Klaus Hart Brasilientexte

Aktuelle Berichte aus Brasilien – Politik, Kultur und Naturschutz

„Enoch zu Guttenberg. Ein Freiherr kämpft gegen den Windkraftwahn“. FAZ, Mai 2015.

Mittwoch, 20. Mai 2015 von Klaus Hart

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/enoch-von-guttenberg-bekaempft-die-windkraft-13601292.html

FAZ:

 

„Der Dirigent Enoch zu Guttenberg wanderte einst durch die oberfränkischen Täler – verwunschen und wild. Doch jetzt kommen auch dorthin immer mehr Windräder. Für ihn ist das ein brutaler Frevel an Landschaft und Menschen…

  Zu seiner Familie gehörte Karl Ludwig zu Guttenberg, der als Widerstandskämpfer in den letzten Kriegstagen von den Schergen des Reichssicherheitshauptamts ermordet wurde…

 
Enoch zu Guttenberg ist, das wird in einem langen Gespräch deutlich, kein Ökofundamentalist, kein Rechthaber, kein Rabauke. Ihn treibt die Sorge um, dass mit dem Errichten großer Windkraftanlagen die letzten natürlichen, nicht urbanisierten Lebensräume in Deutschland zerstört werden; ein Preis, den er verglichen mit dem ökonomischen Nutzen für zu hoch hält.

 

Er sei anfangs selbst für die Windkraft gewesen, sagt er; doch habe er lernen müssen, dass sie ein ökologischer und ökonomischer Irrweg sei. Auf seinem Mobiltelefon hat er die Aufnahme einer Ortschaft, über die riesige Windräder aufragen, als kämen Invasoren von einem fernen Planeten über ein Zwergenvolk.

Guttenberg hat viele Statistiken und Berechnungen parat, um für seine Sache zu werben; sie finden sich auf den Websites des Bündnisses „Vernunftkraft“, zu deren prominenten Köpfen er gehört. Natürlich wandelt sich der künstlerische Feuerkopf Guttenberg nicht zum trockenen Zahlenmenschen, wenn er das Dirigenten- mit dem Rednerpult vertauscht und gegen die Windkraft spricht.

Er wettert mit großem emotionalen Gestus gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das eine „gigantische Verschleuderungs- und Geldumverteilungsmaschine“ sei; er sieht in den großen Windrädern „Riesentotems eines Kults der unbegrenzten Energie“; er beklagt, dass der Naturschutz in die Hände von Technokraten gefallen sei.

Zerstörung der Natur und der Seele

Abschaffung des EEG, ein Stopp des subventionierten Ausbaus der Windenergie – und auch der Photovoltaik –, eine „weitestgehende“ Schonung von Natur und Lebensraum, Fokussierung gesellschaftlicher Ressourcen auf Forschung und Einsparung: Diese Forderungen von „Vernunftkraft“ interpretiert Guttenberg auf expressive, ja mitunter ekstatische Weise. Wie sollte es anders sein, wollte er nicht seine Persönlichkeit in Dirigent und Umweltschützer spalten. Anders könnte er nicht die Authentizität ausstrahlen, die Menschen in großer Zahl zu seinen Reden wider die Windkraft zieht…

 

2012 verließ er den Bund für Umwelt und Naturschutz. Bis in die Führung des Verbands werde die weitgehende Zerstörung der Landschaftsschutzgebiete und Naturparks durch Windkraft- und Photovoltaikanlagen nicht nur geduldet, sondern sogar unterstützt, zürnte er. Es war mehr als die Kündigung einer Mitgliedschaft, es war der Abschied von einer zweiten Heimat.

Guttenberg ist unerbittlich in dem, was er für richtig hält – das bekommen auch Standesgenossen zu spüren: Gegen das Fürstenhaus Hohenlohe-Langenburg, das seine Besitzungen nicht mehr länger als Sperrgebiet für die Windkraft betrachtet, hat er im vergangenen Monat eine veritable Brandrede gehalten – nicht irgendwo, sondern im Herzen des Hohenloher Lands, in Langenburg…

 

Salzsäure über Landschaften

Doch Guttenberg ist landauf, landab unterwegs, um gegen die Windkraft zu streiten. Auf die Frage, was ihn antreibe, gibt er eine einfache Antwort: Er sei doch seine Pflicht, sich für die Bewahrung der „letzten erhaltenen Kulturlandschaften“, die dem „Windkraft-Wahn“ geopfert werden sollten, einzusetzen.

Enoch zu Guttenberg ist kein Politiker – anders als sein Sohn Karl-Theodor, der frühere Bundesverteidigungsminister, anders als sein Vater Karl Theodor, der ein Wegbereiter der Großen Koalition unter der Kanzlerschaft von Kurt Georg Kiesinger war. In seiner Unbedingtheit könnte er auch nicht Politiker sein. Er nimmt sich die Freiheit, an Grenzen politischer Korrektheit zu rühren.

Wer in der Alten Pinakothek in München Salzsäure über ein Gemälde von Albrecht Altdorfer gösse, käme in eine psychiatrische Klinik oder ins Gefängnis, sagt er; lebende Landschaften durch monströse Windkraftanlagen zu zerstören, gelte aber als fortschrittlich und zeitgerecht. Es sind Worte eines unruhigen Herzens, über die sich streiten lässt. Über ihre subjektive Wahrhaftigkeit lässt sich nicht streiten.(FAZ)

 

http://www.hart-brasilientexte.de/2015/03/24/windiges-geld-ndr-tv-film-2015-mit-uralt-argumenten-der-windkraftgegner-zum-energiewende-bluff/

„Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde

mowe2utgast1999-jpg.JPG

 Foto von Manfred Knake.  

Windräder stören weder Hasen noch Vögel”(WKA-Agitprop)

pelikanwindkraftwerk13.jpg

 

Hanns Dieter Hüsch, Kabarettist

“Wir befinden uns in der Hand

von Kaufleuten

die sich wiederum in der Hand

von Kaufleuten befinden

die wiederum ihrerseits 

sich in der Hand von Kaufleuten befinden

von Kaufleuten die sich aber keineswegs

als Kaufleute empfinden

vielmehr als vielseitig Interessierte

sagen wir

sich als hochkomplizierte Seelen, unter

wenns sein muß

eiskalter Haut

dargestellt wissen wollen

weil eventuell alte Schule

hanseatisch etc.

sich demnach natürlich mit Kunst

sich als Kaufleute

die wiederum in der Hand von noch

feineren Kaufleuten

sich befassen und auseinandersetzen

in der Obhut

wohlgemerkt in der Obhut

von angestammten Kaufleuten

die das Halsabschneiden weit von sich weisen…”

 

(more…)

Toter Uhu unter Windkraftwerk, Energiewende-Bluff. Warum bestimmte „Öko“-Politiker Windanlagen als umweltfreundlich bezeichnen. ”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin. Immer noch keine Protestaktionen von Greenpeace gegen Vernichtung streng geschützter Tierarten durch Windkraftwerke.

Montag, 14. März 2011 von Klaus Hart

 http://www.hart-brasilientexte.de/2013/08/28/massenhafte-vernichtung-theoretisch-streng-geschutzter-fledermause-durch-windkraftwerke-in-deutschland-wattenrat-ostfriesland-zu-uralt-fakten-bestatigt-durch-eine-neue-studie-umweltfreundlichkeit/

Anschluß 1990, gezielte Naturvernichtung in Ostdeutschland – Resultate und Ziele: http://www.hart-brasilientexte.de/2014/11/10/mauerfall-und-anschlus-1990-was-fur-natur-und-biodiversitat-der-zuvor-artenreichen-ex-ddr-geplant-war-erreichte-resultate-weisen-auf-umweltvernichtungsziele-artenvielfalt-und-lebensqualitat/

http://www.abu-naturschutz.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1025:kollision-von-greifvoegeln-an-mittelwestfaelischen-windenergieanlagen&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=159

Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

wkavogelvorurteilbwe.jpg

“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.

(more…)

Wer Windkraftanlagen als „umweltfreundlich“ einstuft – und warum. Das Beispiel der theoretisch streng geschützten Fledermäuse in Deutschland. Werte-und Definitionswandel und der heutige Rest-Naturschutz. Deutlich spürbarer Artenrückgang in Deutschland. „Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich sind für Mensch und Umwelt.“ (Offizielle Propaganda) „Politik-Irrtum“ Windkraft.

Samstag, 26. Februar 2011 von Klaus Hart

http://www.hart-brasilientexte.de/2013/08/28/massenhafte-vernichtung-theoretisch-streng-geschutzter-fledermause-durch-windkraftwerke-in-deutschland-wattenrat-ostfriesland-zu-uralt-fakten-bestatigt-durch-eine-neue-studie-umweltfreundlichkeit/

„Massentod unterm Windrad“:  http://www.hart-brasilientexte.de/2014/11/17/massentod-unterm-windrad-die-welt-energiewende-bluff-und-auser-kraft-gesetzte-naturschutz-gesetze-deutschlands-uraltbekannte-fakten-wer-sie-jahrelang-der-offentlichkeit-verschwieg/

Greenpeace verzichtet weiterhin auf Protestaktionen gegen deutsche Windkraftwerke, die massenhaft geschützte Tiere töten. 

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/02/26/vor-allem-seltene-vogelarten-von-windkraft-bedroht-3satbestatigung-aller-warnenden-naturschutzer-voraussagen-aus-den-neunziger-jahren/

„Die aus den Fundraten und Korrekturfaktoren ermittelte durchschnittliche jährliche Schlagopferrate lag bei den intensiv abgesuchten WEA etwa um den Faktor 5,25 höher als die Zahl der tatsächlich gefundenen Kadaver und ergibt einen Wert von etwa 2,99 Fledermausschlagopfern je WEA und Jahr. Bei einer Gesamtzahl von etwa 3.000 WEA in Brandenburg dürften alljährlich bereits etwa 8.970 Fledermäuse in Brandenburg verunglücken. Zum Vergleich wurden im Rahmen eines bundesweit durchgeführten Forschungsvorhabens der Universitäten Erlangen-Nürnberg und Hannover „Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an On-shore-Windenergieanlagen“ für den Zeitraum der Monate Juli bis September durchschnittlich 7,1 Schlagopfer je WEA berechnet (KORNER-NIEVERGELT et al. 2009), wobei die für brandenburgische Standorte berechneten Werte durchschnittlich noch höher ausfielen.
Bei einem Anteil von etwa 49,7 Prozent Abendseglern (Nyctalus noctula), 26,9 Prozent Rauhautfledermäusen (Pipistrellus nathussi), 10,8 Prozent Zwergfledermäusen (Pipistrellus pipistrellus) und 3,5 Prozent Zweifarbfledermäusen (Vespertilio murinus) unter den Schlagopfern in Brandenburg ergeben sich aus den Daten der Fundkartei z.B. für diese Arten rein rechnerisch Verluste in folgender Größenordnung: 4.458 Abendsegler, 2.413 Rauhautfledermäuse, 969 Zwergfledermäuse und 314 Zweifarbfledermäuse.“

Der Windkraft-und Energiewende-Bluff – Text-und Foto-Sammlung:

http://www.hart-brasilientexte.de/2015/05/29/der-windkraft-und-energiewende-bluff-textsammlung/

Anschluß 1990, gezielte Naturvernichtung in Ostdeutschland – Resultate und Ziele:http://www.hart-brasilientexte.de/2014/11/10/mauerfall-und-anschlus-1990-was-fur-natur-und-biodiversitat-der-zuvor-artenreichen-ex-ddr-geplant-war-erreichte-resultate-weisen-auf-umweltvernichtungsziele-artenvielfalt-und-lebensqualitat/

http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.451792.de

Bislang fehlt von offizieller Seite jegliche Information, wie diese Tierverluste wieder ausgeglichen, die Umwelttäter bestraft werden.

http://www.hart-brasilientexte.de/2013/08/28/massenhafte-vernichtung-theoretisch-streng-geschutzter-fledermause-durch-windkraftwerke-in-deutschland-wattenrat-ostfriesland-zu-uralt-fakten-bestatigt-durch-eine-neue-studie-umweltfreundlichkeit/

Windkraftpropaganda im Internet:

„Windräder schützen Vögel“

wkavogelvorurteilbwe.jpg

“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.

wolfgangsauerbier1.jpg

Wolfgang Sauerbier, Fledermausforscher aus Bad Frankenhausen, 2013:”Es gibt verheerende Verluste durch Windkraftwerke – wie die neue Studie zeigt. Windkraftwerke sind eine neue Gefahr für Fledermäuse – die zahlreichen Totfunde beweisen dies seit langem.”  

http://fledermaeuse-in-thueringen.de/

http://www.stiftung-fledermaus.de/projekte/abgeschlossene-projekte/fledermausfauna-kyffhauser/

 http://fledermaeuse-in-thueringen.de/uber-uns/

 http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=131632

 http://www.zeit.de/news/artikel/2006/10/27/78609.xml

 http://www.fmthuer.de/

 Wolfgang Sauerbier, Norbert Röse, Lothar Hörning & David Petrat

Geheimnisse der Nacht. Verbreitung der Fledermäuse (Chiroptera) in der Kyffhäuserregion, Schutzstrategien und Öffentlichkeitsarbeit
Sondershausen, 2010
76 Seiten, 82 Abb.
Erhältlich über

Schlossmuseum Sondershausen, Schloss, PF 1120, 99701 Sondershausen
Tel. 03632 / 622 420, Fax 03632 / 622 410, Mail schlossmuseum@sondershausen.de

Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen
Tel. 03632/ 7410, Fax 03632/ 741-352, Mail pressestelle@kyffhaeuser.de

wolfgangsauerbier2.jpg

fledermausewkadurr1.jpg

Tobias Dürr: “Fledermäuse als Opfer von Windkraftanlagen in Deutschland”(2002)

wkasymbolumweltfreundlichkeit1.jpg

“Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde

mowe2utgast1999-jpg.JPG

 Foto von Manfred Knake.  „Windräder stören weder Hasen noch Vögel“(WKA-Agitprop)

pelikanwindkraftwerk13.jpg

Ausriß.  “Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde

Massentötung von streng geschützten Fledermäusen durch Windkraftwerke – nach heutigem neoliberalen Werteverständnis werden die Industrieanlagen daher als “umweltfreundlich” eingestuft… 

wkavogelvorurteilbwe.jpg

“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/02/07/windrader-keine-vogelschredder-wattenrat-ostfriesland-weist-auf-ubliche-argumentationstricks/

Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

http://www.abu-naturschutz.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1025&Itemid=159

Windenergieanlagen

Zentrale Fundkartei über Anflugopfer an Windenergieanlagen (WEA)

(more…)

Windräder keine Vogelschredder? Wattenrat Ostfriesland weist auf übliche Argumentationstricks. Uhus, Störche, Adler, Feldermäuse – Opfer der Killer-Rotoren.

Montag, 07. Februar 2011 von Klaus Hart

„Windräder keine Vogelschredder“, sagt das Bundesumweltministerium

Nonnengänse vor einer Windkraftanlage im EU-Vogelschutzgebiet „Wybelsumer Polder“ bei Emden

Gestern bekam die Windenergielobby ein neues Geschenk vom Bundesumweltministerium: Bundesweit wurde ein dpa-Bericht veröffentlicht, der sich auf eine 1 Million Euro teure Studie des BMU bezieht, nachdem „Windräder keine Vogelschredder“ sein sollen.

storchwka2.jpg

Toter Storch in 06901 Dorna, Kreis Wittenberg. Die Störchin mit der Ringnummer DEH H 5706 lag unter einer Windkraftanlage, in zwei Stücke gerissen, offensichtlich mit dem Flügel der WKA kollidiert (Blutspuren am Flügel des Windrades erkennbar). Sie hatte mit ihrem Partner in unserem Horst drei Jungstörche großgezogen, die seit dem 17. August 2013 ausfliegen. Der Verlust wurde der Vogelwarte Hiddensee gemeldet.

Der Windkraft-und Energiewende-Bluff – Text-und Foto-Sammlung:

http://www.hart-brasilientexte.de/2015/05/29/der-windkraft-und-energiewende-bluff-textsammlung/

http://www.hart-brasilientexte.de/2013/10/19/der-energiewende-bluff-warum-windkraftwerke-offiziell-als-umweltfreundlich-bezeichnet-werdenmussen-beispiel-weisstorch/

wkaflugelblut2.jpg

 Der Killerrotor – das Blut des Weißstorchs, ein theoretisch streng geschützter Vogel.

(Quelle: Website von Wilfried Heck)  http://www.wilfriedheck.de/

Greenpeace verzichtet weiterhin auf Protestaktionen gegen deutsche Windkraftwerke, die massenhaft geschützte Tiere töten. 

Greenpeace:  ”Immer wieder wird befürchtet, Windräder würden die Vogelwelt beeinträchtigen. Bis jetzt konnten aber bei den betriebenen Anlagen keine negativen Auswirkungen auf Vögel nachgewiesen werden.”

“Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde

http://www.hart-brasilientexte.de/2010/09/20/die-brisante-statistik-der-vogelschutzwarte-brandenburg-uber-anflug-und-schlagopfer-von-vogeln-und-fledermausen-an-windkraftwerken-deutschlands-fakten-contra-propaganda/

„Tobias Dürr führt beim brandenburgischen Landesamt für Umwelt die „Zentrale Fundkartei über Anflugopfer an Windenergieanlagen (WEA)”. Er bewertet die Studienergebnisse anders: „Ich halte die Fundzahlen unter den genannten Umständen schon für bemerkenswert hoch.” Die realen Zahlen seien sicher viel höher. Bei zwei modellhaft untersuchten Windparks „kamen wir auf eine Schlagopferrate von 1,4 beziehungsweise 3,3 Greifvögeln je WEA, was sehr hohe Werte sind”, betont Dürr.“ (more…)

Der Bluff um den sogenannten „Ökostrom“. „Angst vor dem Kollaps“. „Vermögen durch Windkraft verweht.“(Das Parlament) Infos gegen den immer banaleren Mainstream.

Samstag, 18. Dezember 2010 von Klaus Hart

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/oekostrom-angst-vor-dem-kollaps-1.1036299

http://www.hart-brasilientexte.de/2009/12/17/wie-windkraftwerke-den-kohleverbrauch-in-kraftwerken-hochtreiben-neue-studie-uber-altbekanntes-kopenhagen-konferenz-und-realitat-the-hidden-fuel-costs-of-wind-generated-electricity/

Prokon und Insolvenzgefahr 2014:

http://www.hart-brasilientexte.de/2014/01/11/energiewende-bluff-2014-stark-umstrittenes-windkraftunternehmen-prokon-vor-insolvenz/

http://www.bundestag.de/dasparlament/2010/49/WirtschaftFinanzen/32612167.html

Anschluß 1990, gezielte Naturvernichtung in Ostdeutschland – Resultate und Ziele: http://www.hart-brasilientexte.de/2014/11/06/mauerfall-und-anschlus-1990-was-fur-natur-und-biodiversitat-der-zuvor-artenreiche-ex-ddr-geplant-war-erreichte-resultate-weisen-auf-umweltvernichtungsziele/

wka.jpg

„Vermögen durch Windkraft verweht“. Windkraft-Bluff, Artenkiller…

Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

Gemäß Statistiken ist der Jahresdurchschnitt der von Windkraftanlagen in Deutschland geleisteten Volllaststunden von etwa 1700 Stunden im Jahre 2007 auf derzeit etwa 1450 Stunden gesunken. Das Jahr hat 8760 Stunden.

http://www.hart-brasilientexte.de/2010/11/21/windkraftwerke-toten-angeblich-streng-geschutzte-fledermause-sicher-ein-ubles-gerucht-boswilliger-zeitgenossen-schlieslich-lernt-jedes-kind-in-der-schule-das-windrader-umweltfreundlich-sind-verbr/

http://www.hart-brasilientexte.de/2008/11/14/birds-an-wind-turbines-in-california-windkraftwerke-die-viele-seltene-vom-aussterben-bedrohte-tiere-zerfetzen-sind-sehr-umweltfreundlich-betonen-politiker-sogenannte-naturschutzverbande-und-medi/

http://proklima1.de/index.php?title=Hauptseite

http://www.wilfriedheck.de/

http://www.nabu.de/nh/300/adler300.htm

http://www.zeit.de/2000/09/Boese_Blaubluetige

“Pädophilie-Debatte bei den Grünen. Was droht Jürgen Trittin?” Der Tagesspiegel. Keine Debatte über Trittin-Linie als Umweltminister zu Windkraftwerken. ”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Trittin. Alle Fotos mit toten Tieren unter Windkraftwerken also gefälscht? Bisher fehlen Klarstellungen…

dienstag, 17. september 2013 von klaus hart   **

http://www.tagesspiegel.de/politik/paedophilie-debatte-bei-den-gruenen-was-droht-juergen-trittin/8800020.html

http://www.hart-brasilientexte.de/2013/09/16/deutschlands-%E2%80%9Cumweltfreundliche%E2%80%9D-windkraftwerke-totung-von-theoretisch-streng-geschutzten-uhus-siehe-fotos-wegen-der-offiziellen-neudefinition-des-begriffs-%E2%80%9Cumweltfreundlic/

uhuwkakl1.jpg

“…ungefährlich für Mensch und Umwelt” – was stimmt denn nun?

Zerfetzter Uhu unter deutscher Windkraftanlage – Beweis für deren “Umweltfreundlichkeit”? Einfach mal nachschauen, welche deutschen Parteien jetzt im Wahlkampf das heikle, gefährliche Thema unter den Tisch kehren…Bisher noch keine Stellungnahme zuständiger politischer und wirtschaftlicher Akteure.

pelikanwindkraftwerk13.jpg

Ausriß. Pelikan von Windkraftwerk getötet. 

Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

wkavogelvorurteilbwe.jpg

“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/02/26/vor-allem-seltene-vogelarten-von-windkraft-bedroht-3satbestatigung-aller-warnenden-naturschutzer-voraussagen-aus-den-neunziger-jahren/

http://www.wilfriedheck.de/

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/03/12/samba-im-autotank-und-hungrige-zeiten-greenaction-zitiert-aus-website-text-uber-umwelt-und-menschenfeindliche-ethanol-und-zuckererzeugung-in-brasilien/

http://www.nabu.de/nh/300/adler300.htm

http://www.zeit.de/2000/09/Boese_Blaubluetige

wolfgangsauerbier1.jpg

Wolfgang Sauerbier, Fledermausforscher aus Bad Frankenhausen, 2013:”Es gibt verheerende Verluste durch Windkraftwerke – wie die neue Studie zeigt. Windkraftwerke sind eine neue Gefahr für Fledermäuse – die zahlreichen Totfunde beweisen dies seit langem.”  

http://fledermaeuse-in-thueringen.de/

http://www.stiftung-fledermaus.de/projekte/abgeschlossene-projekte/fledermausfauna-kyffhauser/

 http://fledermaeuse-in-thueringen.de/uber-uns/

 http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=131632

 http://www.zeit.de/news/artikel/2006/10/27/78609.xml

 http://www.fmthuer.de/

 Wolfgang Sauerbier, Norbert Röse, Lothar Hörning & David Petrat

Geheimnisse der Nacht. Verbreitung der Fledermäuse (Chiroptera) in der Kyffhäuserregion, Schutzstrategien und Öffentlichkeitsarbeit
Sondershausen, 2010
76 Seiten, 82 Abb.
Erhältlich über

Schlossmuseum Sondershausen, Schloss, PF 1120, 99701 Sondershausen
Tel. 03632 / 622 420, Fax 03632 / 622 410, Mail schlossmuseum@sondershausen.de

Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen
Tel. 03632/ 7410, Fax 03632/ 741-352, Mail pressestelle@kyffhaeuser.de

wolfgangsauerbier2.jpg

fledermausewkadurr1.jpg

Tobias Dürr: “Fledermäuse als Opfer von Windkraftanlagen in Deutschland”(2002)

Windkraftwerke töten streng geschützte Fledermäuse und sogar Uhus und Kraniche – sicher ein übles Gerücht böswilliger Zeitgenossen. Schließlich lernt jedes Kind in der Schule, daß Windräder umweltfreundlich und ungefährlich sind, verbreiten das sogar Industrie und Umweltschutzverbände gemeinsam. ”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind.“(Trittin-Ministerium)

Sonntag, 21. November 2010 von Klaus Hart

http://www.ejz.de/index.php?&kat=50&artikel=109560696&red=28&ausgabe=

http://www.ejz.de/index.php?&kat=50&artikel=109570214&red=28&ausgabe=

„Salzgitter – Zum Schutz der Fledermäuse werden im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg nachts die Windräder abgeschaltet. Nach dem gehäuften Fund toter Fledermäuse einigten sich Betreiber, Naturschützer und der Kreis auf die ungewöhnliche Maßnahmen. Bei bestimmten Temperatur- und Windverhältnissen stehen die drei betroffenen Windräder bei Schweskau nun von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang still. Bis Ende Oktober wird geschaut, ob eventuell weiterhin Fledermäuse in die Windräder geraten. Das Landesumweltministerium hält die Maßnahmen für sinnvoll und sieht kein generelles Problem für die Windenergie.“

Laut Presseberichten sollen Windkraftwerke für den Tod von zahlreichen streng geschützten Fledermäusen verantwortlich sein. Dies erscheint indessen angesichts der offiziellen Definition von  Windkraftwerken als „umweltfreundlich“ sehr unwahrscheinlich, widersprüchlich. Industrieanlagen, die gehäuft seltene, streng geschützte Lebewesen töten, könnten schwerlich als ökologisch und ungefährlich eingestuft werden, noch dazu von staatlichen Stellen. Zudem gibt es ein Bundesnaturschutzgesetz, das entsprechende Definitionshilfen leistet. Wer vor Jahrzehnten bereits auf die häufige Tötung von Fledermäusen durch Windkraftwerke hinwies, wurde öffentlich als Spinner und völlig unglaubwürdig hingestellt.

Und falls tatsächlich illegal zahlreiche Fledermäuse getötet wurden – wie sorgen die Verursacher dafür, daß der Schaden wiedergutgemacht, also entsprechend viele Tiere der Natur zurückgegeben werden, etwa durch Nachzucht?

wka.jpg

Unter Umweltminister Trittin von den Grünen war in einer flächendeckenden Propagandaaktion – sogar in den Berliner Kneipen lagen PR-Postkarten – erklärt worden:”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind. Damit die Visionen von heute nicht die Altlasten von morgen werden.” Bereits damals lagen entsprechende Studien zur Vernichtung streng geschützter Tiere durch Windkraftanlagen vor. Was stimmt denn nun – die regierungsamtliche Version oder die Einschätzung von regierungsunabhängigen Experten? Wer muß jetzt öffentlich einräumen, die Unwahrheit gesagt zu haben?

“Gefährlich sind sie jedenfalls weder für Mensch noch Tier.” (Bekannter deutscher Windkraftpropagandist über Windkraftwerke)

(more…)

Rio+20. Die brisante Statistik der Vogelschutzwarte Brandenburg über „Anflug- und Schlagopfer von Vögeln und Fledermäusen“ an Windkraftwerken Deutschlands. Fakten contra Propaganda, Experte Tobias Dürr.

Montag, 20. September 2010 von Klaus Hart

http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2334.de/wka_vogel.xls

http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.451792.de

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/02/26/wer-windkraftanlagen-als-umweltfreundlich-einstuft-und-warum-das-beispiel-der-theoretisch-streng-geschutzten-fledermause-in-deutschland-werte-und-definitionswandel-und-der-heutige-rest-naturs/

http://www.hart-brasilientexte.de/2010/07/15/tobias-durr-die-staatliche-vogelschutzwarte-brandenburg-handfeste-daten-uber-die-gesetzwidrige-vernichtung-streng-geschutzter-tiere-durch-windkraftwerke-und-ministeriumserklarungenwir-fordern-e/

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/01/12/das-neue-natursterben-wirtschaftswoche-wie-die-oko-bluffer-deutschlands-natur-den-garaus-machen-nicht-anders-als-in-brasilien-die-rolle-der-subventionierten-alibi-umweltorganisationen-und/

10 Jahre Umweltbewegung in den neuen Bundesländern: http://www.grueneliga.de/liga/10jahre/10jahre.pdf

http://www.gallun-online.de/

Renommierte Artenschutzexperten Ostdeutschlands betonten 2011 im Website-Interview, beim Rotmilan seien nach dem Anschluß von 1990 nur Rückgänge zu verzeichnen. 2011 habe es im Hakel gerade drei erfolgreiche Rotmilanbruten gegeben. Zu den Gründen allgemeinen Artenrückgangs zähle die naturfeindliche neue Landwirtschaft, die u.a. die letzten Hecken vernichte, den Boden auslauge, viel mehr Agrargifte einsetze als vor dem Anschluß. Nicht zufällig nehme selbst der Bestand an Feldlerchen ab. Windkraftanlagen werden gerade bei Greifvögeln als wesentlicher Faktor des Artenrückgangs genannt, Fledermäuse würden ebenfalls in großer Zahl Opfer dieser Industrieanlagen. „Als die Windkraftbetreiber mitkriegten, daß da Leute die Kollisionsopfer beobachteten und aufsammelten, schickten sie eigene Leute los, die rasch getötete Vögel und Fledermäuse einsammeln mußten.“

„Ich war schockiert nach der Wende, als ich in einer einzigen Ackerfurche von 1,2 Kilometern Tausende und Abertausende vergifteter Laufkäfer entdeckte.“

Gerade bei Insekten sei offenbar das sehr niedrige Biodiversitätsniveau der westlichen Bundesländer bereits erreicht worden, hieß es von den Experten weiter. „Jenen, die heute Biologie studieren, fällt der enorme Artenrückgang bei Insekten, darunter Schmetterlingen, garnicht mehr auf. Studentengruppen bemerken bei Exkursionen überhaupt nicht mehr, daß heute über Wiesen keine Schmetterlinge mehr flattern, kaum noch eine Hummel zu sehen ist. Diese jungen Menschen kennen bereits keine reiche Artenvielfalt mehr.“  Die Vernichtung derArtenvielfalt falle zudem auch deshalb nicht mehr auf, weil u.a. von den Medien nicht mehr darauf hingewiesen werde. Im Uni-Fach Biologie gebe es heute kaum noch die Ausbildung zur Artenkenntnis. „Die Abnahme des Bestandes an Insekten , darunter Bienen und Schmetterlingen, ist von Jahr zu Jahr gravierender und müßte erwachsenen Ostdeutschen eigentlich auffallen, die noch eine andere Artenvielfalt kannten.“

Die Experten geben nur noch sehr ungern Interviews:“Meist erscheinen dann Dinge im Text, die man garnicht gesagt hatte.“ Auch bei Naturschutz-Gutachten zeige sich viel Korruption und Manipulation. „Die Gutachter wollen finanziell über die Runden kommen – und wenns denen an die Existenz geht, verbiegen sie sich eben. Und wer sich nicht verbiegt, wird beruflich ausradiert.“

Öko-Parteien, Öko-Verbände betrieben nur Alibi-Politik:“Diese Verbände machen ein bißchen Show – weiter kommt da nichts, halt amerikanische Verhältnisse.“ Auch im Naturpark Hainich habe der Greifvogelbestand deutlich abgenommen. „Die Wende brachte einen enormen Rückfall im Naturschutz – viel Medienrummel, doch wenig Substanz.  Wenn eine Windkraftanlage in einen bestimmten sensiblen Bereich gebaut werden soll, wird dies durchgedrückt mit allen Mitteln – Proteste, gesetzliche Bestimmungen führen zu nichts – die Wirtschaft setzt sich über alles hinweg.“

Viele Greifvögel würden an den neuen Schnellstraßen und Autobahnen getötet, da man dort als sogenannte Ausgleichsmaßnahme nahe den Fahrspuren Sitzkrücken aufstelle. Wolle der Greifvogel dann überfahrene Tiere packen, werde er überfahren. „Hirnrissiger gehts nimmer – Anleitung zum Tod. Greifvögel sind von der Evolution nicht auf den Umgang mit der hohen Schnelligkeit von Fahrzeugen vorbereitet worden, verschätzen sich daher, werden getötet.“ Kritisiert wird von den Experten zudem, daß nach dem Anschluß die Wälder für den Verkehr geöffnet wurden. „Im Hakel wird abgeholzt, daß es einem schlecht wird – gleich nach der Wende wurden die stärksten Stämme herausgeschlagen – die neuen Förster von heute erzählen unglaublichen Schwachsinn über Natur und Artenvielfalt. Im Naturschutz sitzen heute nur zu oft reine Bürokraten an den Schalthebeln, echte Schreibtischtäter, denen es nur darum geht, ihren Posten zu behalten. Die wissen garnicht mehr, was draußen in der Natur vor sich geht, lassen sich von CDU-Landräten die Arbeit diktieren, gehen jeglicher Konfrontation aus dem Weg. Aus Angst vor Sanktionen, Entlassung will niemand von diesen Leuten mehr eine Entscheidung fällen. Vorauseilender Gehorsam, Feigheit dominiert, obwohl das Risiko für den Einzelnen oft garnicht so hoch ist. Viele wehren sich nicht mal als Rentner. Die Leute werden von den Medien eingelullt, auf Konsum gedrillt. Die Resultate sind im Bildungswesen sehr deutlich – entsprechend niedrig ist das Niveau der Studenten an den Universitäten. Der Niveauverlust an den Unis ist enorm – da gibt es Promovierte, die keine Seite ohne weniger als drei Rechtschreibfehler hinbekommen. Wir hatten andere Werte als diese nachrückenden Generationen. Auf heute übliche Konkurrenz-Kämpfe haben wir von damals schlichtweg keine Lust, das widert uns an. Es gab Selbstmorde von Professoren, die gemobbt wurden.“
Den Experteneinschätzungen von 2011 ist nichts hinzuzufügen – höchstens, daß einem Zeitzeugen ebenso auffällt, wie die frühere große Population an intelligenten Rabenvögeln in nicht wenigen Gebieten bis auf wenige Exemplare zielstrebig liquidiert worden ist. Selbst das Bundesamt für Naturschutz schätzt indessen bereits 2001 ein, “dass gegenwärtig in Ostdeutschland eine zunehmende Angleichung an die arten-und individuenarmen westdeutschen Verhältnisse zu beobachten ist.” Mit anderen Worten – flächendeckende Artenvernichtung in Ostdeutschland. Insofern ist bemerkenswert, daß die jedermann bekannten politisch-wirtschaftlichen Verantwortlichen trotz entsprechender Gesetze immer noch nicht in Haft sind.

bfnartenvielfalt2001.JPG

Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

Massenhafte Vernichtung theoretisch streng geschützter Fledermäuse durch Windkraftwerke in Deutschland. Wattenrat Ostfriesland zu Uralt-Fakten, bestätigt durch eine neue Studie. Umweltfreundlichkeit – die Neudefinition eines Begriffs. (”umweltfreundliche Windräder”) ”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin. **

tags: 

 http://www.hart-brasilientexte.de/2008/05/27/offizieller-artenschutz-in-deutschland-beispiel-rotmilan-nabu-vogel-des-jahres-2000/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/06/23/rio20-2012-welttreffen-der-naturvernichter-oko-zyniker-und-verdranger-mit-prognostizierten-resultaten-zuendegegangen-neoliberale-wirtschaft-siegte-mit-ihrer-strategie-wie-vor-20-jahren-bedrucke/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/15/das-schmutzige-geheimnis-der-energiewende-financial-times-deutschland-zur-abzocke-in-deppenland/

16. August 2013

Windenergie und Fledermäuse: Massentod für das Investitionsklima

Tote Fledermaus unter Windkraftanlage, Foto (C): Archiv EGE

Von Januar 2007 bis Dezember 2009 untersuchten Wissenschaftler der Universität Hannover – Institut für Umweltplanung –  das Tötungsrisiko von Fledermäusen in dem Forschungsprojekt „Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen“. Einer der Kooperationspartner des Projektes war der Windkraftanlagenhersteller Enercon aus Aurich.

Gefördert wurde das Vorhaben mit öffentlichen Mitteln des Bundesumweltministeriums mit 1,1 Millionen Euro. An insgesamt 84 (vierundachtzig) bundesweit ausgewählten Windkraftanlagen- von derzeit mehr als 23.000 in Deutschland – wurden Fledermausaktivitäten und -verluste ermittelt und modellhaft fledermausfreundliche Betriebsalgorithmen zur Reduzierung des Schlagrisikos entwickelt. Ganz nebenbei: Das Institut der Universität Hannover geht in seiner Projektbeschreibung tatsächlich davon aus, dass Windkraftanlagen einen Einfluss auf das Wetter und damit in der Folge auch auf das Klima und die “globale Erwärmung” haben, obwohl seit mehr als zehn Jahren keine messbare Erwärmung mehr festgestellt wird und die Temperaturen sinken.

Auszug aus der Projektbeschreibung:

Hintergrund und Ziel des Vorhabens:
Angesichts der globalen Erwärmung ist schon vor Jahren das politische Ziel formuliert worden, den weiteren Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu begrenzen. In Deutschland wurde daher schon 1991 eine gesetzlich gesicherte Einspeisevergütungen geführt, mit der Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichten werden elektrische Energie aus regenerativen Quellen abzunehmen. Das hieraus resultierende günstige Investitionsklima hat dazu geführt, dass Deutschland heute das Land mit der größten installierten Windenergieleistung weltweit ist. Trotzdem sind weitere Anstrengungen im Klimaschutz notwendig um die bislang formulierten Ziele zu erreichen. In der Folge wird die Bedeutung der regenerativen Energien – auch der Windenergie – weiter zunehmen und ihr Ausbau weiter voranschreiten. Seit einigen Jahren ist jedoch bekannt, dass Fledermäuse auch in Deutschland an bestimmten Standorten an Windkraftanlagen verunglücken. Zuvor war dieses Phänomen aus den USA und anderen Ländern bekannt geworden. Mittlerweile wurden von den 24 in Deutschland vorkommenden Arten 13 Arten als Schlagopfer unter hiesigen Windkraftanlagen gefunden. Nach dem aktuellen Kenntnisstand scheinen fünf Arten, auf die 90 % aller bisher gefundenen verunglückten Tiere entfallen, besonders betroffen zu sein (Dürr 2007). Auf der anderen Seite genießen Fledermäuse europa- und bundesweit (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG bzw. Bundesnaturschutzgesetz) einen strengen Schutz. Sie gehören zu den streng geschützten Arten, die – neben anderen Verboten – nicht getötet werden dürfen. […]

Das Ergebnis: Es wurden dramatisch hohe Verluste an einzelnen Anlagen festgestellt, durchschnittlich mehr als neun – nach anderen Zahlen der Universität Hannover durchschnittlich 12 – und bis zu 57 tote Tiere je Anlage zwischen Juli und September eines Jahres. Hochgerechnet (durchschnittlich 9,5 Fledermäuse x 23.300 Windkraftanlagen) kommt man bei der Anzahl von Windkraftanlagen in Deutschland auf fast eine Viertelmillion getötete, aber streng geschützte Fledermäuse, pro Jahr! Die Fledermäuse kommen entweder durch den direkten Rotorkontakt ums Leben oder werden durch das Barotrauma getötet, das durch den enormen Luftdruckunterschied vor und hinter dem Rotor die inneren Organe der Tiere zerfetzt. Auch für Fledermäuse gilt ein Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Vermutlich ist die Zahl der getöteten Tiere noch wesentlich höher, da als Erfassungszeitraum nur die Monate Juli bis September vorliegen, Fledermäuse aber schon von April bis in den Oktober hinein aktiv sind. Fledermäuse, die durch die Rotoren weit in angrenzende Getreide- oder Maisfelder geschleudert werden, werden ohnehin kaum gefunden.

§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,[…]

Die untersuchten 84 Anlagen wurden nicht öffentlich bekannt gemacht. Es wurde vereinbart, die Anlagenstandorte aufgrund der Ergebnisse nicht bekanntzugeben, aus Rücksicht auf mögliche Ertragseinbußen für die Windkraftbetreiber, obwohl das Projekt mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde.

Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) hat diesen Skandal öffentlich gemacht. Dem Vernehmen nach hat die EGE auch versucht, die großen Umweltverbände NABU und BUND mit ins Boot zu holen. Diese Naturschutzverbände reagierten aber gar nicht. Das Bundesumweltministerium hat angeblich keine Kenntnis von den untersuchten Anlagenstandorten und antwortete nicht mehr auf ein Schreiben der EGE. Nachfolgend veröffentlichen wir den Text von der Webseite der Eulenfreunde ungekürzt mit deren freundlicher Genehmigung:

Das Verschleiern und Vertuschen von Fakten hat Methode in Deutschland – nicht nur beim Doping im Sport, Ausspähen der Bürger oder Spenden an Parteien. Die Verschleierung von Daten ist auch Geschäftsvereinbarung des mit 1,1 Millionen Euro vom Bundesumweltministerium (BMU) geförderten Forschungsvorhabens der Universität Hannover. Das Forschungsvorhaben dient fraglos dem besseren Schutz von Fledermäusen, die in besorgniserregend hoher Zahl an den Anlagen ums Leben kommen. Den Ergebnissen des Forschungsvorhabens zufolge sterben an den 25.000 Windenergieanlagen in Deutschland eine Viertelmillion Fledermäuse in einem einzigen Sommer.

Dem Forschungsvorhaben haftet indessen ein Makel an: Damit die Betreiber der für das Forschungsvorhaben zufällig ausgewählten Anlagen nicht nachträglich mit Betriebsbeschränkungen konfrontiert werden können und vor Gewinneinbußen geschützt sind, hat ihnen die Universität Hannover mit Billigung des BMU Diskretion zugesichert. Die Anlagenstandorte werden nicht bekanntgemacht.

Die EGE hatte dieses Gebaren kritisiert und sich mehrfach (zuletzt am 22.07.2013) an das BMU gewandt, es möge den im Rahmen des Forschungsvorhabens bekanntgewordenen hohen Verlusten nachgehen und für die betreffenden Einzelanlagen die Festlegung befristeter Abschaltzeiten veranlassen. Nachdem eine Antwort des BMU ausgeblieben ist, wendet sich die EGE in einer Presseinformation an die Medien. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 140 KB), wenn Sie die Presseinformation lesen möchten.

#edit 19. August: Die Nachrichtenagentur dpa berichtete am 17., 18. und 19. August bundesweit ausführlich über den von der EGE berichteten Skandal:

Spiegel online, 19. August 2013

Hochrechnung: Studie sieht Fledermaus-Massensterben an Windrädern

Eine Stichprobe alarmiert Behörden: Eine Viertelmillion Fledermäuse könnten demnach pro Jahr in Deutschland durch Windräder zu Tode kommen. Vogelschützer fordern, gefährliche Rotoren zu bremsen – doch die untersuchten Anlagen bleiben geheim. […] “Rechnet man den Befund auf die aktuell 25.000 Windenergieanlagen in Deutschland hoch, sterben an ihnen jährlich eine Viertelmillion Fledermäuse”, warnt die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE), die auch für die fliegenden Säugetiere kämpft. […] Brisant auch: Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Studie mit rund 1,1 Millionen Euro gefördert. Der Vorwurf der EGE lautet nun, dass der Bund Steuergeld für ein Projekt ausgebe, bei dem herauskomme, dass untersuchte Windanlagen womöglich nur mit neuen Auflagen gesetzeskonform sind. […] Bislang hatte das Bundesumweltministerium stets bestritten, dass Windräder eine erhebliche Bedrohung für Vögel wären. Ein BMU-Sprecher weist nun darauf hin, dass seine Behörde die Daten nicht habe. “Gleichwohl nehmen wir das Thema des Kollisionsrisikos von Fledermäusen mit Windkraftanlagen sehr ernst.” […]

Hintergrund:

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/02/26/wer-windkraftanlagen-als-umweltfreundlich-einstuft-und-warum-das-beispiel-der-theoretisch-streng-geschutzten-fledermause-in-deutschland-werte-und-definitionswandel-und-der-heutige-rest-naturs/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/07/31/windkraft-und-vogel-der-wattenrat-ostfriesland-2012/

wolfgangsauerbier1.jpg

Wolfgang Sauerbier, Fledermausforscher aus Bad Frankenhausen, 2013:”Es gibt verheerende Verluste durch Windkraftwerke – wie die neue Studie zeigt. Windkraftwerke sind eine neue Gefahr für Fledermäuse – die zahlreichen Totfunde beweisen dies seit langem.”  

http://fledermaeuse-in-thueringen.de/

http://www.stiftung-fledermaus.de/projekte/abgeschlossene-projekte/fledermausfauna-kyffhauser/

 http://fledermaeuse-in-thueringen.de/uber-uns/

 http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=131632

 http://www.zeit.de/news/artikel/2006/10/27/78609.xml

 http://www.fmthuer.de/

 Wolfgang Sauerbier, Norbert Röse, Lothar Hörning & David Petrat

Geheimnisse der Nacht. Verbreitung der Fledermäuse (Chiroptera) in der Kyffhäuserregion, Schutzstrategien und Öffentlichkeitsarbeit
Sondershausen, 2010
76 Seiten, 82 Abb.
Erhältlich über

Schlossmuseum Sondershausen, Schloss, PF 1120, 99701 Sondershausen
Tel. 03632 / 622 420, Fax 03632 / 622 410, Mail schlossmuseum@sondershausen.de

Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen
Tel. 03632/ 7410, Fax 03632/ 741-352, Mail pressestelle@kyffhaeuser.de

wolfgangsauerbier2.jpg

fledermausewkadurr1.jpg

Tobias Dürr: “Fledermäuse als Opfer von Windkraftanlagen in Deutschland”(2002)

wkasymbolumweltfreundlichkeit1.jpg

“Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde

Vernichtung von Fledermäusen aus Skandinavien in Deutschland ebenfalls Hinweis auf gewachsene neoliberale Herzenskälte bei politischen und wirtschaftlichen Entscheidern und Akteuren Deutschlands:  http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/13/deutschlands-wertloses-bundesnaturschutzgesetz-mindestens-200000-fledermause-aus-nordosteuropa-lassen-jedes-jahr-an-deutschen-windradern-ihr-lebenfrankfurter-allgemeine-zeitung-wie-heute-auc/

mowe2utgast1999-jpg.JPG

 Foto von Manfred Knake.  

”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin.  Wie das Umweltministerium den Begriff der Ungefährlichkeit völlig neu definiert.

pelikanwindkraftwerk13.jpg

Ausriß.  “Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde

Massentötung von streng geschützten Fledermäusen durch Windkraftwerke – nach heutigem neoliberalen Werteverständnis werden die Industrieanlagen daher als “umweltfreundlich” eingestuft… 

wkavogelvorurteilbwe.jpg

“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.

 http://www.fr-online.de/frankfurt/naturschutz-windraeder-massakrieren-fledermaeuse,1472798,20722496.html

2007:  Über den Schutzstatus der Fledermäuse und dessen Bedeutung

in Bauleitplanungs- und Genehmigungsverfahren

von

Rechtsanwalt Dr. Christian-W. Otto1
Potsdam/Berlin

1. Einleitung
Fledermäuse und ihre Lebensräume werden zunehmend bedroht. Bei Errichtung, Änderung oder Abbruch baulicher Anlagen ebenso wie bei der Abholzung von Bäumen können die Wochenstuben der Fledermäuse zerstört oder ihre Lebens-und Jagdräume vernichtet werden. Ohne daß bislang abschließend geklärt werden konnte, warum und wie Fledermäuse durch Windenergieanlagen getötet werden, läßt sich doch inzwischen der Fledermausschlag an Windkraftanlagen als verbreitetes Phänomen nachweisen [2]. Deshalb ist die Zulässigkeit von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, insbesondere von Windkraftanlagen, auch danach zu beurteilen, ob die rechtlich geschützten Belange der Fledermäuse der Erteilung einer Genehmigung oder der Aufstellung eines Bebauungsplans entgegenstehen. Im Folgenden wird deshalb zunächst der Schutzstatus der Fledermäuse bestimmt. Sodann wird die Bedeutung dieses Schutzstatus’ für die Bauleitplanung oder die Erteilung einer Bau-oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung dargelegt.

2. Der Schutzstatus der Fledermaus nach Europäischem Gemeinschaftsrecht
Das Artenschutzrecht im Europäischen Gemeinschaftsrecht kennt grundsätzlich zwei verschiedene Ansätze zum Schutz von Tierarten. Zum einen setzt es auf die Ausweisung von Schutzräumen nach der Vogelschutzrichtlinie bzw. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL – [3]. In diesen Schutzgebieten sind die Lebensräume der Tiere vor Eingriffen geschützt. Nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL muß in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten vermieden werden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken können.

Danben setzt das Europäische Recht in Art. 12 FFH-RL auf das Verbot bestimmter schädigender Handlungen für solche Tierarten, die in Anhang der FFH-RL genannt sind. Da alle Arten von Fledermäusen in Anhang IV Buchstabe a der FFH-RL aufgelistet sind [4], sind Fledermäuse Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse, die nach Art. 12 FFH-RL einen strengen Schutz genießen. Jedoch gilt das Schutzsystem des Art. 12 FFH-RL nicht uneingeschränkt. Nach Art. 16 FFH-Richtlinie ist eine Störung der Art bzw. eine Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Dieser strenge Schutz bestimmter Tierarten wird von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch den Erlaß entsprechender gesetzlicher Regelungen garantiert. In der Bundesrepublik sind die die Regelungen in §§ 42 ff. und § 62 BNatSchG sowie auf Länderebene die entsprechenden Regelungen in den Landesnaturschutzgesetzen.

3. Der Schutz von Fledermäusen nach nationalem Recht
a) Schutzstatus
Alle Fledermausarten gelten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 b aa) BNatSchG i.V.m. Anhang IV FFH-RL als besonders geschützte Arten. Fledermäuse sind darüber hinaus auch nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 b BNatSchG streng geschützte Arten, da sie als besonders geschützte Arten in Anhang IV FFH-RL aufgeführt sind. Bei der Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes gelten für Fledermäuse die Vorschriften über besonders geschützte Arten und über streng geschützte Arten.

Der Schutz der Fledermäuse in besonderen Schutzgebieten – FFH-Gebieten – wird bereits über die Verschlechterungsverbote nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG und das Vorsorgeprinzip nach Art 6 Abs. 3 FFH-RL gewährleistet [5]. Dort sind Windkraftanlagen regelmäßig unzulässig. Außerhalb dieser Gebiete greifen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 42 BNatSchG bzw. Art. 12 FFH-RL, so daß dieses Schutzregime im Mittelpunkt dieses Beitrags steht.

b) Artenschutzrechtliche Verbote nach nationalem Recht
Nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten, zu denen alle Fledermausarten gehören, nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nicht zu den Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten gehören die Nahrungs- und Jagdreviere der Fledermäuse. In diesen greift jedoch das Tötungs- und Verletzungsverbot, so daß dort Windkraftanlagen, die ein besonderes großes Kollisionspotential für Vögel und Fledermäuse besitzen, unzulässig sein können [6]. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist der durch § 42 BNatSchG vermittelte Schutz der Tierarten nicht populationsbezogen, sondern individuumbezogen. Jedes einzelne Individuum wird also geschützt [7].

Von besonderer Relevanz sind bei Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen das Verletzungs- und Tötungsverbot sowie das Verbot, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tierarten zu stören. Störungen können physische Zerstörung aber auch durch Einwirkungen infolge Lärms, Luftschadstoffen, Verschattungen, Vibrationen sein. Eine Störung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten in diesem Sinne ist deshalb bereits dann anzunehmen, wenn die Scheuchwirkung durch den Betrieb der Windkraftanlagen zur Aufgabe der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten führt. Unzulässig ist es auch, Großbäume zu entfernen, wenn dadurch die im Gehölz vorhandener Sommerquartiere der betroffenen Fledermausarten endgültig verloren gehen. Denn dies stellt eine Zerstörung von Wohnstätten im Sinne der Vorschrift dar [8]. Dem steht nicht entgegen, dass sich die Fledermausarten typischerweise nur während ihrer Aktivitätsphase im Gehölz aufhalten und während ihrer Winterstarre andere Wohnstätten aufsuchen. Auch wenn das Gehölz den Tieren nicht ganzjährig als Schlaf- und Ruheplatz dient, handelt es sich um einen regelmäßigen Aufenthaltsort während eines beträchtlichen Teil des Jahres, der in den Schutzbereich des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG fällt. Ebenso werden die von § 42 Abs. 1 Nr. 1 geschützten Nist- und Brutstätten nicht typischerweise während des gesamten Jahres genutzt werden [9].

Die Verbote in § 42 Ab. 1 Nr. 1 BNatSchG, das Tötungs-/Verletzungsverbot und das Störungsverbot, sind jedoch von unterschiedlicher Schutzqualität. Dies ist darauf zurückzuführen, daß das Tötungs-/Verletzungsverbot nur die absichtliche Tötung erfaßt. Die unabsichtliche Tötung ist also nicht durch § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten. Absicht in diesem Sinne liegt vor, wenn der Handlungserfolg erkannt und die Handlung dennoch vorgenommen wird [10]. Deshalb ist die Errichtung einer Windkraftanlage etwa in einem Jagdgebiet der Fledermäuse, wo es zwangsläufig zu Kollisionen kommen muß, wegen eines Verstoßes gegen das Tötungs-/Verletzungsverbotes mit § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unvereinbar.

Hingegen umfaßt das Störungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG jede, also auch die nicht absichtliche Störung von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tierarten. Diese Auslegung ist nach der entsprechenden Regelung in Art. 12 Abs. 1 lit. d) FFH-Richtlinie zwingend, die den Schutz – anders als bei anderen unzulässigen Handlungen – nicht auf die absichtliche Beschädigung oder Vernichtung von Ruhestätten beschränkt [11]. In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist anerkannt, daß die Zerstörung von Wohnstätten verboten ist, wenn die Zerstörung zwar nicht das Ziel des Eingriffs darstellt, wenn dies aber in Kenntnis und im Bewußtsein dieses Erfolges erfolgt [12].

c) Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten
Ausnahmsweise ist eine Störung von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Fledermäuse jedoch zulässig, wenn die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 1 BNatSchG vorliegen. Durch § 62 Abs. 1 BNatSchG wird die die Ausnahmeregelung des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie nicht nur umgesetzt, sondern auch in das deutsche Recht inkorporiert. Nach § 62 Abs. 1 BNatSchG darf von den Verboten des § 42 auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn

1. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall

a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder
b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder

2. überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern [13] und die Artikel 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie oder die Artikel 5 bis 7 und 9 der Vogelschutzrichtlinie [14] nicht entgegenstehen. Bei diesen Ausnahmevoraussetzungen handelt es sich um strikte rechtliche Schranken für die Planungs- und Genehmigungsverfahren, die auch im Wege der fachplanerischen Abwägung nicht überwunden werden können [15].

Da durch § 62 Abs. 1 BNatSchG die unmittelbare Geltung des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie vorgeschrieben ist, kommt es entscheidend darauf an, ob die gemeinschaftsrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Nach Art. 16 FFH-RL darf es im Rahmen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens “keine andere zufriedenstellende Lösung“ geben, die den Erhalt der geschützten Tiere an dem Standort des Vorhabens ermöglicht, die Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Fledermausarten also unverändert erhalten bleiben [16]. Gemeint ist damit die Prüfung von Alternativen. Diese können eine Änderung des Standortes, den Verzicht auf einzelne Standorte aber auch Beschränkungen im Betriebsumfang (Nutzungsbeschränkungen) umfassen.

Zudem muß, wie der Verweis in § 42 Abs. 1 BNatSchG auf Art. 16 FFH-RL deutlich macht, das Vorhaben im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit liegen oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt erforderlich sein [17]. Zwingende Gründe liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls dann vor, wenn eine Enteignung zulässig wäre [18]. Regelmäßig wird die Errichtung eines Windparks nicht von überwiegenden Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt, weil das öffentliche Interesse an dem Ausbau von Anlagen der Erneuerbaren Energien nicht auf die Errichtung einzelner Windkraftanlagen an einem konkreten Standort gebunden ist. Auch überwiegen die Belange des Naturschutzes regelmäßig dem wirtschaftlichen Interesse des Windfarmbetreibers. Windkraftanlagen sind insoweit keine Infrastruktureinrichtungen wie Straßen oder Flughäfen.

4. Artenschutzrechtliche Anforderungen an Planung- und Genehmigungsverfahren
Aus den Verboten nach § 42 Abs. 1 BNatSchG ergeben sich für die Fachplanungs- und Genehmigungsverfahren besondere Anforderungen an die Ermittlung und Bewertung der Belange der Fledermäuse [19]. Dazu gehört unbedingt die vollständige Erstellung des Abwägungsmaterials, das der Bewertung der Belange von Natur und Landschaft zugrunde zu legen ist. Dies umfaßt eine Bestandsaufnahme des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen und eine sachkundige Auswertung derselben und der Eingriffsfolgen sowie eine Zusammenstellung möglicher Ausgleichsmaßnahmen [20]. Erforderlich ist dabei die standortgerechte Ist-Aufnahme der vorfindlichen Tierbestände im Plangebiet und dem betroffenen Nahbarbereich [21]. Die Kartierung der faunistischen einschließlich der ornithologischen Bestandsergebnisse, insbesondere auch der Fledermauspopulationen ist erforderlich, damit die planaufstellende Behörde sie bei ihrer Abwägung der Belange des Naturschutzes berücksichtigen kann [22]. Zu prüfen ist insbesondere, welche Bedeutung Winter- oder Sommerquartiere im konkreten Gebiet für die ansässigen Fledermausarten und deren Population haben, ob dies also als Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG einzustufen sind. Dazu gehört auch die Feststellung, ob etwa ihr zielgerichteter Wegfall in der Natur, z. B. durch die Fällung von Bäumen, eine absichtliche Störung nach Art. 12 Abs. 1 b FFH-Richtlinie darstellt. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob es durch den Betrieb der Windkraftanlagen zu einer, wenn auch nur unabsichtlichen Störung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten im Sinne von Art 12 Abs. 1 d) FFH-RL oder wegen der erkennbaren Kollisionsgefahr zu einem Verstoß gegen das Verletzungs-/Tötungsverbotes kommen wird.

Stellt sich bei dieser Prüfung heraus, daß es zu einer verbotenen Verletzung-/Tötung der Individuen oder zu einer Störung der Nist-, Brut-, Wohn-oder Zufluchtsstätten kommen kann, ist zu prüfen, ob eine alternative Verwirklichung des Vorhabens möglich ist. Der Zweck der Regelung sowie die weiteren Tatbestandsmerkmale des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie machen deutlich, daß diese Frage nicht allein im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesamtvorhabens (Betrieb einer Windfarm an einem bestimmten Standort) zu beurteilen ist, sondern auch im Hinblick auf die konkrete, den artenschutzrechtlichen Eingriff auslösende Maßnahme bei der Verwirklichung des vorgesehen Vorhabens. Denn der Erhalt von artenschutzrelevanten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann typischerweise auch einzelne Betriebsweisen eines Vorhabens betreffen, die die Verwirklichung des Gesamtvorhabens nicht in Frage stellen. Deshalb ist zu prüfen, ob Einzelheiten in der Betriebsweise den artenschutzrechtlichen Zielsetzungen Rechnung tragen. Dazu gehören im Hinblick auf den Schutz der Fledermäuse insbesondere die Bestimmung von Abschaltzeiten von Windkraftanlagen. Ist eine alternative Lösung nicht möglich, ist zu prüfen, ob zwingende Gründe des überwiegenden Interesses einschließlich wirtschaftlicher Art das Vorhaben angesichts der Betroffenheit der besonders geschützten Fledermausarten rechtfertigen [23]. Dies ist bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben oftmals [24], bei Windkraftanlagen regelmäßig nicht der Fall.

Ist das Vorhaben danach gem. § 42 BNatSchG ausnahmsweise zulässig, sind in der genehmigungsrechtlichen und planungsrechtlichen Abwägung schließlich diese europarechtlichen Vorgaben des Naturschutzes bzw. Artenschutzes mit einzubeziehen. Kollidiert das geplante Vorhaben am vorgesehenen Standort mit dem Belang des Fledermausschutzes und ist diese Kollision unvermeidbar, ist eine Abwägung zwischen dem privilegierten Vorhaben und dem berührten Belang der Fledermäuse durchzuführen. In diese Abwägung ist sowohl die Privilegierung mit dem gebotenen Gewicht einzustellen [25] als auch der berührte öffentliche Belang entsprechend seiner allgemeinen Bedeutung und konkreten Beeinträchtigung zu gewichten. Bei der Gewichtung des Belanges des Fledermausschutzes im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung sind in erster Linie die Schutzwürdigkeit der Fledermäuse und des betroffenen Lebensraumes sowie die Intensität und die Auswirkungen des Eingriffes zu berücksichtigen. Dabei ist für die Bewertung der Schutzwürdigkeit der Fledermäuse auf deren Schutzstatus nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 BNatSchG in Verbindung mit Anhang IV der FFH-RL maßgebend. Insbesondere folgt daraus, dass bei der Frage der Gewichtung der jeweiligen Belange dem Artenschutz im Hinblick auf die Fledermausarten, die von gemeinschaftlichem Interesse sind, ein hohes Gewicht zukommt [26]. Je schutzwürdiger danach die Fledermäuse und deren durch das Vorhaben beeinträchtigter Lebensräume sind, umso geringere Anforderungen sind an die Schwere des Eingriffs und an die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung des geschützten Bestandes und dessen Lebensraum zu stellen [27].

5. Artenschutzrechtliche Besonderheiten bei der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung unterliegt den gleichen Voraussetzungen, die auch für die Genehmigungs- und Fachplanung gelten. Von den Verboten des § 42 BNatSchG ist auch die Bauleitplanung nach § 43 Abs. 4 BNatSchG nicht freigestellt ist. Die Verbote sind auch im Rahmen der Bauleitplanung abwägungsfest. Von ihnen kann nur unter den Voraussetzungen des § 62 BNatSchG befreit werden. Gleichfalls genießen die Belange besonders oder streng geschützter Tierarten aufgrund ihres Schutzstatus ein entsprechend großes Gewicht [28].

In der Bauleitplanung sind artenschutzrelevante Eingriffe nicht auf der Grundlage der Ausnahmeregelung in § 43 Abs. 4 BNatSchG in Verbindung mit § 19 BNatSchG zulässig. Die Verbote des § 42 BNatSchG werden durch diese Regelungen nicht aufgehoben. Von § 43 Abs. 4 BNatSchG wird nämlich gerade nicht der Fall erfaßt, daß die Zulassung des Vorhabens erstmals durch den Bebauungsplan erfolgen soll [29]. Angesichts des Wortlauts des § 43 Abs. 4 BNatSchG hat der Europäische Gerichtshof zudem in seinem Urteil vom 10. Januar 2006 [30] u. a. die Feststellung getroffen, dass § 43 Abs. 4 BNatSchG keinen rechtlichen Rahmen vorsehe, der mit der durch Art. 16 FFH-Richtlinie eingeführten Ausnahmeregelung in Einklang stehe [31]. § 43 Abs. 4 BNatSchG ist deshalb in der Planung nicht anwendbar [32]. In Planungsverfahren ist folglich § 42 in Verbindung mit § 62 BNatSchG in Übereinstimmung mit Art. 16 FFH-RL anzuwenden [33].

Bei der Prüfung von Alternativen im Sinne von Art. 16 FFH-RL ist in der Bauleitplanung zu berücksichtigen, daß die Belange von Vögeln und Fledermäusen häufig nicht durch die Existenz der Windkraftanlagen an einzelnen Standorten, sondern durch deren Betrieb gestört wird. Deshalb sind in der Bauleitplanung zunächst Festsetzungen zu prüfen, die einen mit den Anforderungen des Artenschutzes vereinbaren Betrieb bestimmen. Auf diese Weise können nicht nur ungeeignete Standorte von einer Bebauung freigehalten und diesen eine artenschutzverträgliche Nutzung zugewiesen werden. Die Ermächtigungsgrundlage in § 9 Abs. 2 BauGB erlaubt es auch, die Nutzungsdauer von Anlagen so zu bestimmen, daß der Betrieb der Anlagen in Zeiträumen, in denen die Fledermäuse gestört werden können, unzulässig ist. Gem. § 9 Abs. 2 BauGB darf die Nutzungsdauer sogar in nach Tagen bestimmte Zeiträume festgesetzt werden [34] Zulässig, wenn auch umstritten [35] ist es, Festsetzungen über die Zulässigkeit zu bestimmten Tageszeiten zu treffen [36].

Auch kann das schutzbedürftige Verhalten der Fledermäuse als besondere Umstände nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Festsetzung von Betriebsbeschränkungen führen. Alternativ können auf der Grundlage von § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den Grünordnungsplänen, z. B. § 6 BbgNatSchG, Festsetzungen über Maßnahmen des Naturschutzes zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und zum Schutz bestimmter Teile von Natur erlassen werden. Maßnahmen in diesem Sinne können auch Betriebsbeschränkungen sein. Ergänzend können derartige Betriebsbeschränkungen auch durch städtebauliche Verträge vereinbart werden. Jedenfalls sind die zum Schutz der Fledermäuse erforderlichen Beschränkungen in die Begründung des Bebauungsplans zu beschreiben. Wenn der Betrieb der Windkraftanlagen planerisch jedoch nicht gesteuert werden kann und auch die Befreiungsvoraussetzungen nach § 62 BNatSchG iVm. Art. 16 FFH-RL nicht vorliegen, muß auf die Festsetzung von Standorten verzichtet werden.

6. Zusammenfassung
Alle Fledermausarten gelten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 b aa) und Nr. 11 BNatSchG i.V.m. Anhang IV FFH-RL als besonders geschützte und als streng geschützte Arten. In Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Von diesen darf nur unter den strengen Voraussetzungen des § 62 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL befreit werden. In Nahrungs- und Jagdreviere der Fledermäuse greift das Tötungs- und Verletzungsverbot, so daß dort Windkraftanlagen unzulässig sind. Für Nist-, Brut-, Wohn-oder Zufluchtsstätten (Wochenstuben) gilt ein auch unabsichtliche Störungen erfassendes Verbot.

1
Der Autor ist Partner der Kanzlei Thur Fülling Otto in 10719 Berlin, Meinekestraße 26.
2
Vgl. hierzu: Institut für Tierökologie und Naturbildung im Auftrag des Landratsamtes Bautzen, “Gutachterliche Stellungnahme zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Fledermäuse“ m.w.N. und die aus Mitteln des Bundesumweltministeriums finanzierte und vom Bundesamt für Naturschutz fachlich betreute Studie des Michael-Otto-Instituts im NABU “Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse“ ( http://www.nabu.de/m05/m05 -03/03410.html).

3
Vgl. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003.

4
alle Arten Microchiroptera; das sind alle in Europa verbreiteten Fledermausarten.

5
Vgl. dazu Sobotta, ZUR 2006, 353 ff.

6
Vgl. auch Nr. 12 der Tierökologischen Abstandskriterien des Landes Brandenburg und 4.4 der Empfehlungen zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Entscheidungen über Standorte für Windenergieanlagen der Arbeitsgruppe Naturschutz und Windenergie des Niedersächsischen Landkreistages vom 1.10. 2004.

7
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 563.

8
Vgl. OVG Hamburg, NuR 2006, 459 – 464.

9
Vgl. z.B. Gassner/Bendomier-Kahle/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 2. A., § 42 Rn. 7; Schumacher/Fischer-Hüftle, a.a.O., § 42 Rn. 14.

10
Vgl. Gellermann, NuR 2003, 385; Fischer-Hüftle, NuR 2005, 768, 770; EuGH, NuR 2004, 596 (Caretta); VGH Kassel, NuR 2004, 393 f. und NuR 2004, 397 f.; Schlußantrag Kokott in: Rs C-221/04 Rdnr. 49.

11
Vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung EuGH, U. v. 4. 7. 2006 – C-212/04 -, NJW 2006, 2465.

12
Vgl. EuGH, NUR 2004, 596 (Caretta) ferner U. v. 17. 9. 1987 – E 1987, 3503 ff.; Gellermann, Artenschutz in der Fachplanung und der kommunalen Bauleitplanung, NuR 2003, 385, 388; so Louis, NuR 2004, 557, 559; VGH Kassel NuR 2004, 393 f. und NuR 2004, 397 f.

13
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 566 (Schönefeld); BVerwG, NVwZ 2006 1161 (Ortsumgehung Stendal).

14
79/409/EWG.

15
Vgl. BVerwG, Urt. v. 1.4.2004, BVerwGE 120, S. 276, 288 zur Vogelschutz-Richtlinie

16
Vgl. OVG Münster, U. v. 13.07.2006 – 20 D 80/05.AK

17
Vgl. dazu auch Wrase, NuR 2004, 356 ff. m. w. N.

18
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 566 (Schönefeld).

19
Dazu auch Vogt, ZUR 2006, 21 ff.

20
Vgl. VGH Kassel, U. vom 31. 5. 2001 – 3 N 4010/97.

21
Vgl. VGH Kassel, NuR 1995, 147.

22
Vgl. VGH Kassel in den Urteilen vom 24. November 2003 – 3 N 1080/03 – und 25. 2. 2004 – 3 N 1699/03 -; VG Dresden U. v. 2. 6. 2003 – 7 K 253/02 -; BVerwG, B. v. 3. 6. 2004 – 4 BN 25.04.

23
Vgl. VG Koblenz, ZfB 2006, 209-211.

24
Vgl. BVerwG, NVwZ 2006, 1161.

25
BVerwGE 68, 311 in NVwZ 1984, 367.

26
Vgl. VG Gera, RdL 2006, 63-65.

27
Vgl. VG Stuttgart, NuR 2005, 673-675; OVG Koblenz, NuR 2006, 520 ff.

28
Vgl. Louis/Wolf, NuR 2002, 455, 460.

29
zur unzureichenden inhaltlichen Umsetzung des Art. 16 FFH-Richtlinie durch § 43 Abs. 4 BNatSchG, vgl. z.B. Louis, Artenschutz in der Fachplanung, NuR 2004, S. 557, 559.

30
Rs. C-98/03.

31
S. a. VG Koblenz, ZfB 2006, 209 – 211.

32
Vgl. BVerwG, NVwZ 2006, 1161; Vogt, ZUR 2006, 21, 24.

33
Ebenso Nr. 2 der LANA-Hinweise.

34
Vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 9 Rn. 240k;Battis/Otto, UPR 2006, 165 ff.

35
Ablehnend Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, Rn. 660.

36
Vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 9 Rn. 240k.

 ”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin.

 http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/wissenschaft/2218551/

“Autobahn-Pelikan von Windrad zerteilt” (Bild) Warum Windkraftwerke heute laut strengen Berichterstattungsvorschriften als “umweltfreundlich” bezeichnet werden müssen. “Bewahrung der Schöpfung – nein, danke…” Uhus, Fledermäuse… **

tags: 

pelikanwindkraftwerk13.jpg

Ausriß.

Wenn 2013 in Deutschland bei Schwegenheim(Rheinland-Pfalz) ein streng geschützter Pelikan von einem Windkraftwerk  getötet wird, ist dies gemäß heute in deutschen Medien geltenden Vorschriften ein klarer Beweis, daß Windkraftwerke zutiefst umweltfreundlich sind. Vor über einem Jahrzehnt hätte sich womöglich noch eine Bevölkerungsmehrheit an den Kopf gegriffen, wäre einer solchen Logik nicht gefolgt. Inzwischen, dank entsprechender Gehirnwäsche, sind noch ganz andere Absurdidäten möglich – siehe Energiewende-Bluff, siehe Soja-Bluff…

Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

“Wer nicht täuschen kann, soll nicht Politiker werden.” Konrad Adenauer, zitiert nach Weimarer Taschenbuchverlag.

 http://www.hart-brasilientexte.de/2012/07/02/der-energiewende-bluff-und-die-macht-der-solarlobby-im-prinzip-muss-jede-solaranlage-durch-ein-konventionelles-reservekraftwerk-abgesichert-werden-eine-teure-doppelstruktur-der-spiegel-2012-mit/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/09/06/soja-und-die-folgen-des-imports-nach-deutschland-in-die-schweiz-sogenannte-oko-parteien-pseudo-umweltverbande-und-die-realitat-hintergrund-wie-war-es-vor-der-soja-schwemme-in-welchen-deutschen-r/

http://www.hart-brasilientexte.de/2013/02/28/papst-benedikt-xvi-und-die-bewahrung-der-schopfung-markante-momente-seiner-amtzeit-im-umwelt-und-naturschutz-des-grosten-katholischen-landes-hungerstreik-bischof-luiz-flavio-cappio-in-bahia-amazon/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/06/23/rio20-2012-welttreffen-der-naturvernichter-oko-zyniker-und-verdranger-mit-prognostizierten-resultaten-zuendegegangen-neoliberale-wirtschaft-siegte-mit-ihrer-strategie-wie-vor-20-jahren-bedrucke/

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/03/14/toter-uhu-unter-windkraftwerk-warum-bestimmte-oko-politiker-windanlagen-als-umweltfreundlich-bezeichnen/

http://www.hart-brasilientexte.de/2008/04/28/herausragende-resultate-offizieller-umweltschutzpolitik-im-nachwende-deutschland-prasentiert-vom-bundesamt-fur-naturschutz/

wkabilddiesel13.jpg

Bildzeitung, 2013.

wkadieselbild2.jpg

Ausriß.

Anmerkung:

Mit den Ostfriesen kann man es ja machen: Man nehme den
Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Leer-Wittmund, einen pensionierten
Landrat aus Wittmund und einen Geschäftsführer eines universitären
Zentrums für Windenergieforschung, das auf Drittmittel z.B. vom
Bundesumweltministerium angewiesen ist, um existenzfähig zu sein, und
erzähle der staunenden Leserschaft das Märchen von den “Investitionen
in diese Branche”, die “auf jeden Fall ein lohnenswertes Geschäft”
sein solle. Es fehle den erneuerbaren Energien aber noch eine Lobby
wie der Atomindustrie, so der Herr Geschäftsführer von “ForWind”.
Irgendwie muss dieser windige Klüngel übersehen haben, dass das
Offshore-Geschäft erheblich stockt: Zurückhaltung der Banken und
Investoren, BARD-Emden notleidend, BARD- Insolvenz in der
Fundamentefertigung, keine Netzanbindung, bei Riffgat drehen
Dieselgeneratoren die Propeller. Und vor allem die Unwägbarkeiten beim
Erneuerbare Energien Gesetz EEG), der Zwangsabgabe für alle
Stromkunden, das der eigentliche Motor für die hochsubventionierte
Windbranche ist. Der Präsident des Bundeskartellamtes und der Chef der
Deutschen Energieagentur forderten kürzlich im Handelsblatt eine
grundlegende Änderung des EEG, das mit der Rundumsorglosversicherung
der Windmacher zu Lasten der Stromkunden Schluss machen soll, damit
die Strompreise nicht weiter durch die Decke gehen, man solle den
Strom gefälligst selbst vermarkten. Dazu kommt auch, dass auch der
Offshore-Strom nicht grundlastfähig ist, aber enorme Strommengen zur
falschen Zeit völlig unregelmäßig ins Netz eingespeist werden, die dem
Verbraucher nichts nützen und deshalb an der Börse zu Minuspreisen
verschenkt werden; auch auf See weht der Wind unregelmäßig, das weiß
jeder Segler. Die hohen Wartungskosten der Offshore-Anlagen mit
Schiffs- und Hubschrauberinfrastruktur verteuern das Geschäft weiter
enorm. Und die erwähnte Atomlobby ist längst umgestiegen zur
Windlobby. Die großen Energieversorger, die vorher mit Atomstrom
handelten, sind jetzt im Windgeschäft tätig; fragt sich nur, wie lange
noch. Und ausgerechnet in Wittmund bietet man die letzten Reserven
auf, um das angeschlagene Offshore-Geschäft schönzureden, damit die
Forschungsmittel weiter fließen.Wer´s glaubt…

—-

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS,
Veröffentlicht: 29.08.2013
http://harlinger.de/Nachrichten.aspx?ArtikelNr=12844&ReturnTab=125

„Wir müssen den Wind genau verstehen lernen“
„ForWind“ kommt bei der Erforschung von Offshore voran –
Investitionen sollten sich auf jeden Fall lohnen
WITTMUND
|
WJA

„ForWind“-Geschäftsführer Dr. Stephan Barth, in die Mitte genommen
von Heinz Feldmann (links) und Henning Schultz. Die beiden Botschafter
der Oldenburger Universitätsgesellschaft luden Barth zu einem Vortrag
ein.   © WILKO JANßEN

Die Nordsee ist weltweit eine der besten Standorte für Offshore-Parks.

Forschung und Industrie verfolgen oft unterschiedliche Interessen,
bestes Beispiel ist dafür momentan die Diskussion um die
Offshore-Windparks. Während die Industrie diese Projekte langsam aus
dem Auge zu verlieren scheint und die Politik offensichtlich die
Weichen falsch gestellt hat, gibt es bei den für die Erforschung
dieser Technik Verantwortlichen eine Hochstimmung. Dies wurde in den
Ausführungen von Dr. Stephan Barth aus Jever, Geschäftsführer von
„ForWind“, vor 60 Interessierten in der Wittmunder Sparkasse deutlich.
Eingeladen zu dieser Veranstaltung hatten Henning Schultz und Heinz
Feldmann, ihres Zeichens Botschafter der Universitätsgesellschaft
Oldenburg.

Und die Universitäten Oldenburg, Hannover sowie mittlerweile auch
Bremen haben ihre Windenergieforschung in dem Zentrum „ForWind“
zusammengefasst. Seit zehn Jahren wird dort nun an inzwischen 14
verschiedenen Standorten geforscht und gelehrt. Der Hauptsitz von
„ForWind“ ist die Universität Oldenburg , ein zentrales Thema ist die
Nutzung der Offshore-Windenergie. „Eine Windmühle beinhaltet ein
extrem kompliziertes System mit viel Elektronik“, stimmte Barth die
Besucher denn auch gleich entsprechend ein. Außerdem sei Wind eine
fluktuelle Energiequelle und müsse weiter erforscht werden, damit die
Energiewende gelingen könne. So seien die Off-shore-Windparks
komplexen Windströmungen ausgesetzt. Es gelte noch, den optimalen
Abstand der Anlagen zueinander herauszufinden. Barth nannte übrigens
einen entscheidenden Vorteil von Offshore- gegenüber
Onshore-Windmühlen: „An Land reibt sich der Wind stark an dem Boden
und an Bauten, dadurch entsteht ein turbulenterer Windkanal als auf
hoher See.“

Überhaupt machten die Eigenschaften des Windes es den Menschen
schwer, ihn rentabel zu nutzen. Schließlich wechsele der Wind ständig
seine Richtung und Geschwindigkeit. „Wir müssen den Wind genau
verstehen lernen“, war somit eine Schlussfolgerung des
Geschäftsführers. Bei Offshore-Anlagen komme die Problematik der
Tragstrukturen hinzu. So seien bei einer Wassertiefe von 40 Metern
dreibeinige Träger notwendig, bei einer Wassertiefe von über 50 Metern
müssten es sogar schwimmende Windenergieanlagen sein. Der sich
momentan in der Diskussion befindliche Offshore-Windpark Riffgat stehe
übrigens „nur“ 20 Meter über den Meeresgrund.

Überhaupt nicht verstehen kann der Jeveraner die mittlerweile
aufgekommene Skepsis gegenüber der Offshore-Technik. So stellten
während der sich anschließenden Diskussion einige Teilnehmer die
Rentabilität von Offshore in Frage und forderten vielmehr eine
verstärkte Erforschung der Energiespeicherung. Dem entgegnete Barth:
„Wenn On-shore und Offshore erst richtig laufen, ergänzen sich die
beiden Techniken wunderbar und man braucht kaum noch
Speicherkapazitäten.“ Die Bevölkerung vergesse leicht, dass sich die
Windenergieforschung durch eine schnell ansteigende Lernkurve
auszeichne. Eine Windmühle sei außerdem eine kompliziertere Maschine
als ein Flugzeug. Zwar gebe es auch in der Speicherforschung enorme
Fortschritte, aber noch nicht für große Kapazitäten.

Des Weiteren brach der Geschäftsführer eine Lanze für die Nordsee als
Standort für Offshore-Windparks, da es hier eine optimale Wassertiefe
gebe. Außerdem wehe ein ausreichend starker Wind, ohne dass
Extremwindsituationen vorlägen. Die Ostsee sei dagegen zu klein und
von einer starken Schifffahrtsnutzung geprägt. Standorte in Richtung
des Äquators hätten mit tropischen Winden zu kämpfen. Die Nordsee sei
somit eine der weltweit besten Standorte für Offshore-Windparks.
Barths Fazit: „ Hier entsteht ein Multimilliarden-Euro-Markt direkt
vor unserer Haustür.“ Investitionen in diese Branche sind auf jeden
Fall ein lohnenswertes Geschäft. Den erneuerbaren Energien fehle aber
noch eine Lobby wie der Atomindustrie.

___________________________________________________

Übermittelt vom Wattenrat® Ost-Friesland
Büro und Koordination: Manfred Knake
D-26427 Esens-Holtgast/Ostfriesland
Tel: +49 (0)4971 947265
Fax: +49 (0)3212-1003511
mailto:Wattenpresse@Wattenrat.de
Web: www.Wattenrat.de
@Twitter: http://twitter.com/wattenrat

tagesspiegelwendenatur1999.jpg

Tagesspiegel, Berlin 1999: “Die Natur verlor bei der Wende”.

bfnartenvielfalt2001.JPG

Mythen und Fakten. Bundesamt für Naturschutz 2001: “Ostdeutsche Agrarlandschaft hat größere Artenvielfalt”. “…gegenwärtig in Ostdeutschland eine zunehmende Angleichung an die arten-und individuenarmen westdeutschen Verhältnisse zu beobachten ist.”

Rio+20. Windkraft:“Immer mehr tote Vögel durch Kollision mit Windrädern in Brandenburg.“ Betroffen besonders streng geschützte Arten wie Seeadler, Rotmilane, Mäusebussarde…“Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind.“ „Gefährlich sind sie jedenfalls weder für Mensch noch Tier.“ (Bekannter deutscher Windkraftpropagandist über Windkraftwerke) Artenexperte Tobias Dürr und die Fakten.

Donnerstag, 17. Juni 2010 von Klaus Hart

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11822132/2242247/Immer-mehr-tote-Voegel-durch-Kollision-mit-Windraedern.html#

Bayrischer Rundfunk: http://www.br-online.de/br-alpha/wissenschaft/windenergie-windraeder-risiken-ID1265193641433.xml

„Windkraftanlagen – keine Gefahr für Mensch und Tier“(Infomaterial)

Anschluß 1990, gezielte Naturvernichtung in Ostdeutschland – Resultate und Ziele:  http://www.hart-brasilientexte.de/2014/11/10/mauerfall-und-anschlus-1990-was-fur-natur-und-biodiversitat-der-zuvor-artenreichen-ex-ddr-geplant-war-erreichte-resultate-weisen-auf-umweltvernichtungsziele-artenvielfalt-und-lebensqualitat/

http://www.deutschlandradiokultur.de/die-palme-braucht-den-tukan.1067.de.html?dram:article_id=258181

wkavogelvorurteilbwe.jpg

“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.

http://www.swr.de/odysso/-/id=1046894/nid=1046894/did=5477812/112jw3x/index.html

Unter Umweltminister Trittin von den Grünen war in einer flächendeckenden Propagandaaktion – sogar in den Berliner Kneipen lagen PR-Postkarten – erklärt worden:“Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind. Damit die Visionen von heute nicht die Altlasten von morgen werden.“ Bereits damals lagen entsprechende Studien zur Vernichtung streng geschützter Tiere durch Windkraftanlagen vor. Dennoch fehlten auf der vom Steuerzahler finanzierten Ministeriumspropaganda Hinweise darauf, daß erneuerbare Energien, besonders Windkraftwerke, todbringend sogar für geschützte Arten sind. Wurde das damals rein zufällig von den PR-Leuten vergessen? Was ist daher heute angesichts der neuesten Kollisionsmeldungen von der damaligen Trittin-Propaganda zu halten? Werden die Grünen offiziell Stellung nehmen? Wer sagt die Wahrheit, wer die Unwahrheit – wie ist der Widerspruch zwischen den Angaben von Dr. Torsten Langgemach, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte in Buckow bei Nennhausen, und der Ministeriumspropaganda zu erklären? Daß Windkraftwerke ungefährlich für Mensch und Tier sind, wurde sogar in vielen Schulen Deutschlands den Kindern und Jugendlichen ganz offiziell eingebleut. Völlig logisch ist, daß jene jedermann namentlich bekannten politisch Verantwortlichen, die die nachgewiesenen Tötungen seltener, streng geschützter Tiere durch Windkraftwerke zuließen, nunmehr ohne Kosten für den Steuerzahler dafür sorgen müssen, daß die durch Windkraftwerke eingetretenen Bestandsverluste so rasch wie möglich wieder ausgeglichen werden. Über Artenrückgänge berichten u.a. Deutschlands Medien regelmäßig. Wer den Schaden anrichtete, muß ihn unverzüglich wieder beheben, siehe Bundesnaturschutzgesetz.

wkamowe.jpg

Auch Möwenverluste in Deutschland durch Windkraftwerke müssen von den Verantwortlichen natürlich ersetzt werden.

Greenpeace verzichtet weiterhin auf Protestaktionen gegen deutsche Windkraftwerke, die massenhaft geschützte Tiere töten. 

Windkraftpropaganda im Internet:

„Windräder schützen Vögel“

Windräder stören weder Hasen noch Vögel“http://www.hart-brasilientexte.de/2011/01/12/das-neue-natursterben-wirtschaftswoche-wie-die-oko-bluffer-deutschlands-natur-den-garaus-machen-nicht-anders-als-in-brasilien-die-rolle-der-subventionierten-alibi-umweltorganisationen-und/

http://www.hart-brasilientexte.de/2009/11/13/umweltfreundliche-offshore-windkraftwerke-studie-uber-todesrisiken-fur-streng-geschutzte-tiere-den-vogelzug-wir-fordern-erneuerbare-energien-die-ungefahrlich-fur-mensch-und-umwelt-sind/

Tobias Dürr, Vogelschutzwarte Brandenburg: http://www.hart-brasilientexte.de/2010/07/15/tobias-durr-die-staatliche-vogelschutzwarte-brandenburg-handfeste-daten-uber-die-gesetzwidrige-vernichtung-streng-geschutzter-tiere-durch-windkraftwerke-und-ministeriumserklarungenwir-fordern-e/

Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

Ornithologe Uwe Westphal: http://www.hart-brasilientexte.de/2009/05/09/vogelkundler-uwe-westphal-und-die-folgen-grun-rot-schwarzer-naturschutzpolitik-was-bewirkten-alibi-umweltorganisationen-in-welchem-teil-deutschlands-war-vor-1990-die-artenvielfalt-am-hochsten/

Berlins Windkraftwerk: http://www.hart-brasilientexte.de/2009/02/27/die-berliner-windkraftanlage-profitinteressen-neoliberaler-naturschutz-rainer-altenkamp-der-rotmilan-ist-die-in-deutschland-durch-windkraftanlagen-am-haufigsten-erschlagene-vogelart/

(more…)

Windkraftwerke gut für Umwelt, laut Politiker-und Industrieargumentation. Fakten, die immer fehlen…Artenexperte Tobias Dürr.

Montag, 31. Mai 2010 von Klaus Hart

Ein Herz für Tiere? http://www.wiesenweihen.com/aktuelles.html

Tobias Dürr: http://www.hart-brasilientexte.de/2010/07/15/tobias-durr-die-staatliche-vogelschutzwarte-brandenburg-handfeste-daten-uber-die-gesetzwidrige-vernichtung-streng-geschutzter-tiere-durch-windkraftwerke-und-ministeriumserklarungenwir-fordern-e/

Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

Anschluß 1990, gezielte Naturvernichtung in Ostdeutschland – Resultate und Ziele: http://www.hart-brasilientexte.de/2014/11/06/mauerfall-und-anschlus-1990-was-fur-natur-und-biodiversitat-der-zuvor-artenreiche-ex-ddr-geplant-war-erreichte-resultate-weisen-auf-umweltvernichtungsziele/

(more…)

Windkraftgegner-Demo vorm Brandenburger Tor am 15. Mai 2010. „Gegen die Zerstörung von Mensch und Natur durch Windkraftwerke“. (Pressemitteilung)

Freitag, 07. Mai 2010 von Klaus Hart

 Am Sonnabend, den 15.05.2010 um 13.30 Uhr treffen sich Windkraftgegner aus dem In- und Ausland in Berlin vor dem Brandenburger Tor, zur ersten bundesdeutschen  Kundgebung  gegen die Zerstörung von Mensch und Natur durch Windkraftwerke. 

In einem Land wie Deutschland, in dem die Erzeugung von Windenergie ökologisch genannt wird und Windkraftanlagen ein unantastbares Heiligtum darstellen, ist dies außerordentlich bemerkenswert.

(more…)

    NEU: Fotoserie Gesichter Brasiliens

    Fotostrecken Wasserfälle Iguacu und Karneval 2008

    23' K23

interessante Links

Seiten

Ressorts

Suchen


RSS-Feeds

Verwaltung

 

© Klaus Hart – Powered by WordPress – Design: Vlad (aka Perun)