Klaus Hart Brasilientexte

Aktuelle Berichte aus Brasilien – Politik, Kultur und Naturschutz

„Das schmutzige Geheimnis der Energiewende.“ Financial Times Deutschland zur Abzocke in Deppenland. Energiewende-Bluff und steigender Kohleverbrauch…“Wer nicht täuschen kann, soll nicht Politiker werden.” Konrad Adenauer, zitiert nach Weimarer Taschenbuchverlag.

http://www.hart-brasilientexte.de/2013/08/28/massenhafte-vernichtung-theoretisch-streng-geschutzter-fledermause-durch-windkraftwerke-in-deutschland-wattenrat-ostfriesland-zu-uralt-fakten-bestatigt-durch-eine-neue-studie-umweltfreundlichkeit/

„Langsam kommt es ans Licht: Die Energiewende stockt nicht nur, sondern offenbart gleichzeitig ein gut gehütetes Geheimnis Sie ist eines der größten Umverteilungsprogramme von unten nach oben seit Langem.“

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:windkraft-das-schmutzige-geheimnis-der-energiewende/70076643.html

„Es geht nicht um ein höheres Ziel oder einen guten Zweck. Das ist die Story, die bei Bürgerversammlungen erzählt wird. Es geht ums Geld.

Genauer gesagt: um richtig viel Geld für richtig wenige, Geld, das sich Betreiber, Investoren, Verpächter und Hersteller aufteilen. 16,4 Mrd. Euro betrug die EEG-Umlage 2011, im kommenden Jahr sollen es 20 Mrd. sein. Die Gemeinden werden mit Steuerversprechen geködert (oder gespalten), die oft nicht eingehalten werden. Bedenken oder Einwände werden auf diese Weise einfach weggekauft.“

„Naturschutz“ heute in Deppenland:  http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/13/deutschlands-wertloses-bundesnaturschutzgesetz-mindestens-200000-fledermause-aus-nordosteuropa-lassen-jedes-jahr-an-deutschen-windradern-ihr-lebenfrankfurter-allgemeine-zeitung-wie-heute-auc/

Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

Der Energiewende-Bluff – die Sache mit den konventionellen Reservekraftwerken:  http://www.hart-brasilientexte.de/2013/09/19/der-energiewende-bluff-die-sache-mit-den-konventionellen-reservekraftwerken-wenn-windrader-mangels-wind-ausfallenhoherer-kohlebedarf-durch-mehr-windkraftwerke/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/06/30/der-kohleverbrauch-steigt-kraftig-auch-in-deutschland-laut-faz-ubliches-geschrei-der-windkraftbefurworter-scharfe-forderungen-nach-deutlicher-reduzierung-des-kohleverbrauchs-bleiben-kurioserw/

E 10 – “Gefährlicher Konflikt zwischen Tank und Teller”. Entwicklungsminister Dirk Niebel für Verkaufsstopp, uraltbekannte Argumente. 2007 löste Brasiliens wichtigster Befreiungstheologe Frei Betto mit seiner Formel »Biosprit ist Todessprit« in Europa sogar Parlamentsdebatten aus. “Das schmutzige Geheimnis der Energiewende.”

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http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/steigende-agrarpreise-niebel-fordert-verkaufsstopp-fuer-biosprit-e10-11857327.html

Uraltbekannt: „Die Beimischungspflicht, die die rot-grüne Regierung eingeführt hatte, führt dazu, dass Menschen zu wenig Nahrung haben. Deshalb sollte man E 10 jetzt aussetzen.”

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/15/das-schmutzige-geheimnis-der-energiewende-financial-times-deutschland-zur-abzocke-in-deppenland/

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Blumenau/Sachsen.

Hintergrund von 2007: 

Die Produktion von Agro-Treibstoffen hat der bekannte brasilianische Dominikanerbruder und Befreiungstheologe Frei Betto angesichts des Hungers in der Welt als unverantwortlich und unmenschlich verurteilt.

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/01/06/was-heute-als-bio-und-oko-bejubelt-wird-ubliches-abbrennen-von-zuckerrohrblattern-kurz-vor-der-ernte-des-rohrschafts-schauplatz-penedo-am-rio-sao-francisco-nordost-teilstaat-alagoas-janua/

http://www.hart-brasilientexte.de/2008/11/22/ich-bin-christ-und-sehe-mich-als-revolutionar-brasiliens-wichtigster-befreiungstheologe-frei-betto/

In einem von der katholischen Nachrichtenagentur ADITAL  veröffentlichten Beitrag mit dem Titel “Treibstoffe des Todes” schrieb Frei Betto in Sao Paulo, der Boom bei fälschlicherweise als Biosprit bezeichneten Produkten provoziere bereits weltweit einen deutlichen Preisanstieg bei Lebensmitteln, darunter in Europa, in China, Indien und den USA. In Brasilien selbst, das die Herstellung von Ethanol aus Zuckerrohr nach Kräften fördere, habe die Bevölkerung im ersten Halbjahr dieses Jahres für Nahrungsmittel dreimal soviel ausgeben müssen wie im gleichen Vorjahreszeitraum. Die brasilianischen Großfarmer, so Frei Betto weiter, stürzten sich geradezu auf das neue “Gold” namens Zuckerrohr und ließen den Anbau traditioneller Agrarprodukte beiseite. Dies wirke sich nicht anders als in den USA natürlich auf die Lebensmittelpreise aus. In der ganzen Welt gebe es etwa 800 Millionen Autos – die gleiche Zahl von Menschen leide unter chronischer Unterernährung.   „Also werden wir jetzt Autos füttern und dafür Menschen in den Hunger schicken. Statt Biotreibstoff haben wir Todes-Sprit – also Treibstoffe, die Tod bringen.“

Beunruhigend sei, daß dennoch keine der jetzt von den Agrartreibstoffen so begeisterten Regierungen das Modell des Individualverkehrs in Frage stelle. “So, als ob die Profite der Automobilindustrie tabu, unangreifbar wären.” Der Theologe, Bestsellerautor und Zeitungskolumnist erinnert zudem daran, daß der Zuckerrohranbau in Brasilien seit der Kolonialzeit auf extremer Ausbeutung, Umweltvernichtung und Abzweigung öffentlicher Gelder beruht. Die Regierung von Staatschef Luis Inacio Lula da Silva habe dieses Jahr Großfarmen wegen Sklavenarbeit bestraft. Diese sei indessen weiterhin häufig. 1850 habe ein Sklave auf den Zuckerrohrplantagen für fünfzehn bis zwanzig Jahre geschuftet – heute seien es wegen des exzessiven Arbeitspensums nur noch durchschnittlich zwölf Jahre. Der Boom beim Zuckerrohranbau bewirkt laut Frei Betto zudem eine gewaltige Binnenmigration, Slumwachstum, die Zunahme von Morden und Rauschgifthandel sowie Kinderprostitution. Weil sich der Sojaanbau im Südosten Brasiliens durch die Ethanolproduktion verringere, komme es zu einer starken Ausweitung der Sojaflächen in Amazonien. Und dies bedeute rücksichtslose Urwaldzerstörung.  Frei Betto fordert die Lula-Regierung auf, sich um die Hungernden des Tropenlandes zu kümmern, anstatt die Zuckerrohrunternehmer reich zu machen.

Hintergrund:

2007 löste der Dominikaner Frei Betto mit seiner provozierenden Formel »Biosprit ist Todessprit« in Europa sogar Parlamentsdebatten aus. Der viel gerühmte Öko-Treibstoff soll Armen und Hungernden rund um den Erdball den Tod bringen?

Viele hielten Frei Bettos These für überdreht, realitätsfremd. Dass viele Lebensmittel in Brasilien teurer als in Deutschland sind, unerschwinglich für Arme, wird verdrängt.

Derzeit gibt es erneut ­brutale Preissprünge – und spürbare Klimaveränderungen wegen massiver Abholzung im Amazonasgebiet.

Erneutes Nachfragen deshalb im Dominikanerkloster Sao Paulo bei Frei Betto, der zu Brasiliens führenden Intellektuellen gehört und zahlreiche in- und ausländische Menschenrechts- und Literaturpreise erhielt.

»Ja – die Landnutzung für Zuckerrohr bewirkt den Tod vieler Menschen! Wenn man die Ackerfläche für Nahrungsmittel verkleinert, steigen deren Preise, sterben viele Menschen, die sich keine guten Grundnahrungsmittel leisten können.«

Frei Betto zitiert UNO-Daten, wonach die Zahl der chronisch Hungernden in der ganzen Welt auf über eine Milliarde anwuchs. Aber sicherlich ist doch Brasilien, immerhin achtgrößte Wirtschaftsnation der Welt, davon ausgenommen?

Frei Betto bleibt  dabei: »Biosprit ist Todessprit«

Frei Betto verneint: »Unsere Regierung räumt offiziell ein, dass es noch 16,2 Millionen Hungernde in absolutem Elend gibt – doch aus meiner Sicht sind es doppelt so viele!« Zwei Jahre hatte er im Präsidentenpalast von Brasilia sein Büro nur einige Türen vom damaligen Staatschef Lula da Silva entfernt, arbeitete für das Anti-Hunger-Programm. Als es zum Stimmenkaufprogramm deformiert wird, Bedürftige von Regierungsalmosen abhängig macht, legt Frei Betto den Posten nieder.

Brasilien ist weit weg, muss uns in Deutschland das wirklich interessieren? »Bei Euch redet alles von Klimaänderung, Treibhaus-Effekt. Ethanol aus Zuckerrohr wie im E10 treibt ihn voran«, kontert der Dominikaner und hat wissenschaftliche Studien parat: Wegen der Zuckerrohrplantagen wurden riesige Urwaldgebiete Amazoniens abgeholzt, was das ökologische Gleichgewicht in Nord- und Südamerika schädigt, sich auf die ganze Welt negativ auswirkt. Denn Amazoniens Regenwald ist der größte des Planeten. Und die Regenfälle, ob im Süden Floridas oder Argentiniens, hängen von der Verdunstung in Amazonien ab.

Die Megacity Sao Paulo zählt über 2000 rasch wachsende Slums. Auch das hat für Frei Betto mit Ethanol, mit E10 zu tun – denn mehr Zuckerrohranbau bewirkte Vertreibung von Kleinbauern, Landarbeitern: »Ein Heer von Arbeitslosen zieht im Lande umher und verdingt sich bei der Zuckerrohrernte, haust den Rest der Zeit aber in Slums mit Drogen, Gewalt, Prostitution.

Hintergrund von 2008:

Brasiliens Kirche appelliert an Europas Christen: Schweigt nicht zu diesen Zuständen hier. 

Sklavenarbeit, Umweltvernichtung, teure Nahrungsmittel und Misere in Brasilien – für volle Auto-Tanks in europäischen Staaten wie Deutschland? Die katholische Kirche des Tropenlandes hat jetzt an die deutschen Gläubigen appelliert, zu den unmenschlichen Bedingungen bei der Erzeugung des Kraftstoffs Ethanol aus Zuckerrohr nicht zu schweigen. Padre Antonio Garcia Peres, Generalsekretär der brasilianischen Wanderarbeiter-Seelsorge, sagte, die deutschen Kirchen müßten die Öffentlichkeit über die gravierenden Hintergründe und Folgen der Ethanolproduktion aufklären, vor allem brutale Menschenrechtsverletzungen  sowie Umweltzerstörung anprangern. Padre Peres lebt, arbeitet seit vielen Jahren nahe der Wirtschaftsmetropole Sao Paulo mitten in einer traditionellen Landwirtschaftsregion. „Die Böden im Teilstaat Sao Paulo zählen zu den fruchtbarsten der Erde – deshalb wurden hier früher alle wichtigen Grundnahrungsmittel, von Bohnen bis Reis, Getreide aller Art, angebaut. Wenn ich mich jetzt umschaue – ein wahrer Ozean von Zuckerrohr zur Ethanolerzeugung. Es ist der reine Wahnsinn – pure Geld-und Profitgier hat diesen absolut verrückten Ethanolboom ausgelöst, das muß man entlarven!“ Durch die Ethanolproduktion werde die Nahrungserzeugung stark reduziert, erhöhten sich die Lebensmittelpreise. In Sao Paulo, Brasiliens größter Stadt, seien schwarze Bohnen, ein wichtiges, sehr nährstoffhaltiges Grundnahrungsmittel im Lande, in den letzten zwölf Monaten um 168 Prozent verteuert worden. Mit  zunehmenden Ethanolexporten  auch nach Deutschland  werde all diese negative Entwicklung weiter forciert.

Ist das die einsame Position eines Provinzpadres, der die Welt, die neuen Zeiten nicht mehr versteht? Schließlich rühmt auch Deutschlands Wirtschaft jenes Ethanol als „Biosprit“, als sauber, umweltfreundlich, fortschrittlich. Padre Peres ist längst gefragter Experte, reist häufig in europäische Länder, wird von Nichtregierungsorganisationen ebenso wie von der UNO regelmäßig konsultiert. Nicht zufällig nennt diese die Erzeugung von Agro-Treibstoffen sogar „ein Verbrechen gegen die Menschheit“ – Lateinamerika werde ebenfalls von der neuen, weltweiten Hunger-und Nahrungsmittelkrise erfaßt.  Padre Peres hat die gesamte Bischofskonferenz Brasiliens hinter sich, arbeitet eng mit kirchlichen, nicht-kirchlichen Umwelt-und Menschenrechtsaktivisten zusammen. Und beruft sich stets auf Jesus Christus: „Er hat uns gelehrt, brüderlich zu handeln, für christliche Werte zu kämpfen. Kirche darf nicht heißen, nur Gottesdienste zu zelebrieren, eine leere Spiritualität zu predigen. Echter Glaube zeigt sich in der täglichen Praxis! Deshalb darf die Kirche jetzt Jesus Christus nicht verraten, darf nicht mithelfen, diese unerträglichen Zustände zu verstecken oder zu bemänteln, sondern muß ganz im Sinne von Jesus klar Position beziehen, muß informieren und hinterfragen, hat dort in Deutschland jetzt eine ganz wichtige Rolle.“ Vor dem Hintergrund der Nahrungskrise müßten die Kirchen zudem ein weltweites Netz der Solidarität knüpfen, auf die Einhaltung der Menschenrechte dringen. „Die Wohnlager der Zuckerrohrarbeiter erinnern mich an deutsche KZs – nur durch abstoßendes, inhumanes Sozialdumping sind brasilianisches Ethanol, brasilianischer Zucker auf dem Weltmarkt so billig!“

Padre Peres beobachtet, wie nicht nur im Teilstaate Sao Paulo mit seinen deutschen Auto-Multis von VW bis Mercedes-Benz europäische, darunter deutsche Investoren Milliarden Euro in die Ethanolerzeugung stecken. „Pflegt man in Deutschland nicht diesen wunderschönen Diskurs von der sozialen Verpflichtung des Eigentums, vom Wert des human factor – vergißt das aber in Brasilien?“, fragt er ironisch. Und richtet auch an die Investoren einen Appell:“Sie dürfen nicht nur auf rasche Superprofite schauen, sondern müssen hier beim Respektieren von Menschenrechtsnormen und Sozialstandards ein Beispiel geben! Mit Menschenleben darf man nicht spielen – Investoren sollten sich nicht zu Komplizen skandalöser Zustände machen!“

Brasilien ist die zehntgrößte Wirtschaftsnation, Sao Paulo ihr reichster , ökonomisch führender Teilstaat. „Und dennoch verdeckte Sklaverei, viele Arbeiter sterben vor Erschöpfung!“ Kaum zu fassen, aber Zuckerrohrarbeiter auf den endlosen Plantagen verdienen monatlich allerhöchstens umgerechnet etwa 300 Euro. Wer als Zuckerrohrschneider mit dem schweren Haumesser pro Tag nicht mindestens acht Tonnen schafft, fliegt raus. Immer mehr Arbeiter nehmen deshalb harte Drogen wie Crack, um durchzuhalten, die körperlichen Schmerzen zu ertragen. „Das sind bitterarme, häufig schlecht ernährte Wanderarbeiter aus dem tausende Kilometer entfernten Nordosten – man braucht sich nur vorzustellen, wie die am Ende des Arbeitstages aussehen – fix und fertig!“ Unter den Zuckerrohrplantagen liegt das bis Argentinien reichende, weltgrößte Süßwasservorkommen. „Das wird durch den massiven Pestizideinsatz kontaminiert.“

Über dreitausend Kilometer von Padre Peres entfernt, fordert in Amazonien der aus Österreich stammende Bischof Erwin Kräutler sogar einen Stopp für weitere Zuckerrohrplantagen, kritisiert den Ethanolboom ebenfalls scharf. „Wer im Weg ist, wird erschossen“, sagt Kräutler zu den vielen Morden an Umwelt-und Menschenrechtsaktivisten, die sich den Vernichtern der Schöpfung in den Weg stellten. Der Bischof selbst überlebte Attentate, ist von Mord bedroht, wird rund um die Uhr durch Polizisten bewacht. Daß man in Europa meist so gleichgültig gegenüber den Zuständen in Lateinamerika ist, erbittert ihn. „Es ist kurzsichtig zu sagen, damit habe ich nichts zu tun! Wir sind in einer einzigen Welt. Wir tragen auch Verantwortung für andere Teile der Welt und die Menschen, die dort leben. Gerechtigkeit heißt, daß wir uns gerade für diese Völker, die heute im Abseits stehen, einsetzen – und das ist auch Aufgabe der Kirche. Profitgier zerstört Amazonien!“

Aber was stimmt denn nun? Deutsche Politiker, deutsche Wirtschaftsexperten sagen doch immer, die Ethanolproduktion schädige Brasiliens Regenwälder nicht, in Amazonien wachse gar kein Zuckerrohr, nur viel weiter südlich – und Brasiliens Staatschef Lula sagt das auch. Der französische Menschenrechtsanwalt und Franziskaner Xavier Plassat, der in Brasilien die Anti-Sklaverei-Aktionen der Bischofskonferenz leitet, widerspricht  diesen „Experten“ und auch Lula:“Das ist die Unwahrheit. Lula sagte all dies in Europa just an dem Tag, als auf einer Zuckerrohrplantage in Amazonien über eintausend Sklavenarbeiter befreit worden sind! Ein alter Hut, daß in vier Amazonas-Teilstaaten seit Jahren Zuckerrohr angebaut wird!“

Moment mal: Sagen nicht Lula, seine zu einer Wunderheilersekte zählende Umweltministerin Marina Silva, zudem europäische Politiker nicht immer, Ethanol-Treibstoff werde nachhaltig erzeugt, europäische Nachhaltigkeitskriterien für den Ethanol-Import würden bereits erfüllt? „Allein der massive Einsatz von Sklavenarbeitern bei der Ethanolerzeugung beweist, daß von Nachhaltigkeit keine Rede sein kann“, betont Padre Antonio Canuto, Generalsekretär der bischöflichen Landpastoral (CPT). „Wenn unsere Ministerin Marina Silva der deutschen Seite erklärt, daß die Ethanolproduktion weder zu Lasten des Regenwaldes noch der Nahrungserzeugung gehe, sagt sie nicht die Wahrheit!“ Roberto Malvezzi, Umweltexperte der Bischofskonferenz und Misereor-Partner, ist gerade von einer Vortragsreise durch Deutschland zurückgekehrt, stimmt im Interview Padre Canuto zu, weist auf die grauenhafte Ausbeutung ungezählter Sklavenarbeiter. „Der Zuckerrohranbau zerstört nicht nur Amazonien, sondern auch unsere wertvollen Savannenregionen und das Pantanal!“ In dieses tierreichste Feuchtgebiet der Erde reisen auch viele europäische Touristen – manche bemerken, wie man auch das zerstört. Dort hatte sich bereits 2005 der bekannte brasilianische Umweltaktivist Francisco Barros aus Protest gegen die forcierte naturvernichtende Ethanolproduktion selbst verbrannt.

Zuckerrohranbau in Amazonien: http://www.hart-brasilientexte.de/2009/12/09/coca-cola-in-amazonien-und-die-zuckerrohrfarm-ohne-umweltlizenz-coca-cola-bedroht-amazonaswald-zuckerrohr-und-sklavenarbeit-xavier-plassat/

http://www.hart-brasilientexte.de/2010/02/09/uraltbekanntes-in-neuer-studie-uber-amazonas-regenwaldzerstorung-durch-agrotreibstoff-forderung-mechanismen-seit-mehreren-jahren-bestens-bekannt-auch-von-brasiliens-kirche-permanent-angeprangert/

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Zuckerrohr und Riesenfeuer, Treibhausgase: http://www.hart-brasilientexte.de/2011/01/06/was-heute-als-bio-und-oko-bejubelt-wird-ubliches-abbrennen-von-zuckerrohrblattern-kurz-vor-der-ernte-des-rohrschafts-schauplatz-penedo-am-rio-sao-francisco-nordost-teilstaat-alagoas-janua/

Deutschlands wertloses Bundesnaturschutzgesetz: “Mindestens 200.000 Fledermäuse aus Nordosteuropa lassen jedes Jahr an deutschen Windrädern ihr Leben.”(Frankfurter Allgemeine Zeitung) Wie heute auch von den Alibi-Umweltverbänden Naturschutz neu definiert wird. Resultate weisen auf die Ziele der heutigen “Umwelt”-Politik. **

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http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/fledermaus-studie-platzgefahr-in-der-naehe-von-windraedern-11849659.html#comments

Der Tod kommt im wahrsten Sinne schlagartig. „Das Innere der an Windrädern verunglückten Fledermäuse ist meist eine einzige blutige Masse“, sagt Christian Voigt vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin. Weil sich die Spitzen der Rotorblätter mit einem Tempo von bis zu 300 Kilometern in der Stunde quer zum Wind bewegen, schwankt der Luftdruck dahinter enorm und zerreißt die Lungen und andere Organe einer Fledermaus, wenn sie nur in die Nähe kommt. Mindestens 200.000 Tiere lassen an deutschen Windrädern jedes Jahr ihr Leben.

„Die meisten verunglückten Fledermäuse kommen gar nicht aus der Nähe der Anlagen, sondern aus dem Nordosten Europas und aus Skandinavien“, fasst Christian Voigt das Ergebnis einer Untersuchung zusammen, die er vor kurzem mit seinen Kollegen in der Online-Ausgabe von „Biological Conservation“ veröffentlicht hat. Weil Fledermäuse viele Schadinsekten vertilgen, verursachen deutsche Windräder für diese Länder vermutlich enorme Schäden in der Agrar- und Forstwirtschaft. (Zitat Frankfurter Allgemeine Zeitung)

http://naturgucker.de/natur.dll/EXEC

Die Wirkung der Windkraftwerke auf Fledermäuse war bereits vor der massenhaften Aufstellung solcher Industrieanlagen bestens bekannt.

Interessanterweise sitzen die politisch-wirtschaftlich Verantwortlichen der Vernichtung streng geschützter Arten keineswegs hinter Gittern.

“Windkraftanlagen sind umweltfreundlich, aber nicht unbedingt fledermausfreundlich.”(NABU)

Bekannt ist indessen, daß Windkraftwerke ebensowenig Singvogel-freundlich und Greifvogel-freundlich sind, die entsprechenden Tötungsstatistiken etwa bei Adlern und Milanen sprechen Bände.

– Wattenpresse –
Infodienst des Wattenrates Ost-Friesland
Datum: 16. August 2012
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Anlage .pdf aus Ostfriesischer Kurier, Norden, 16. Aug. 2012:

“Windmüller verurteilen die Auslegung von Schlagfallen”

und

http://www.voegel-magazin.de/Beitraege/Beitraege_Detail.php?id=789

z.K.

Zeitschrift “Vögel”, Verlag “Deutsches Waffenjournal” (!), 74572 Blaufelden

Nachrichten
Windenergie LK Aurich: Schlagfallen gegen Greifvögel – Staatsanwalt
ermittelt
15.08.2012

FaIlensteller jagen Greifvögel in Windpark. Das berichtet der
Wattenrat Ost-Friesland.

Seit Jahren wird von Naturschützern vermutet, dass Greifvögel bei der
vorgeschriebenen Artenerfassung bei Windparkplanungen “vorsorglich”
vertrieben oder getötet werden, um die Durchführung eines
Windparkprojektes nicht zu gefährden, so der Wattenrat. Weiter heißt
es:

“Wiesenweihen können wegen ihrer Seltenheit ein Ausschlusskriterium
für die Genehmigung eines Windparks sein. Greifvögel verunglücken
häufig an den Rotoren oder sterben ohne Kollision durch die
Druckunterschiede vor und hinter dem Rotor, was zu Organschäden führt
(Barotrauma).

Im Landkreis Aurich wurde von Betreibern (Gemeinde Krummhörn) schon
sehr aggressiv gegen die zeitweilige Abschaltung von zwei Anlagen an
einem Wiesenweihenbrutplatz vor einem Jahr vorgegangen, von massiven
Drohungen bis hin zu Schadensersatzforderungen. Das VG Gericht
Oldenburg bestätigte damals die Rechtmäßigkeit der Abschaltung. Nun
wurden in der Nähe von Windkraftanlagen im Bereich der Stadt Norden
zwei Totschlagfallen entdeckt. Die Vermutung liegt daher nahe, dass
damit unliebsame renditemindernde Abschaltungen vermieden werden
sollten. Es ist ferner zu vermuten, dass dieser Fall nur die Spitze
des Eisberges bei der Nachstellung, Vertreibung oder Tötung von streng
geschützten Arten bei Windparkplanungen oder des laufenden Betriebs
ist.

Es ist sehr anerkennenswert, dass die Mitarbeiter der Unteren
Naturschutzbehörde des LK Aurich hier sehr hartnäckig mit den
Strafverfolgungsbehörden zur Aufdeckung dieses Skandals
zusammenarbeiten, das ist durchaus nicht die Regel. Der Wattenrat wird
weiter berichten.”

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Links:

Zu Wiesenweihen interessanter Sammellink:

http://www.oz-online.de/-suche?inhalt[]=online&inhalt[]=zeitung&inhalt[]=video&inhalt[]=bildergalerie&zeitraum=0&search=wiesenweihe

vor allem dieser Inhalt:

http://www.oz-online.de/-news/artikel/54472/Wiesenweihe-hat-sich-aus-Schutzzone-verzogen

Wattenrat-Links: http://www.wattenrat.de/tag/wiesenweihe/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/05/08/flughafen-willy-brandt-in-berlin-wird-verspatete-eingeweiht-was-brasilianer-mit-dem-namen-willy-brandt-verbinden/

Wie sich „grüne“ Umweltpolitik in Ostdeutschland nach 1990 auswirkte:

Ostdeutsche Agrarlandschaft hat größere Artenvielfalt

Franz August Emde

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bundesamt für Naturschutz

14.12.2001 09:55

Bundesamt für Naturschutz präsentiert die Ergebnisse eines dreijährigen Forschungsvorhabens

Bonn, 14. Dezember 2001: Große Teile der ostdeutschen Agrarlandschaft weisen im Vergleich zu Westdeutschland immer noch eine relativ hohe Biotop- und Artenvielfalt auf. Dies belegt ein vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Auftrag gegebenes Forschungsvorhaben. Es wird allerdings auch deutlich, dass gegenwärtig in Ostdeutschland eine zunehmende Angleichung an die arten- und individuenarmen westdeutschen Verhältnisse zu beobachten ist.

Da sich nach 1990 für die ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe die Möglichkeit einer umfassenden Modernisierung unter Einsatz der leistungsfähigeren westdeutschen Betriebsmittel (beispielsweise bessere materiell-technische Ausstattung der Betriebe, Zahl der verfügbaren Pflanzenschutzmittel bzw. einsetzbaren Wirkstoffe) ergab, war davon auszugehen, dass sich hiermit auch der ökologische Zustand der Ackerlandschaften entsprechend verändern würde. Vor diesem Hintergrund wurde vom Bundesamt für Naturschutz das F&E-Vorhaben „Ermittlung von Ursachen für die Unterschiede im biologischen Potential der Agrarlandschaften in Ost- und Westdeutschland als Grundlage für die Ableitung naturschutzverträglicher Nutzungsverfahren“ initiiert. Ziel des Vorhabens war es, die Gründe für die Unterschiede bei der Entwicklung der biologischen Vielfalt zu erarbeiten. Daraus sollen landwirtschaftliche Nutzungsverfahren abgeleitet werden, die einerseits die ökologisch relativ günstige Situation im Bereich der intensiv genutzten Ackerflächen Ostdeutschlands zumindest erhalten, andererseits die biologische Vielfalt auf den Ackerflächen Westdeutschlands wieder erhöhen könnten.

Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse des F&E-Vorhabens stellen eine umfangreiche Dokumentation und Analyse der Bewirtschaftungsverhältnisse in der Agrarlandschaft Ost- und Westdeutschlands unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der Artenvielfalt dar. Auch wenn der vorgegebene finanzielle Rahmen nur eine exemplarische Untersuchung ermöglichte und eine Reihe wichtiger Primär-Daten zu den Bewirtschaftungsweisen in Ostdeutschland im Zuge der Umstrukturierung der Landwirtschaft Anfang der 90er Jahre verloren gegangen sind, können einige der dokumentierten Unterschiede in den Bewirtschaftungsweisen mit der auch heute noch existierenden größeren Artenvielfalt und den höheren Individuenzahlen der Tier- und Pflanzenwelt in der intensiv genutzten Agrarlandschaft Ostdeutschlands in Zusammenhang gebracht werden.
„Insgesamt sind die Untersuchungsergebnisse geeignet, einen naturschutzfachlichen Beitrag zur künftigen Ausgestaltung der Agrar- und Förderpolitik im ländlichen Raum, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert, zu liefern“, sagt der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Professor Dr. Hartmut Vogtmann. Die Resultate bieten die wissenschaftliche Grundlage für die Benennung unverzichtbarer Biotopverbundelemente und die Formulierung von Leitbildern und Entwicklungszielen des Naturschutzes in der intensiv genutzten Agrarlandschaft. Sie werden somit auch in die Umsetzung eines bundesweiten Biotopverbundkonzeptes einzubeziehen sein, so Vogtmann weiter.

Darüber hinaus liefern die im Rahmen des Projekts entwickelten Bewirtschaftungsempfehlungen wichtige Hinweise zur Beschreibung der „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft – einem zentralen Punkt des neuen Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass insbesondere der Fruchtfolgeverarmung und der zunehmenden Nivellierung der standörtlichen Bedingungen sowohl auf den Wirtschaftsflächen als auch den Begleitbiotopen (Raine, Säume, Hecken etc.) begegnet werden muss. In diesem Zusammenhang wirkt sich die weit verbreitete Praxis der großflächigen Gülleausbringung auf Acker- und Grünlandflächen besonders negativ aus. Die in dem Bericht geforderte Ausweisung von Schutzstreifen (Pufferstreifen) zwischen den Wirtschaftsflächen und angrenzenden naturnahen Biotopen stellt eine weitere zentrale Anforderung an die nachhaltige Ausgestaltung der Agrarlandschaft dar.

Auch sollte der Empfehlung des Forschungsnehmers folgend die Bedeutung des Feldhamsters als Leitart für den Schutzgedanken in den intensiv genutzten Bördelandschaften stärker herausgestellt werden. Zudem gilt es, die fortschreitende Zerschneidung der Landschaft durch die Versiegelung von Wegen und den Neubau von Verkehrswegen zu begrenzen.

Massenhafte Vernichtung theoretisch streng geschützter Fledermäuse durch Windkraftwerke in Deutschland. Wattenrat Ostfriesland zu Uralt-Fakten, bestätigt durch eine neue Studie. Umweltfreundlichkeit – die Neudefinition eines Begriffs. (”umweltfreundliche Windräder”) ”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin. **

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http://www.hart-brasilientexte.de/2008/05/27/offizieller-artenschutz-in-deutschland-beispiel-rotmilan-nabu-vogel-des-jahres-2000/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/06/23/rio20-2012-welttreffen-der-naturvernichter-oko-zyniker-und-verdranger-mit-prognostizierten-resultaten-zuendegegangen-neoliberale-wirtschaft-siegte-mit-ihrer-strategie-wie-vor-20-jahren-bedrucke/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/08/15/das-schmutzige-geheimnis-der-energiewende-financial-times-deutschland-zur-abzocke-in-deppenland/

16. August 2013

Windenergie und Fledermäuse: Massentod für das Investitionsklima

Tote Fledermaus unter Windkraftanlage, Foto (C): Archiv EGE

Von Januar 2007 bis Dezember 2009 untersuchten Wissenschaftler der Universität Hannover – Institut für Umweltplanung –  das Tötungsrisiko von Fledermäusen in dem Forschungsprojekt „Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen“. Einer der Kooperationspartner des Projektes war der Windkraftanlagenhersteller Enercon aus Aurich.

Gefördert wurde das Vorhaben mit öffentlichen Mitteln des Bundesumweltministeriums mit 1,1 Millionen Euro. An insgesamt 84 (vierundachtzig) bundesweit ausgewählten Windkraftanlagen- von derzeit mehr als 23.000 in Deutschland – wurden Fledermausaktivitäten und -verluste ermittelt und modellhaft fledermausfreundliche Betriebsalgorithmen zur Reduzierung des Schlagrisikos entwickelt. Ganz nebenbei: Das Institut der Universität Hannover geht in seiner Projektbeschreibung tatsächlich davon aus, dass Windkraftanlagen einen Einfluss auf das Wetter und damit in der Folge auch auf das Klima und die “globale Erwärmung” haben, obwohl seit mehr als zehn Jahren keine messbare Erwärmung mehr festgestellt wird und die Temperaturen sinken.

Auszug aus der Projektbeschreibung:

Hintergrund und Ziel des Vorhabens:
Angesichts der globalen Erwärmung ist schon vor Jahren das politische Ziel formuliert worden, den weiteren Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu begrenzen. In Deutschland wurde daher schon 1991 eine gesetzlich gesicherte Einspeisevergütungen geführt, mit der Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichten werden elektrische Energie aus regenerativen Quellen abzunehmen. Das hieraus resultierende günstige Investitionsklima hat dazu geführt, dass Deutschland heute das Land mit der größten installierten Windenergieleistung weltweit ist. Trotzdem sind weitere Anstrengungen im Klimaschutz notwendig um die bislang formulierten Ziele zu erreichen. In der Folge wird die Bedeutung der regenerativen Energien – auch der Windenergie – weiter zunehmen und ihr Ausbau weiter voranschreiten. Seit einigen Jahren ist jedoch bekannt, dass Fledermäuse auch in Deutschland an bestimmten Standorten an Windkraftanlagen verunglücken. Zuvor war dieses Phänomen aus den USA und anderen Ländern bekannt geworden. Mittlerweile wurden von den 24 in Deutschland vorkommenden Arten 13 Arten als Schlagopfer unter hiesigen Windkraftanlagen gefunden. Nach dem aktuellen Kenntnisstand scheinen fünf Arten, auf die 90 % aller bisher gefundenen verunglückten Tiere entfallen, besonders betroffen zu sein (Dürr 2007). Auf der anderen Seite genießen Fledermäuse europa- und bundesweit (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG bzw. Bundesnaturschutzgesetz) einen strengen Schutz. Sie gehören zu den streng geschützten Arten, die – neben anderen Verboten – nicht getötet werden dürfen. […]

Das Ergebnis: Es wurden dramatisch hohe Verluste an einzelnen Anlagen festgestellt, durchschnittlich mehr als neun – nach anderen Zahlen der Universität Hannover durchschnittlich 12 – und bis zu 57 tote Tiere je Anlage zwischen Juli und September eines Jahres. Hochgerechnet (durchschnittlich 9,5 Fledermäuse x 23.300 Windkraftanlagen) kommt man bei der Anzahl von Windkraftanlagen in Deutschland auf fast eine Viertelmillion getötete, aber streng geschützte Fledermäuse, pro Jahr! Die Fledermäuse kommen entweder durch den direkten Rotorkontakt ums Leben oder werden durch das Barotrauma getötet, das durch den enormen Luftdruckunterschied vor und hinter dem Rotor die inneren Organe der Tiere zerfetzt. Auch für Fledermäuse gilt ein Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Vermutlich ist die Zahl der getöteten Tiere noch wesentlich höher, da als Erfassungszeitraum nur die Monate Juli bis September vorliegen, Fledermäuse aber schon von April bis in den Oktober hinein aktiv sind. Fledermäuse, die durch die Rotoren weit in angrenzende Getreide- oder Maisfelder geschleudert werden, werden ohnehin kaum gefunden.

§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,[…]

Die untersuchten 84 Anlagen wurden nicht öffentlich bekannt gemacht. Es wurde vereinbart, die Anlagenstandorte aufgrund der Ergebnisse nicht bekanntzugeben, aus Rücksicht auf mögliche Ertragseinbußen für die Windkraftbetreiber, obwohl das Projekt mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde.

Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) hat diesen Skandal öffentlich gemacht. Dem Vernehmen nach hat die EGE auch versucht, die großen Umweltverbände NABU und BUND mit ins Boot zu holen. Diese Naturschutzverbände reagierten aber gar nicht. Das Bundesumweltministerium hat angeblich keine Kenntnis von den untersuchten Anlagenstandorten und antwortete nicht mehr auf ein Schreiben der EGE. Nachfolgend veröffentlichen wir den Text von der Webseite der Eulenfreunde ungekürzt mit deren freundlicher Genehmigung:

Das Verschleiern und Vertuschen von Fakten hat Methode in Deutschland – nicht nur beim Doping im Sport, Ausspähen der Bürger oder Spenden an Parteien. Die Verschleierung von Daten ist auch Geschäftsvereinbarung des mit 1,1 Millionen Euro vom Bundesumweltministerium (BMU) geförderten Forschungsvorhabens der Universität Hannover. Das Forschungsvorhaben dient fraglos dem besseren Schutz von Fledermäusen, die in besorgniserregend hoher Zahl an den Anlagen ums Leben kommen. Den Ergebnissen des Forschungsvorhabens zufolge sterben an den 25.000 Windenergieanlagen in Deutschland eine Viertelmillion Fledermäuse in einem einzigen Sommer.

Dem Forschungsvorhaben haftet indessen ein Makel an: Damit die Betreiber der für das Forschungsvorhaben zufällig ausgewählten Anlagen nicht nachträglich mit Betriebsbeschränkungen konfrontiert werden können und vor Gewinneinbußen geschützt sind, hat ihnen die Universität Hannover mit Billigung des BMU Diskretion zugesichert. Die Anlagenstandorte werden nicht bekanntgemacht.

Die EGE hatte dieses Gebaren kritisiert und sich mehrfach (zuletzt am 22.07.2013) an das BMU gewandt, es möge den im Rahmen des Forschungsvorhabens bekanntgewordenen hohen Verlusten nachgehen und für die betreffenden Einzelanlagen die Festlegung befristeter Abschaltzeiten veranlassen. Nachdem eine Antwort des BMU ausgeblieben ist, wendet sich die EGE in einer Presseinformation an die Medien. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 140 KB), wenn Sie die Presseinformation lesen möchten.

#edit 19. August: Die Nachrichtenagentur dpa berichtete am 17., 18. und 19. August bundesweit ausführlich über den von der EGE berichteten Skandal:

Spiegel online, 19. August 2013

Hochrechnung: Studie sieht Fledermaus-Massensterben an Windrädern

Eine Stichprobe alarmiert Behörden: Eine Viertelmillion Fledermäuse könnten demnach pro Jahr in Deutschland durch Windräder zu Tode kommen. Vogelschützer fordern, gefährliche Rotoren zu bremsen – doch die untersuchten Anlagen bleiben geheim. […] “Rechnet man den Befund auf die aktuell 25.000 Windenergieanlagen in Deutschland hoch, sterben an ihnen jährlich eine Viertelmillion Fledermäuse”, warnt die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE), die auch für die fliegenden Säugetiere kämpft. […] Brisant auch: Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Studie mit rund 1,1 Millionen Euro gefördert. Der Vorwurf der EGE lautet nun, dass der Bund Steuergeld für ein Projekt ausgebe, bei dem herauskomme, dass untersuchte Windanlagen womöglich nur mit neuen Auflagen gesetzeskonform sind. […] Bislang hatte das Bundesumweltministerium stets bestritten, dass Windräder eine erhebliche Bedrohung für Vögel wären. Ein BMU-Sprecher weist nun darauf hin, dass seine Behörde die Daten nicht habe. “Gleichwohl nehmen wir das Thema des Kollisionsrisikos von Fledermäusen mit Windkraftanlagen sehr ernst.” […]

Hintergrund:

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/02/26/wer-windkraftanlagen-als-umweltfreundlich-einstuft-und-warum-das-beispiel-der-theoretisch-streng-geschutzten-fledermause-in-deutschland-werte-und-definitionswandel-und-der-heutige-rest-naturs/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/07/31/windkraft-und-vogel-der-wattenrat-ostfriesland-2012/

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Wolfgang Sauerbier, Fledermausforscher aus Bad Frankenhausen, 2013:”Es gibt verheerende Verluste durch Windkraftwerke – wie die neue Studie zeigt. Windkraftwerke sind eine neue Gefahr für Fledermäuse – die zahlreichen Totfunde beweisen dies seit langem.”  

http://fledermaeuse-in-thueringen.de/

http://www.stiftung-fledermaus.de/projekte/abgeschlossene-projekte/fledermausfauna-kyffhauser/

 http://fledermaeuse-in-thueringen.de/uber-uns/

 http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=131632

 http://www.zeit.de/news/artikel/2006/10/27/78609.xml

 http://www.fmthuer.de/

 Wolfgang Sauerbier, Norbert Röse, Lothar Hörning & David Petrat

Geheimnisse der Nacht. Verbreitung der Fledermäuse (Chiroptera) in der Kyffhäuserregion, Schutzstrategien und Öffentlichkeitsarbeit
Sondershausen, 2010
76 Seiten, 82 Abb.
Erhältlich über

Schlossmuseum Sondershausen, Schloss, PF 1120, 99701 Sondershausen
Tel. 03632 / 622 420, Fax 03632 / 622 410, Mail schlossmuseum@sondershausen.de

Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen
Tel. 03632/ 7410, Fax 03632/ 741-352, Mail pressestelle@kyffhaeuser.de

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Tobias Dürr: “Fledermäuse als Opfer von Windkraftanlagen in Deutschland”(2002)

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“Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde

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 Foto von Manfred Knake.

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Ausriß.  “Windenergieanlagen sind ein Symbol für Umweltfreundlichkeit.” Erika Vauk-Hentzelt und Susanne Ihde

Massentötung von streng geschützten Fledermäusen durch Windkraftwerke – nach heutigem neoliberalen Werteverständnis werden die Industrieanlagen daher als “umweltfreundlich” eingestuft… 

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“Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.” Bundesverband WindEnergie e.V.

 http://www.fr-online.de/frankfurt/naturschutz-windraeder-massakrieren-fledermaeuse,1472798,20722496.html

2007:  Über den Schutzstatus der Fledermäuse und dessen Bedeutung

in Bauleitplanungs- und Genehmigungsverfahren

von

Rechtsanwalt Dr. Christian-W. Otto1
Potsdam/Berlin

1. Einleitung
Fledermäuse und ihre Lebensräume werden zunehmend bedroht. Bei Errichtung, Änderung oder Abbruch baulicher Anlagen ebenso wie bei der Abholzung von Bäumen können die Wochenstuben der Fledermäuse zerstört oder ihre Lebens-und Jagdräume vernichtet werden. Ohne daß bislang abschließend geklärt werden konnte, warum und wie Fledermäuse durch Windenergieanlagen getötet werden, läßt sich doch inzwischen der Fledermausschlag an Windkraftanlagen als verbreitetes Phänomen nachweisen [2]. Deshalb ist die Zulässigkeit von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, insbesondere von Windkraftanlagen, auch danach zu beurteilen, ob die rechtlich geschützten Belange der Fledermäuse der Erteilung einer Genehmigung oder der Aufstellung eines Bebauungsplans entgegenstehen. Im Folgenden wird deshalb zunächst der Schutzstatus der Fledermäuse bestimmt. Sodann wird die Bedeutung dieses Schutzstatus’ für die Bauleitplanung oder die Erteilung einer Bau-oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung dargelegt.

2. Der Schutzstatus der Fledermaus nach Europäischem Gemeinschaftsrecht
Das Artenschutzrecht im Europäischen Gemeinschaftsrecht kennt grundsätzlich zwei verschiedene Ansätze zum Schutz von Tierarten. Zum einen setzt es auf die Ausweisung von Schutzräumen nach der Vogelschutzrichtlinie bzw. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL – [3]. In diesen Schutzgebieten sind die Lebensräume der Tiere vor Eingriffen geschützt. Nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL muß in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten vermieden werden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken können.

Danben setzt das Europäische Recht in Art. 12 FFH-RL auf das Verbot bestimmter schädigender Handlungen für solche Tierarten, die in Anhang der FFH-RL genannt sind. Da alle Arten von Fledermäusen in Anhang IV Buchstabe a der FFH-RL aufgelistet sind [4], sind Fledermäuse Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse, die nach Art. 12 FFH-RL einen strengen Schutz genießen. Jedoch gilt das Schutzsystem des Art. 12 FFH-RL nicht uneingeschränkt. Nach Art. 16 FFH-Richtlinie ist eine Störung der Art bzw. eine Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Dieser strenge Schutz bestimmter Tierarten wird von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch den Erlaß entsprechender gesetzlicher Regelungen garantiert. In der Bundesrepublik sind die die Regelungen in §§ 42 ff. und § 62 BNatSchG sowie auf Länderebene die entsprechenden Regelungen in den Landesnaturschutzgesetzen.

3. Der Schutz von Fledermäusen nach nationalem Recht
a) Schutzstatus
Alle Fledermausarten gelten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 b aa) BNatSchG i.V.m. Anhang IV FFH-RL als besonders geschützte Arten. Fledermäuse sind darüber hinaus auch nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 b BNatSchG streng geschützte Arten, da sie als besonders geschützte Arten in Anhang IV FFH-RL aufgeführt sind. Bei der Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes gelten für Fledermäuse die Vorschriften über besonders geschützte Arten und über streng geschützte Arten.

Der Schutz der Fledermäuse in besonderen Schutzgebieten – FFH-Gebieten – wird bereits über die Verschlechterungsverbote nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG und das Vorsorgeprinzip nach Art 6 Abs. 3 FFH-RL gewährleistet [5]. Dort sind Windkraftanlagen regelmäßig unzulässig. Außerhalb dieser Gebiete greifen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 42 BNatSchG bzw. Art. 12 FFH-RL, so daß dieses Schutzregime im Mittelpunkt dieses Beitrags steht.

b) Artenschutzrechtliche Verbote nach nationalem Recht
Nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten, zu denen alle Fledermausarten gehören, nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nicht zu den Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten gehören die Nahrungs- und Jagdreviere der Fledermäuse. In diesen greift jedoch das Tötungs- und Verletzungsverbot, so daß dort Windkraftanlagen, die ein besonderes großes Kollisionspotential für Vögel und Fledermäuse besitzen, unzulässig sein können [6]. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist der durch § 42 BNatSchG vermittelte Schutz der Tierarten nicht populationsbezogen, sondern individuumbezogen. Jedes einzelne Individuum wird also geschützt [7].

Von besonderer Relevanz sind bei Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen das Verletzungs- und Tötungsverbot sowie das Verbot, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tierarten zu stören. Störungen können physische Zerstörung aber auch durch Einwirkungen infolge Lärms, Luftschadstoffen, Verschattungen, Vibrationen sein. Eine Störung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten in diesem Sinne ist deshalb bereits dann anzunehmen, wenn die Scheuchwirkung durch den Betrieb der Windkraftanlagen zur Aufgabe der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten führt. Unzulässig ist es auch, Großbäume zu entfernen, wenn dadurch die im Gehölz vorhandener Sommerquartiere der betroffenen Fledermausarten endgültig verloren gehen. Denn dies stellt eine Zerstörung von Wohnstätten im Sinne der Vorschrift dar [8]. Dem steht nicht entgegen, dass sich die Fledermausarten typischerweise nur während ihrer Aktivitätsphase im Gehölz aufhalten und während ihrer Winterstarre andere Wohnstätten aufsuchen. Auch wenn das Gehölz den Tieren nicht ganzjährig als Schlaf- und Ruheplatz dient, handelt es sich um einen regelmäßigen Aufenthaltsort während eines beträchtlichen Teil des Jahres, der in den Schutzbereich des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG fällt. Ebenso werden die von § 42 Abs. 1 Nr. 1 geschützten Nist- und Brutstätten nicht typischerweise während des gesamten Jahres genutzt werden [9].

Die Verbote in § 42 Ab. 1 Nr. 1 BNatSchG, das Tötungs-/Verletzungsverbot und das Störungsverbot, sind jedoch von unterschiedlicher Schutzqualität. Dies ist darauf zurückzuführen, daß das Tötungs-/Verletzungsverbot nur die absichtliche Tötung erfaßt. Die unabsichtliche Tötung ist also nicht durch § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten. Absicht in diesem Sinne liegt vor, wenn der Handlungserfolg erkannt und die Handlung dennoch vorgenommen wird [10]. Deshalb ist die Errichtung einer Windkraftanlage etwa in einem Jagdgebiet der Fledermäuse, wo es zwangsläufig zu Kollisionen kommen muß, wegen eines Verstoßes gegen das Tötungs-/Verletzungsverbotes mit § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unvereinbar.

Hingegen umfaßt das Störungsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG jede, also auch die nicht absichtliche Störung von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tierarten. Diese Auslegung ist nach der entsprechenden Regelung in Art. 12 Abs. 1 lit. d) FFH-Richtlinie zwingend, die den Schutz – anders als bei anderen unzulässigen Handlungen – nicht auf die absichtliche Beschädigung oder Vernichtung von Ruhestätten beschränkt [11]. In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist anerkannt, daß die Zerstörung von Wohnstätten verboten ist, wenn die Zerstörung zwar nicht das Ziel des Eingriffs darstellt, wenn dies aber in Kenntnis und im Bewußtsein dieses Erfolges erfolgt [12].

c) Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten
Ausnahmsweise ist eine Störung von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Fledermäuse jedoch zulässig, wenn die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 1 BNatSchG vorliegen. Durch § 62 Abs. 1 BNatSchG wird die die Ausnahmeregelung des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie nicht nur umgesetzt, sondern auch in das deutsche Recht inkorporiert. Nach § 62 Abs. 1 BNatSchG darf von den Verboten des § 42 auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn

1. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall

a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder
b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder

2. überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern [13] und die Artikel 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie oder die Artikel 5 bis 7 und 9 der Vogelschutzrichtlinie [14] nicht entgegenstehen. Bei diesen Ausnahmevoraussetzungen handelt es sich um strikte rechtliche Schranken für die Planungs- und Genehmigungsverfahren, die auch im Wege der fachplanerischen Abwägung nicht überwunden werden können [15].

Da durch § 62 Abs. 1 BNatSchG die unmittelbare Geltung des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie vorgeschrieben ist, kommt es entscheidend darauf an, ob die gemeinschaftsrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Nach Art. 16 FFH-RL darf es im Rahmen der Verwirklichung des Gesamtvorhabens “keine andere zufriedenstellende Lösung“ geben, die den Erhalt der geschützten Tiere an dem Standort des Vorhabens ermöglicht, die Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Fledermausarten also unverändert erhalten bleiben [16]. Gemeint ist damit die Prüfung von Alternativen. Diese können eine Änderung des Standortes, den Verzicht auf einzelne Standorte aber auch Beschränkungen im Betriebsumfang (Nutzungsbeschränkungen) umfassen.

Zudem muß, wie der Verweis in § 42 Abs. 1 BNatSchG auf Art. 16 FFH-RL deutlich macht, das Vorhaben im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit liegen oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt erforderlich sein [17]. Zwingende Gründe liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls dann vor, wenn eine Enteignung zulässig wäre [18]. Regelmäßig wird die Errichtung eines Windparks nicht von überwiegenden Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt, weil das öffentliche Interesse an dem Ausbau von Anlagen der Erneuerbaren Energien nicht auf die Errichtung einzelner Windkraftanlagen an einem konkreten Standort gebunden ist. Auch überwiegen die Belange des Naturschutzes regelmäßig dem wirtschaftlichen Interesse des Windfarmbetreibers. Windkraftanlagen sind insoweit keine Infrastruktureinrichtungen wie Straßen oder Flughäfen.

4. Artenschutzrechtliche Anforderungen an Planung- und Genehmigungsverfahren
Aus den Verboten nach § 42 Abs. 1 BNatSchG ergeben sich für die Fachplanungs- und Genehmigungsverfahren besondere Anforderungen an die Ermittlung und Bewertung der Belange der Fledermäuse [19]. Dazu gehört unbedingt die vollständige Erstellung des Abwägungsmaterials, das der Bewertung der Belange von Natur und Landschaft zugrunde zu legen ist. Dies umfaßt eine Bestandsaufnahme des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen und eine sachkundige Auswertung derselben und der Eingriffsfolgen sowie eine Zusammenstellung möglicher Ausgleichsmaßnahmen [20]. Erforderlich ist dabei die standortgerechte Ist-Aufnahme der vorfindlichen Tierbestände im Plangebiet und dem betroffenen Nahbarbereich [21]. Die Kartierung der faunistischen einschließlich der ornithologischen Bestandsergebnisse, insbesondere auch der Fledermauspopulationen ist erforderlich, damit die planaufstellende Behörde sie bei ihrer Abwägung der Belange des Naturschutzes berücksichtigen kann [22]. Zu prüfen ist insbesondere, welche Bedeutung Winter- oder Sommerquartiere im konkreten Gebiet für die ansässigen Fledermausarten und deren Population haben, ob dies also als Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG einzustufen sind. Dazu gehört auch die Feststellung, ob etwa ihr zielgerichteter Wegfall in der Natur, z. B. durch die Fällung von Bäumen, eine absichtliche Störung nach Art. 12 Abs. 1 b FFH-Richtlinie darstellt. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob es durch den Betrieb der Windkraftanlagen zu einer, wenn auch nur unabsichtlichen Störung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten im Sinne von Art 12 Abs. 1 d) FFH-RL oder wegen der erkennbaren Kollisionsgefahr zu einem Verstoß gegen das Verletzungs-/Tötungsverbotes kommen wird.

Stellt sich bei dieser Prüfung heraus, daß es zu einer verbotenen Verletzung-/Tötung der Individuen oder zu einer Störung der Nist-, Brut-, Wohn-oder Zufluchtsstätten kommen kann, ist zu prüfen, ob eine alternative Verwirklichung des Vorhabens möglich ist. Der Zweck der Regelung sowie die weiteren Tatbestandsmerkmale des Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie machen deutlich, daß diese Frage nicht allein im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesamtvorhabens (Betrieb einer Windfarm an einem bestimmten Standort) zu beurteilen ist, sondern auch im Hinblick auf die konkrete, den artenschutzrechtlichen Eingriff auslösende Maßnahme bei der Verwirklichung des vorgesehen Vorhabens. Denn der Erhalt von artenschutzrelevanten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann typischerweise auch einzelne Betriebsweisen eines Vorhabens betreffen, die die Verwirklichung des Gesamtvorhabens nicht in Frage stellen. Deshalb ist zu prüfen, ob Einzelheiten in der Betriebsweise den artenschutzrechtlichen Zielsetzungen Rechnung tragen. Dazu gehören im Hinblick auf den Schutz der Fledermäuse insbesondere die Bestimmung von Abschaltzeiten von Windkraftanlagen. Ist eine alternative Lösung nicht möglich, ist zu prüfen, ob zwingende Gründe des überwiegenden Interesses einschließlich wirtschaftlicher Art das Vorhaben angesichts der Betroffenheit der besonders geschützten Fledermausarten rechtfertigen [23]. Dies ist bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben oftmals [24], bei Windkraftanlagen regelmäßig nicht der Fall.

Ist das Vorhaben danach gem. § 42 BNatSchG ausnahmsweise zulässig, sind in der genehmigungsrechtlichen und planungsrechtlichen Abwägung schließlich diese europarechtlichen Vorgaben des Naturschutzes bzw. Artenschutzes mit einzubeziehen. Kollidiert das geplante Vorhaben am vorgesehenen Standort mit dem Belang des Fledermausschutzes und ist diese Kollision unvermeidbar, ist eine Abwägung zwischen dem privilegierten Vorhaben und dem berührten Belang der Fledermäuse durchzuführen. In diese Abwägung ist sowohl die Privilegierung mit dem gebotenen Gewicht einzustellen [25] als auch der berührte öffentliche Belang entsprechend seiner allgemeinen Bedeutung und konkreten Beeinträchtigung zu gewichten. Bei der Gewichtung des Belanges des Fledermausschutzes im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung sind in erster Linie die Schutzwürdigkeit der Fledermäuse und des betroffenen Lebensraumes sowie die Intensität und die Auswirkungen des Eingriffes zu berücksichtigen. Dabei ist für die Bewertung der Schutzwürdigkeit der Fledermäuse auf deren Schutzstatus nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 BNatSchG in Verbindung mit Anhang IV der FFH-RL maßgebend. Insbesondere folgt daraus, dass bei der Frage der Gewichtung der jeweiligen Belange dem Artenschutz im Hinblick auf die Fledermausarten, die von gemeinschaftlichem Interesse sind, ein hohes Gewicht zukommt [26]. Je schutzwürdiger danach die Fledermäuse und deren durch das Vorhaben beeinträchtigter Lebensräume sind, umso geringere Anforderungen sind an die Schwere des Eingriffs und an die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung des geschützten Bestandes und dessen Lebensraum zu stellen [27].

5. Artenschutzrechtliche Besonderheiten bei der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung unterliegt den gleichen Voraussetzungen, die auch für die Genehmigungs- und Fachplanung gelten. Von den Verboten des § 42 BNatSchG ist auch die Bauleitplanung nach § 43 Abs. 4 BNatSchG nicht freigestellt ist. Die Verbote sind auch im Rahmen der Bauleitplanung abwägungsfest. Von ihnen kann nur unter den Voraussetzungen des § 62 BNatSchG befreit werden. Gleichfalls genießen die Belange besonders oder streng geschützter Tierarten aufgrund ihres Schutzstatus ein entsprechend großes Gewicht [28].

In der Bauleitplanung sind artenschutzrelevante Eingriffe nicht auf der Grundlage der Ausnahmeregelung in § 43 Abs. 4 BNatSchG in Verbindung mit § 19 BNatSchG zulässig. Die Verbote des § 42 BNatSchG werden durch diese Regelungen nicht aufgehoben. Von § 43 Abs. 4 BNatSchG wird nämlich gerade nicht der Fall erfaßt, daß die Zulassung des Vorhabens erstmals durch den Bebauungsplan erfolgen soll [29]. Angesichts des Wortlauts des § 43 Abs. 4 BNatSchG hat der Europäische Gerichtshof zudem in seinem Urteil vom 10. Januar 2006 [30] u. a. die Feststellung getroffen, dass § 43 Abs. 4 BNatSchG keinen rechtlichen Rahmen vorsehe, der mit der durch Art. 16 FFH-Richtlinie eingeführten Ausnahmeregelung in Einklang stehe [31]. § 43 Abs. 4 BNatSchG ist deshalb in der Planung nicht anwendbar [32]. In Planungsverfahren ist folglich § 42 in Verbindung mit § 62 BNatSchG in Übereinstimmung mit Art. 16 FFH-RL anzuwenden [33].

Bei der Prüfung von Alternativen im Sinne von Art. 16 FFH-RL ist in der Bauleitplanung zu berücksichtigen, daß die Belange von Vögeln und Fledermäusen häufig nicht durch die Existenz der Windkraftanlagen an einzelnen Standorten, sondern durch deren Betrieb gestört wird. Deshalb sind in der Bauleitplanung zunächst Festsetzungen zu prüfen, die einen mit den Anforderungen des Artenschutzes vereinbaren Betrieb bestimmen. Auf diese Weise können nicht nur ungeeignete Standorte von einer Bebauung freigehalten und diesen eine artenschutzverträgliche Nutzung zugewiesen werden. Die Ermächtigungsgrundlage in § 9 Abs. 2 BauGB erlaubt es auch, die Nutzungsdauer von Anlagen so zu bestimmen, daß der Betrieb der Anlagen in Zeiträumen, in denen die Fledermäuse gestört werden können, unzulässig ist. Gem. § 9 Abs. 2 BauGB darf die Nutzungsdauer sogar in nach Tagen bestimmte Zeiträume festgesetzt werden [34] Zulässig, wenn auch umstritten [35] ist es, Festsetzungen über die Zulässigkeit zu bestimmten Tageszeiten zu treffen [36].

Auch kann das schutzbedürftige Verhalten der Fledermäuse als besondere Umstände nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Festsetzung von Betriebsbeschränkungen führen. Alternativ können auf der Grundlage von § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den Grünordnungsplänen, z. B. § 6 BbgNatSchG, Festsetzungen über Maßnahmen des Naturschutzes zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und zum Schutz bestimmter Teile von Natur erlassen werden. Maßnahmen in diesem Sinne können auch Betriebsbeschränkungen sein. Ergänzend können derartige Betriebsbeschränkungen auch durch städtebauliche Verträge vereinbart werden. Jedenfalls sind die zum Schutz der Fledermäuse erforderlichen Beschränkungen in die Begründung des Bebauungsplans zu beschreiben. Wenn der Betrieb der Windkraftanlagen planerisch jedoch nicht gesteuert werden kann und auch die Befreiungsvoraussetzungen nach § 62 BNatSchG iVm. Art. 16 FFH-RL nicht vorliegen, muß auf die Festsetzung von Standorten verzichtet werden.

6. Zusammenfassung
Alle Fledermausarten gelten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 b aa) und Nr. 11 BNatSchG i.V.m. Anhang IV FFH-RL als besonders geschützte und als streng geschützte Arten. In Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Von diesen darf nur unter den strengen Voraussetzungen des § 62 BNatSchG in Verbindung mit Art. 16 FFH-RL befreit werden. In Nahrungs- und Jagdreviere der Fledermäuse greift das Tötungs- und Verletzungsverbot, so daß dort Windkraftanlagen unzulässig sind. Für Nist-, Brut-, Wohn-oder Zufluchtsstätten (Wochenstuben) gilt ein auch unabsichtliche Störungen erfassendes Verbot.

1
Der Autor ist Partner der Kanzlei Thur Fülling Otto in 10719 Berlin, Meinekestraße 26.
2
Vgl. hierzu: Institut für Tierökologie und Naturbildung im Auftrag des Landratsamtes Bautzen, “Gutachterliche Stellungnahme zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Fledermäuse“ m.w.N. und die aus Mitteln des Bundesumweltministeriums finanzierte und vom Bundesamt für Naturschutz fachlich betreute Studie des Michael-Otto-Instituts im NABU “Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse“ ( http://www.nabu.de/m05/m05 -03/03410.html).

3
Vgl. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003.

4
alle Arten Microchiroptera; das sind alle in Europa verbreiteten Fledermausarten.

5
Vgl. dazu Sobotta, ZUR 2006, 353 ff.

6
Vgl. auch Nr. 12 der Tierökologischen Abstandskriterien des Landes Brandenburg und 4.4 der Empfehlungen zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Entscheidungen über Standorte für Windenergieanlagen der Arbeitsgruppe Naturschutz und Windenergie des Niedersächsischen Landkreistages vom 1.10. 2004.

7
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 563.

8
Vgl. OVG Hamburg, NuR 2006, 459 – 464.

9
Vgl. z.B. Gassner/Bendomier-Kahle/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 2. A., § 42 Rn. 7; Schumacher/Fischer-Hüftle, a.a.O., § 42 Rn. 14.

10
Vgl. Gellermann, NuR 2003, 385; Fischer-Hüftle, NuR 2005, 768, 770; EuGH, NuR 2004, 596 (Caretta); VGH Kassel, NuR 2004, 393 f. und NuR 2004, 397 f.; Schlußantrag Kokott in: Rs C-221/04 Rdnr. 49.

11
Vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung EuGH, U. v. 4. 7. 2006 – C-212/04 -, NJW 2006, 2465.

12
Vgl. EuGH, NUR 2004, 596 (Caretta) ferner U. v. 17. 9. 1987 – E 1987, 3503 ff.; Gellermann, Artenschutz in der Fachplanung und der kommunalen Bauleitplanung, NuR 2003, 385, 388; so Louis, NuR 2004, 557, 559; VGH Kassel NuR 2004, 393 f. und NuR 2004, 397 f.

13
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 566 (Schönefeld); BVerwG, NVwZ 2006 1161 (Ortsumgehung Stendal).

14
79/409/EWG.

15
Vgl. BVerwG, Urt. v. 1.4.2004, BVerwGE 120, S. 276, 288 zur Vogelschutz-Richtlinie

16
Vgl. OVG Münster, U. v. 13.07.2006 – 20 D 80/05.AK

17
Vgl. dazu auch Wrase, NuR 2004, 356 ff. m. w. N.

18
Vgl. dazu BVerwG, Beil. Nr. I 8/2006 zu NVwZ H. 8/2006, Rdnr. 566 (Schönefeld).

19
Dazu auch Vogt, ZUR 2006, 21 ff.

20
Vgl. VGH Kassel, U. vom 31. 5. 2001 – 3 N 4010/97.

21
Vgl. VGH Kassel, NuR 1995, 147.

22
Vgl. VGH Kassel in den Urteilen vom 24. November 2003 – 3 N 1080/03 – und 25. 2. 2004 – 3 N 1699/03 -; VG Dresden U. v. 2. 6. 2003 – 7 K 253/02 -; BVerwG, B. v. 3. 6. 2004 – 4 BN 25.04.

23
Vgl. VG Koblenz, ZfB 2006, 209-211.

24
Vgl. BVerwG, NVwZ 2006, 1161.

25
BVerwGE 68, 311 in NVwZ 1984, 367.

26
Vgl. VG Gera, RdL 2006, 63-65.

27
Vgl. VG Stuttgart, NuR 2005, 673-675; OVG Koblenz, NuR 2006, 520 ff.

28
Vgl. Louis/Wolf, NuR 2002, 455, 460.

29
zur unzureichenden inhaltlichen Umsetzung des Art. 16 FFH-Richtlinie durch § 43 Abs. 4 BNatSchG, vgl. z.B. Louis, Artenschutz in der Fachplanung, NuR 2004, S. 557, 559.

30
Rs. C-98/03.

31
S. a. VG Koblenz, ZfB 2006, 209 – 211.

32
Vgl. BVerwG, NVwZ 2006, 1161; Vogt, ZUR 2006, 21, 24.

33
Ebenso Nr. 2 der LANA-Hinweise.

34
Vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 9 Rn. 240k;Battis/Otto, UPR 2006, 165 ff.

35
Ablehnend Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, Rn. 660.

36
Vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB § 9 Rn. 240k.

 ”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind” – Motto einer teuren, landesweiten PR-Kampagne des deutschen Umweltministeriums unter Minister Jürgen Trittin.

 http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/wissenschaft/2218551/

“Autobahn-Pelikan von Windrad zerteilt” (Bild) Warum Windkraftwerke heute laut strengen Berichterstattungsvorschriften als “umweltfreundlich” bezeichnet werden müssen. “Bewahrung der Schöpfung – nein, danke…” Uhus, Fledermäuse… **

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pelikanwindkraftwerk13.jpg

Ausriß.

Wenn 2013 in Deutschland bei Schwegenheim(Rheinland-Pfalz) ein streng geschützter Pelikan von einem Windkraftwerk  getötet wird, ist dies gemäß heute in deutschen Medien geltenden Vorschriften ein klarer Beweis, daß Windkraftwerke zutiefst umweltfreundlich sind. Vor über einem Jahrzehnt hätte sich womöglich noch eine Bevölkerungsmehrheit an den Kopf gegriffen, wäre einer solchen Logik nicht gefolgt. Inzwischen, dank entsprechender Gehirnwäsche, sind noch ganz andere Absurdidäten möglich – siehe Energiewende-Bluff, siehe Soja-Bluff…

Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

“Wer nicht täuschen kann, soll nicht Politiker werden.” Konrad Adenauer, zitiert nach Weimarer Taschenbuchverlag.

Was tut die evangelische Kirche Deutschlands, damit die Schöpfung bewahrt und Geschöpfe Gottes nicht durch Windkraftanlagen umkommen? Liegt der Kirche der Schutz von Uhus, Greifvögeln, Fledermäusen am Herzen – oder nicht, wird die Kirche entsprechend aktiv?

“Eine interessante Ergänzung zum Bezug von Ökostrom ist die Investition in Windkraftanalagen.”

http://www.kirchefuerklima.de/sites/default/files/Klimaschutzbroschuere_Nordkirche_Kurzfassung.pdf

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1086241

http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-ost/schwerpunktartikel/mitteldeutsche-kirche-will-%C3%B6kostromerzeugung-einste

Und was tut die deutsche katholische Kirche, damit Uhus, Greifvögel, Fledermäuse nicht an Windkraftwerken umkommen?  http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/emmerich/nachrichten/kirche-gewinne-mit-windkraft-1.2706583

http://www.dekanat-lb.de/de/aktuelles/meldungen/2012_12_07-Windkraft.php

http://www.windwahn.de/index.php/oekodiktatur/kirche-als-oekodiktator

http://www.eike-klima-energie.eu/climategate-anzeige/das-wort-zum-sonntag-kirche-und-energiewende/

http://www.dekanat-lb.de/de/aktuelles/meldungen/2012_12_07-Windkraft.php

 http://www.hart-brasilientexte.de/2012/07/02/der-energiewende-bluff-und-die-macht-der-solarlobby-im-prinzip-muss-jede-solaranlage-durch-ein-konventionelles-reservekraftwerk-abgesichert-werden-eine-teure-doppelstruktur-der-spiegel-2012-mit/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/09/06/soja-und-die-folgen-des-imports-nach-deutschland-in-die-schweiz-sogenannte-oko-parteien-pseudo-umweltverbande-und-die-realitat-hintergrund-wie-war-es-vor-der-soja-schwemme-in-welchen-deutschen-r/

http://www.hart-brasilientexte.de/2013/02/28/papst-benedikt-xvi-und-die-bewahrung-der-schopfung-markante-momente-seiner-amtzeit-im-umwelt-und-naturschutz-des-grosten-katholischen-landes-hungerstreik-bischof-luiz-flavio-cappio-in-bahia-amazon/

http://www.hart-brasilientexte.de/2012/06/23/rio20-2012-welttreffen-der-naturvernichter-oko-zyniker-und-verdranger-mit-prognostizierten-resultaten-zuendegegangen-neoliberale-wirtschaft-siegte-mit-ihrer-strategie-wie-vor-20-jahren-bedrucke/

http://www.hart-brasilientexte.de/2011/03/14/toter-uhu-unter-windkraftwerk-warum-bestimmte-oko-politiker-windanlagen-als-umweltfreundlich-bezeichnen/

http://www.hart-brasilientexte.de/2008/04/28/herausragende-resultate-offizieller-umweltschutzpolitik-im-nachwende-deutschland-prasentiert-vom-bundesamt-fur-naturschutz/

wkabilddiesel13.jpg

Bildzeitung, 2013.

wkadieselbild2.jpg

Ausriß.

Anmerkung:

Mit den Ostfriesen kann man es ja machen: Man nehme den
Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Leer-Wittmund, einen pensionierten
Landrat aus Wittmund und einen Geschäftsführer eines universitären
Zentrums für Windenergieforschung, das auf Drittmittel z.B. vom
Bundesumweltministerium angewiesen ist, um existenzfähig zu sein, und
erzähle der staunenden Leserschaft das Märchen von den “Investitionen
in diese Branche”, die “auf jeden Fall ein lohnenswertes Geschäft”
sein solle. Es fehle den erneuerbaren Energien aber noch eine Lobby
wie der Atomindustrie, so der Herr Geschäftsführer von “ForWind”.
Irgendwie muss dieser windige Klüngel übersehen haben, dass das
Offshore-Geschäft erheblich stockt: Zurückhaltung der Banken und
Investoren, BARD-Emden notleidend, BARD- Insolvenz in der
Fundamentefertigung, keine Netzanbindung, bei Riffgat drehen
Dieselgeneratoren die Propeller. Und vor allem die Unwägbarkeiten beim
Erneuerbare Energien Gesetz EEG), der Zwangsabgabe für alle
Stromkunden, das der eigentliche Motor für die hochsubventionierte
Windbranche ist. Der Präsident des Bundeskartellamtes und der Chef der
Deutschen Energieagentur forderten kürzlich im Handelsblatt eine
grundlegende Änderung des EEG, das mit der Rundumsorglosversicherung
der Windmacher zu Lasten der Stromkunden Schluss machen soll, damit
die Strompreise nicht weiter durch die Decke gehen, man solle den
Strom gefälligst selbst vermarkten. Dazu kommt auch, dass auch der
Offshore-Strom nicht grundlastfähig ist, aber enorme Strommengen zur
falschen Zeit völlig unregelmäßig ins Netz eingespeist werden, die dem
Verbraucher nichts nützen und deshalb an der Börse zu Minuspreisen
verschenkt werden; auch auf See weht der Wind unregelmäßig, das weiß
jeder Segler. Die hohen Wartungskosten der Offshore-Anlagen mit
Schiffs- und Hubschrauberinfrastruktur verteuern das Geschäft weiter
enorm. Und die erwähnte Atomlobby ist längst umgestiegen zur
Windlobby. Die großen Energieversorger, die vorher mit Atomstrom
handelten, sind jetzt im Windgeschäft tätig; fragt sich nur, wie lange
noch. Und ausgerechnet in Wittmund bietet man die letzten Reserven
auf, um das angeschlagene Offshore-Geschäft schönzureden, damit die
Forschungsmittel weiter fließen.Wer´s glaubt…

—-

Anzeiger für Harlingerland, Wittmund/NDS,
Veröffentlicht: 29.08.2013
http://harlinger.de/Nachrichten.aspx?ArtikelNr=12844&ReturnTab=125

„Wir müssen den Wind genau verstehen lernen“
„ForWind“ kommt bei der Erforschung von Offshore voran –
Investitionen sollten sich auf jeden Fall lohnen
WITTMUND
|
WJA

„ForWind“-Geschäftsführer Dr. Stephan Barth, in die Mitte genommen
von Heinz Feldmann (links) und Henning Schultz. Die beiden Botschafter
der Oldenburger Universitätsgesellschaft luden Barth zu einem Vortrag
ein.   © WILKO JANßEN

Die Nordsee ist weltweit eine der besten Standorte für Offshore-Parks.

Forschung und Industrie verfolgen oft unterschiedliche Interessen,
bestes Beispiel ist dafür momentan die Diskussion um die
Offshore-Windparks. Während die Industrie diese Projekte langsam aus
dem Auge zu verlieren scheint und die Politik offensichtlich die
Weichen falsch gestellt hat, gibt es bei den für die Erforschung
dieser Technik Verantwortlichen eine Hochstimmung. Dies wurde in den
Ausführungen von Dr. Stephan Barth aus Jever, Geschäftsführer von
„ForWind“, vor 60 Interessierten in der Wittmunder Sparkasse deutlich.
Eingeladen zu dieser Veranstaltung hatten Henning Schultz und Heinz
Feldmann, ihres Zeichens Botschafter der Universitätsgesellschaft
Oldenburg.

Und die Universitäten Oldenburg, Hannover sowie mittlerweile auch
Bremen haben ihre Windenergieforschung in dem Zentrum „ForWind“
zusammengefasst. Seit zehn Jahren wird dort nun an inzwischen 14
verschiedenen Standorten geforscht und gelehrt. Der Hauptsitz von
„ForWind“ ist die Universität Oldenburg , ein zentrales Thema ist die
Nutzung der Offshore-Windenergie. „Eine Windmühle beinhaltet ein
extrem kompliziertes System mit viel Elektronik“, stimmte Barth die
Besucher denn auch gleich entsprechend ein. Außerdem sei Wind eine
fluktuelle Energiequelle und müsse weiter erforscht werden, damit die
Energiewende gelingen könne. So seien die Off-shore-Windparks
komplexen Windströmungen ausgesetzt. Es gelte noch, den optimalen
Abstand der Anlagen zueinander herauszufinden. Barth nannte übrigens
einen entscheidenden Vorteil von Offshore- gegenüber
Onshore-Windmühlen: „An Land reibt sich der Wind stark an dem Boden
und an Bauten, dadurch entsteht ein turbulenterer Windkanal als auf
hoher See.“

Überhaupt machten die Eigenschaften des Windes es den Menschen
schwer, ihn rentabel zu nutzen. Schließlich wechsele der Wind ständig
seine Richtung und Geschwindigkeit. „Wir müssen den Wind genau
verstehen lernen“, war somit eine Schlussfolgerung des
Geschäftsführers. Bei Offshore-Anlagen komme die Problematik der
Tragstrukturen hinzu. So seien bei einer Wassertiefe von 40 Metern
dreibeinige Träger notwendig, bei einer Wassertiefe von über 50 Metern
müssten es sogar schwimmende Windenergieanlagen sein. Der sich
momentan in der Diskussion befindliche Offshore-Windpark Riffgat stehe
übrigens „nur“ 20 Meter über den Meeresgrund.

Überhaupt nicht verstehen kann der Jeveraner die mittlerweile
aufgekommene Skepsis gegenüber der Offshore-Technik. So stellten
während der sich anschließenden Diskussion einige Teilnehmer die
Rentabilität von Offshore in Frage und forderten vielmehr eine
verstärkte Erforschung der Energiespeicherung. Dem entgegnete Barth:
„Wenn On-shore und Offshore erst richtig laufen, ergänzen sich die
beiden Techniken wunderbar und man braucht kaum noch
Speicherkapazitäten.“ Die Bevölkerung vergesse leicht, dass sich die
Windenergieforschung durch eine schnell ansteigende Lernkurve
auszeichne. Eine Windmühle sei außerdem eine kompliziertere Maschine
als ein Flugzeug. Zwar gebe es auch in der Speicherforschung enorme
Fortschritte, aber noch nicht für große Kapazitäten.

Des Weiteren brach der Geschäftsführer eine Lanze für die Nordsee als
Standort für Offshore-Windparks, da es hier eine optimale Wassertiefe
gebe. Außerdem wehe ein ausreichend starker Wind, ohne dass
Extremwindsituationen vorlägen. Die Ostsee sei dagegen zu klein und
von einer starken Schifffahrtsnutzung geprägt. Standorte in Richtung
des Äquators hätten mit tropischen Winden zu kämpfen. Die Nordsee sei
somit eine der weltweit besten Standorte für Offshore-Windparks.
Barths Fazit: „ Hier entsteht ein Multimilliarden-Euro-Markt direkt
vor unserer Haustür.“ Investitionen in diese Branche sind auf jeden
Fall ein lohnenswertes Geschäft. Den erneuerbaren Energien fehle aber
noch eine Lobby wie der Atomindustrie.

___________________________________________________

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tagesspiegelwendenatur1999.jpg

Tagesspiegel, Berlin 1999: “Die Natur verlor bei der Wende”.

bfnartenvielfalt2001.JPG

Mythen und Fakten. Bundesamt für Naturschutz 2001: “Ostdeutsche Agrarlandschaft hat größere Artenvielfalt”. “…gegenwärtig in Ostdeutschland eine zunehmende Angleichung an die arten-und individuenarmen westdeutschen Verhältnisse zu beobachten ist.”

storchwka2.jpg

Toter Storch in 06901 Dorna, Kreis Wittenberg. Die Störchin mit der Ringnummer DEH H 5706 lag unter einer Windkraftanlage, in zwei Stücke gerissen, offensichtlich mit dem Flügel der WKA kollidiert (Blutspuren am Flügel des Windrades erkennbar). Sie hatte mit ihrem Partner in unserem Horst drei Jungstörche großgezogen, die seit dem 17. August 2013 ausfliegen. Der Verlust wurde der Vogelwarte Hiddensee gemeldet.

(Quelle: Website von Wilfried Heck)

Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 15. August 2012 um 16:26 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Kultur, Naturschutz, Politik abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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