier zu leben und zu arbeiten DABEI fehlt uns ein#Einwanderungsgesetz , wie das viele demokratische Staaten haben, welches die Bedingungen und z.B. die Obergrenzen regelt, so in der Schweiz, in Kanada, den USA, Australien, Neuseeland u.v.a.m.
– Woher weiß der Beamte, dass es sich bei der Person, die gerade im Begriff ist, sich unerlaubt Zugang zu verschaffen, um einen „Flüchtling“ handelt? Er hat diese Person(en) nie gesehen, ist aber zur Einhaltung unserer Gesetze verpflichtet. Schon alleine deshalb ist eine Aussage „will auf Flüchtlinge schiessen“ völliger Blödsinn. Ob es sich hier um einen Flüchtling oder vlt. einen Kriminellen handelt, stellt sich erst bei einer Personenüberprüfung heraus, der sich diese Person ja gerade entziehen will!
Man nutzt den Begriff „Flüchtling“ aber gerne, um beim Leser das Bild eines „kleinen, weinenden Kindes mit großen Kulleraugen“ und gegenüber einen Beamten, der auf das Kind schiessen soll, zu projizieren um zu Dramatisieren und die sachlich und rechtlich richtige Aussage in völlig falschem Licht darzustellen. Bei Notsituationen an Grenzen handelt es sich mit Sicherheit um solche aggressiv aufgeheizten Angriffe, die an der ungarischen Grenze mit einem massiven Polizeiaufgebot und dem Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern kontrolliert werden konnte. https://www.youtube.com/watch?v=RH2xsQLVJbo
Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof #BGH bereits 1998 ein Urteil zum scharfen, gezielten Schuß von Grenztollbeamten auf Basis des UZwG gefällt, bei dem ein Zollbeamter auf einen fliehenden Motorradfahrer und dessen Sozius geschossen hatte.
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1988-10-26/3-StR-198_88 .
– Wer hat sich im Oktober darüber aufgeregt, als der GRÜNE OB von Tübingen, Herr Boris Palmer genau dasselbe forderte?
http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Tuebinger-OB-Mehr-Fluechtlinge-gehen-nicht-249468.html
– Es ist geltendes Recht, warum greift man nicht die Regierung an, die das Gesetz erlassen hat bzw. nicht ändert? Dort hat man gewiss keinen Grund, sich darüber zu echauffieren! Lesen Sie das #UzWG http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html Dieses Gesetz schränkt nach §3 auch die in Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 und 2, Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geschützten Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung ein.
– Warum misst man mit zweierlei Maß? Versuchen Sie sich mal bei Ihrem nächsten Flug der Sicherheitskontrolle zu entziehen! Oder versuchen Sie den Sperrbereich im Flughafen unerlaubt zu betreten! Was glauben Sie, was passiert, vor allem, wenn Sie sich dann einer mehrfachen Aufforderung widersetzen, dies zu unterlassen?
– Wie wurden zum G7 Gipfel letzten Sommer die geschlossenen Grenzen gesichert und warum trugen die zig-Tausend eingesetzten Beamten dabei scharfe Schusswaffen?
– Was glauben Sie, wie die EU-Außengrenzen, z.B. von Italien, Griechenland und Bulgarien gesichert werden?
– Welche Logik ist es zu sagen, wir könnten unsere Grenze (3.575 km) nicht schützen, die Türkei kann/soll aber eine weitaus längere Grenze schützen? Doppelmoral! Die Sicherung der #EU -Aussengrenzen in Rumänien und Bulgarien wurde Anfang 2000 von deutschen Unternehmen gebaut. Mehr als 9.000 km Grenzen in Saudi-Arabien wurde für 2 Milliarden Euro vom europäischen Unternehmen #EADS und dessen deutschem Tochterunternehmen #CASSIDIAN (Ulm und München) in wenigen Jahren umgesetzt. *Deutsche Unternehmen wie #ATLAS Bremen, #CARLZEISS Oberkochen u.a., sind bei der Grenzsicherung weltweit Marktführer.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/saudi-arabien-milliardenprojekt-von-eads-verzoegert-sich/8731456.html
– Im September 2015 dementiert die Bundespolizei die angeblich abgegebenen Warnschüsse an der deutsch-österreichischen Grenze. RTL aktuell hatte zuvor berichtet, man habe Warnschüsse abgegeben, um eine Gruppe von Personen am illegalen Grenzübertritt zu hindern. Dies zeigt deutlich, dass der Einsatz von Schusswaffen als Ultima Ratio oder zur Abschreckung trotz aller Beteuerungen durch Polizeigewerkschafter und Politiker grundsätzlich möglich wäre. Damals hat man das nicht als „völlig unmöglich“ zurückgewiesen.
http://web.de/magazine/politik/fluechtlingskrise-in-europa/offenbar-warnschuesse-deutsch-oesterreichischen-grenze-30918194
Es handelt sich also wieder einmal nur um eine Schmutzkampagne gegen Frauke Petry und die ?#?AfD?, da schreckt man auch nicht vor Lügen zurück! Kein Wunder, laut Emnid hat die AfD wieder 2% hinzugewonnen und hat Linke und Grüne auf Bundesebene bereits überholt. Zeit für Veränderung! Zeit für AfD! http://www,alternativefuer.de/mitwirken/Beitreten/
Hier der versprochene Link zum Original-Interview:http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/sie-konnen-es-nicht-lassen-1.2620328 Hier ein Auszug
Morgenweb: Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.
Morgenweb: Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
Morgenweb: Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.
Morgenweb: Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?
Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.
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