Klaus Hart Brasilientexte

Aktuelle Berichte aus Brasilien – Politik, Kultur und Naturschutz

Windkraftwerke töten streng geschützte Fledermäuse und sogar Uhus und Kraniche – sicher ein übles Gerücht böswilliger Zeitgenossen. Schließlich lernt jedes Kind in der Schule, daß Windräder umweltfreundlich und ungefährlich sind, verbreiten das sogar Industrie und Umweltschutzverbände gemeinsam. ”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind.“(Trittin-Ministerium)

http://www.ejz.de/index.php?&kat=50&artikel=109560696&red=28&ausgabe=

http://www.ejz.de/index.php?&kat=50&artikel=109570214&red=28&ausgabe=

„Salzgitter – Zum Schutz der Fledermäuse werden im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg nachts die Windräder abgeschaltet. Nach dem gehäuften Fund toter Fledermäuse einigten sich Betreiber, Naturschützer und der Kreis auf die ungewöhnliche Maßnahmen. Bei bestimmten Temperatur- und Windverhältnissen stehen die drei betroffenen Windräder bei Schweskau nun von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang still. Bis Ende Oktober wird geschaut, ob eventuell weiterhin Fledermäuse in die Windräder geraten. Das Landesumweltministerium hält die Maßnahmen für sinnvoll und sieht kein generelles Problem für die Windenergie.“

Laut Presseberichten sollen Windkraftwerke für den Tod von zahlreichen streng geschützten Fledermäusen verantwortlich sein. Dies erscheint indessen angesichts der offiziellen Definition von  Windkraftwerken als „umweltfreundlich“ sehr unwahrscheinlich, widersprüchlich. Industrieanlagen, die gehäuft seltene, streng geschützte Lebewesen töten, könnten schwerlich als ökologisch und ungefährlich eingestuft werden, noch dazu von staatlichen Stellen. Zudem gibt es ein Bundesnaturschutzgesetz, das entsprechende Definitionshilfen leistet. Wer vor Jahrzehnten bereits auf die häufige Tötung von Fledermäusen durch Windkraftwerke hinwies, wurde öffentlich als Spinner und völlig unglaubwürdig hingestellt.

Und falls tatsächlich illegal zahlreiche Fledermäuse getötet wurden – wie sorgen die Verursacher dafür, daß der Schaden wiedergutgemacht, also entsprechend viele Tiere der Natur zurückgegeben werden, etwa durch Nachzucht?

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Unter Umweltminister Trittin von den Grünen war in einer flächendeckenden Propagandaaktion – sogar in den Berliner Kneipen lagen PR-Postkarten – erklärt worden:”Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich für Mensch und Umwelt sind. Damit die Visionen von heute nicht die Altlasten von morgen werden.” Bereits damals lagen entsprechende Studien zur Vernichtung streng geschützter Tiere durch Windkraftanlagen vor. Was stimmt denn nun – die regierungsamtliche Version oder die Einschätzung von regierungsunabhängigen Experten? Wer muß jetzt öffentlich einräumen, die Unwahrheit gesagt zu haben?

“Gefährlich sind sie jedenfalls weder für Mensch noch Tier.” (Bekannter deutscher Windkraftpropagandist über Windkraftwerke)

Rezension aus
Naturschutz und Landschaftsplanung, Eugen Ulmer Verlag, Heft 6/2000
zu Bundesverband Windenergie e.V., Osnabrück, 1999
S. Ihde und E. Vauk-Hentzelt (Hrsg.)
Vogelschutz und Windenergie-Konflikte, Lösungsmöglichkeiten und Visionen
155 Seiten, DM 20.-, ISBN 2-9806657-1-2


Windkraftdiskussion ohne Visionen Dass die in Interessenvertretung der Windenergiewirtschaft die Diskussion über mögliche negative Auswirkungen von Windenergieanlagen auf wild lebende Vögel nicht allein dem beruflichen Naturschutz überlassen möchte, ist nicht nur interessenpolitisch legitim, sondern könnte als Beitrag zu einer Streitkultur auch der Sache des Naturschutzes dienen. Voraussetzung hierfür ist aber wie in jeder anderen Sachdiskussion, dass die Diskussionsbeiträge einem Mindestmaß an Fairness und Wahrhaftigkeit genügen. Die Veröffentlichung des Bundesverbandes Windenergie unter dem Titel „Vogelschutz und Windenergie“ bleibt hinter diesem Anspruch zurück. Statt die Veröffentlichung wenigstens überwiegend für die Darstellung der möglichen und tatsächlichen „Konflikte“ zwischen Windenergie und Vogelschutz zu nutzen und „Lösungsmöglichkeiten“ aufzuzeigen (was dem Untertitel der Veröffentlichung nach erwartet werden sollte), dienen drei der insgesamt sieben Einzelbeiträge einzig und allein der Relativierung des Konflikts:
so die Beiträge über die historische Entwicklung der Windenergienutzung, die Gefährdungen der Avifauna insgesamt, den Einfluss von Hochspannungsleitungen im Vergleich zu Windenergieanlagen.
Insoweit trifft man auf die üblichen Strategien naturschutzkritischer Gruppierungen im Umgang mit dem Naturschutz. Der Konflikt wird geschichtlich („Windmühlen gab es doch schon immer“) oder auf andere Weise verharmlost („andere Dinge sind für Vögel weitaus gefährlicher“). In diesem Zusammenhang sind auch die Farbfotos zu sehen: junge Dohlen im Maschinenraum und junge Turmfalken im Nistkasten am Mast einer Windenergieanlage. Für die Selbsteinschätzung der Herausgeberinnen und des Bundesverbandes Windenergie, nach der das Buch „einen Überblick über viele aktuelle Themenbereiche des Vogelschutzes im Zusammenhang mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Windenergieanlagen“ gibt, kommen demnach nur mehr vier Einzelbeiträge in Frage: quantitativ gesehen 40 von insgesamt 155 Seiten, also etwa 25 % des Buchumfangs. Immerhin kann von diesen Beiträgen gesagt werden, dass sie Konflikte (zwischen Windenergie und Vogelschutz im Binnenland und an der Küste) darstellen und Lösungsmöglichkeiten (Planungsgrundsätze) aufzeigen, auch wenn hierbei entgegen der Ankündigung auf dem Umschlag nicht durchweg von „wissenschaftlichen Arbeiten“ die Rede sein kann. Die dargestellten Probleme und Problemlösungen waren aber bereits Gegenstand einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen zum Teil derselben Autoren und mit den gleichen Sachaussagen, sodass es schwer fällt, hierin neue Erkenntnisse- oder Positionen auszumachen. Die Veröffentlichung des Bundesverbandes Windenergie ist offenbar auch nicht auf eine naturschutzfachlich vorbereitete Zielgruppe ausgerichtet, sondern mehr auf das Informations- und Argumentationsbedürfnis der eigenen Klientel, die nur schwer den Zugang zu den Fachveröffentlichungen des Naturschutzes findet. So wenden der Abdruck von Bestimmungen aus Naturschutz- und Baurecht (14 Seiten) und das Glossar verständlich, das in großer Schlichtheit Begriffe wie Avifauna, Habitat, Ökosystem und Ornithologie erklärt (z.B. Ressource als „zur Verfügung stehende Materialien“). Uneingeschränkt positiv ist mit über 600 Titeln das Literaturverzeichnis, das allerdings (anders als angegeben) nicht nur Veröffentlichungen zum Konflikt Windenergie und Vogelschutz enthält, sondern zu Windenergie und Naturschutz insgesamt, also auch Landschaftsbild (und insofern ausnahmsweise mehr bietet, als es verspricht), aber auch nur der Nachdruck aus einer anderen Veröffentlichung (nämlich SCHREIBER 1998) ist. Besonders ärgerlich ist die abgedruckte „Rote Liste der gefährdeten Vogelarten“, die ganz offensichtlich nur eine Auswahl gefährdeter Arten einer zudem seit Jahren veralteten Roten Liste enthält, auch nicht alle Gefährdungskategorien berücksichtigt und insofern die ganz spezielle Rote Liste des Bundesverbands Windenergie zu sein scheint. Von den aufgeführten Arten wird gesagt, sie (und nur sie?) könnten für Standortentscheidungen relevant sein. Nach welchen Kriterien und von wem diese Auswahl getroffenwurde, bleibt unklar. Von der Veröffentlichung des Bundesverbands Windenergie sollte aber auch erwartet werden können, dass sie den Konflikt „Windenergie und Vogelschutz“ übergreifend und aus bundesweiter Perspektive beleuchtet. Die Autoren sind aber fast ausschließlich Freiberufler oder Vertreter von Planungsbüros, die als Auftragnehmer der Standortplanung von Windkraftanlagen befasst sind. Naturschutzbehörden (etwa die Staatlichen Vogelschutzwarten, denen bei dem Thema sicherlich eine besondere Kompetenz zugebilligt werden müsste) kommen nicht Wort. Auch geographisch ist der Blickwinkel eng: Die Auswahl der Beiträge beschränkt sich überwiegend auf Nordwestdeutschland – so auch, wenn die Verpflichtungen der EG-Vogelschutzrichtlinie nur im Hinblick auf Niedersachsen beleuchtet und hier unzutreffend (aber wohl der Wunschvorstellung der Windenergieseite folgend) als so gut wie erfüllt angesehen werden. Wenn der Veröffentlichung für den Naturschutz und die Landschaftspflege etwas abgewonnen werden kann, dann am ehesten wegen des gewährten Einblicks in die Argumentationslinien der Windenergiewirtschaft und wegen der abgedruckten Ansichten von vier Umweltverbänden zu Windenergie und Naturschutz, die alllerdings ebenfalls längst an anderer Stelle erschienen sind. Deren Auffassungen sind insofern bemerkenswert, weil an ihren exemplarisch geprüft werden kann, inwieweit Umweltverbände „vorwiegend die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vertreten“, was das Bundesnaturschutzgesetz von ihnen für eine Anerkennung als Naturschutzverband verlangt. So gesehen finden sich in der Veröffentlichung bemerkenswerte Ansichten. Visionen (siehe Titel) indessen keine. Mitarbeiter (Dipl. Ing.) des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie in Hildesheim und bundesweit bekannter Fachmann für die Eingriffsregelung (Naturschutzgesetz).
Kritischer Autor von: „Windkraftanlagen und Eingriffsregelung“ oder: „Kann denn Windkraft Sünde sein?“ in: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 5/93, Beiträge zur Eingriffsregelung II, S. 152ff. Anmerkung von Manfred Knake: Frau Ihde, die „Vogelschutzexpertin“, ist VORSTANDSMITGLIED im BWE


EGE – Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V.
European Group of Experts on Ecology,
Genetics and ConservationPresseinformation 10/2003Immer häufiger Uhus tot unter Windenergieanlagen
Vogelschützer kritisieren Windenergiewirtschaft, Länder und KommunenNachdem in Deutschland immer mehr Windenergieanlagen errichtet werden und kaum eine Gegend vor diesen Anlagen sicher ist, häufen sich die Fälle, in denen Uhus an Windenergieanlagen zu Tode kommen. „Die Uhus werden von den Rotoren buchstäblich zerfetzt“, so der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE), Wilhelm Bergerhausen.Zwar sehen Uhus wie alle Eulen auch bei Nacht. Die Uhus mit einer Flügelspannweite von 1,80 m sind aber keine wendigen Flieger und offenbar nicht in der Lage, den Rotorblättern, die am äußeren Ende weit mehr als einhundert Stundenkilometer erreichen können, erfolgreich auszuweichen. Das Risiko, mit den Anlagen zu kollidieren, ist insbesondere für die noch unerfahrenen jungen Uhus hoch.Fünfzehntausend Windenergieanlagen stehen in Deutschland, davon viele in Uhulebensräumen. Und die Zahl nimmt noch zu. Für die Vogelschützer eine unhaltbare Situation: Der Uhu war in der Mitte des letzten Jahrhunderts in Deutschland fast ausgerottet. Heute leben in Deutschland dank großer Anstrengungen des Naturschutzes wieder etwa achthundert Brutpaare – vor allem in den deutschen Mittelgebirgen. „Was hier in Jahrzehnten erreicht wurde, macht zusehends der rücksichtslose Ausbau der Windenergie zunichte. Kaum ein anderer Teil der Wirtschaft setzt sich so rigoros gegen den Naturschutz durch. Diese Branche gilt völlig zu Unrecht als umweltfreundlich“, kritisiert Wilhelm Bergerhausen.Allerdings macht die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen für diese Entwicklung auch die Bundesländer verantwortlich. „Naturschutz ist in Deutschland Sache der Länder. Sie haben die Pflicht, bedeutende Vogellebensräume vor den Geschäftsinteressen einer kleinen Minderheit zu schützen, kommen dieser Pflicht aber kaum nach“. Bis auf Brandenburg, wo Windenergieanlagen immerhin einen Abstand von dreitausend Metern zu Uhubrutplätzen einhalten müssten, ließen viele Länder und Kommunen nahezu jeden Wildwuchs zu.Beispiel Niedersachsen: Zwar gebe sich die christlich-liberale Landesregierung nach außen hin kritisch, was den weiteren Ausbau der Windenergie im Binnenland angehe. „Tatsächlich unternimmt sie nichts, Uhulebensräume vor Windenergieanlagen zu schützen. Flächennutzungspläne zum Beispiel der Stadt Hardegsen im Solling und der Stadt Osterode am Harz bereiten den Bau von Windparks mit einigen Dutzend Anlagen in aller nächster Nähe zu den wenigen Uhubrutplätzen vor, die es in Niedersachsen gibt“, sagt Bergerhausen. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg habe erst kürzlich das Umweltministerium die Genehmigung eines Windparks angeordnet, dem der Landkreis aus Gründen des Vogelschutzes zuvor die Zulassung versagt habe. Gerade an der Windenergie werde viel verdient. Das sei die Erklärung, wenn der Naturschutz unter die Räder komme.Der Schutz des Uhus ist in Niedersachsen besonders unzureichend, weil die niedersächsische Landesregierung entgegen der Pflicht der Europäischen Vogelschutzrichtlinie von 1979 kein einziges von sechzig niedersächsischen Uhuvorkommen unter den Schutz der Europäischen Vogelschutzrichtlinie gestellt hat. Wegen dieses Versäumnisses ermittelt die Europäische Kommission gegen Niedersachsen.In der Eifel, wo die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen ihren Sitz hat, ist die Lage kaum besser: Auch hier entstehen immer mehr Windenergieanlagen in Uhulebensräumen. In der Maareifel bei Daun sind es gleich drei Brutpaare, die von einem Windpark bedroht sind. Was das bedeutet, sehen die Vogelschützer in der Nordeifel: „Allein in der Brutzeit 2003 fanden wir zwei tote Uhus in einem einzigen Windpark bei Nideggen – ganz offensichtlich von Rotoren erschlagen. Verunglücken die Altvögel, verhungern die Jungen im Nest. Auch die rotgrüne Landesregierung in Düsseldorf forciert den Ausbau der Windenergie und unternimmt nichts zum Schutz des Uhus“, sagt Wilhelm Bergerhausen.Optimistisch sind die Vogelschützer nur in einer Hinsicht: Die Europäische Kommission ermittelt gegen Deutschland wegen des unzureichenden Schutzes von Uhulebensräumen. Die Errichtung von Windparks dürfte sich in vielen Fällen als Verstoß gegen das europäische Naturschutzrecht erweisen. Das kann den Abriss der Anlagen bedeuten.Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen
EGE e. V.
Postfach 1146
52394 Heimbach
Telefon 02446/3321
Fax 02446/3043
e-Mail Egeeulen@aol.com

FledermäuseWhen Blade Meets Bat – Die Wechselwirkung von Fledermäusen und Windturbinen erscheint als ein grösseres und unerwartetes Problem in den nördlichen Appalachen. Von Mitte August bis Oktober 2003, während der Herbst-Wanderungsperiode, starben mindestens 400 Fledermäuse an 44 Turbinen des Bergsteiger-Windenergiezentrum der FPL Energie auf dem Bergrücken in West Virginia. Die Fledermäuse starben wohl nach Kollisionen mit den Windturbinen – aber warum so viele Tiere an dieser besonderen Stelle getötet wurden, bleibt ein Mysterium. Der öffentliche Aufschrei über die hohe Anzahl droht die Errichtung von einigen weiteren hundert Windturbinen, welche für das triste Gebiet West Virginias, den westlichen Marylands und in Southcentral Pennsylvaniens geplant sind, zu stoppen oder zu verzögern. Rotor trifft Fledermaus.http://www.hart-brasilientexte.de/2010/11/21/windkraft-und-merkwurdige-eu-leitlinien-kein-wort-daruber-wie-der-natur-durch-artenvernichtende-windkraftanlagen-getotete-tiere-beispielsweise-durch-nachzucht-zuruckgegeben-werden-mussen-experte-to/ Offenbar noch ein böswillig verbreitetes Gerücht – Windkraftwerke töten angeblich streng geschützte Uhus und sogar Kraniche – laut offiziellen Darstellungen – siehe oben – doch völlig unmöglich bei „umweltfreundlichen“, ungefährlichen Windanlagen. Schließlich gibts zudem ein Bundesnaturschutzgesetz, das Anlagen, die seltene Tiere vernichten, verhindern würde. November 2010 Bereits im März 2010 fand die EGE einen toten Uhu in geringer Entfernung eines Windparks im Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz. Der Uhu war am 30. April 1995 nestjung in Dünstekoven im Rhein-Sieg-Kreis von der EGE beringt worden. Der Uhu wies schwere Verletzungen auf, die er sich einer erst jetzt abgeschlossenen Autopsie zufolge bei der Kollision mit einem der Rotoren zugezogen hat. Die EGE hat den Fund an die Vogelschutzwarte in Brandenburg gemeldet; sie führt die bundesweite Kartei „Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland“. Damit erhöht sich die Zahl der gemeldeten an Windenergieanlagen getöteten Uhus auf elf. Zu den stillen Opfern einer vermeintlich umweltfreundlichen Stromerzeugung zählt seit wenigen Tagen auch ein Kranich, den die EGE gewissermaßen im Vorbeifahren in nächster Nähe zum Windpark „Engelgau“in der Gemeinde Nettersheim im Kreis Euskirchen gefunden hat. Die Aufnahme zeigt den verunglückten Vogel. Der Kopf fehlte, die beiden Schwingen wiesen Verletzungen auf, die eindeutig von einer Rotorkollision herrühren. Auch diesen Fund hat die EGE an die zentrale Fundkartei gemeldet. Der Vogel war frisch verunglückt und gewissermaßen noch warm. Die Wahrscheinlichkeit, verunglückte Vögel zu finden, ist gering. Sie werden von Greifsäugern binnen kürzester Zeit entdeckt. Die in der Fundstatistik auftauchenden Opfer sind deshalb nur die Spitze des Eisbergs. Systematisch sucht nach diesen Opfern nur der Fuchs (der wohl auch den Kopf der Kranichs schon fortgetragen hatte). Die Funde stehen in einem denkwürdigen Widerspruch zum forcierten Ausbau der Windenergiewirtschaft in nahezu allen Bundesländern. So bereitet beispielsweise derzeit die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen anderen nacheilend eine Öffnung des Waldes als Standort für Windenergieanlagen vor. Den Verlockungen der Branche sind mittlerweile alle politischen Parteien und Koalitionen erlegen. Die Linke macht keine Ausnahme. Die von SPD und Linke geführte Landesregierung in Brandenburg hat die Abstandsregelungen, die dort bisher zum Schutz von 31 gefährdeten Vogelarten gelten, auf den Prüfstand gestellt. Die Schutzzone von bescheidenen 1.000 Metern um Kranichbrutplätze ist dem Vernehmen nach bereits gefallen. Es geht um Klimaschutz, genauer um das Investitionsklima und das Klima im Portemonnaie der Investoren. Anstatt sich die 2008 von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten herausgegebenen „Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ zu eigen zu machen, sind es gerade Landesverbände von NABU und BUND, die diese Abstandsregelungen aus einer Mischung von Ahnungslosigkeit und Naivität in Angeboten an die Windenergiewirtschaft unterbieten. In Hessen verkündet der Landesverband des NABU in einem Grundsatzpapier: „In EU-Vogelschutzgebieten mit einer Größe von mehr als 10.000 ha sind Windenergieanlagen möglich“. Für den vermeidlichen Schutz der Atmosphäre scheint den Naturschutzverbänden kaum ein Teil der Biosphäre zu schade zu sein. Wenn Sie die Abstandsempfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten lesen möchten, klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 549 KB). Wir empfehlen sie gerade den Naturschutzverbänden zur Lektüre, deren satzungsgemäßes Ziel der Schutz der europäischen Vögel und ihrer Lebensräume ist. Parteien, Verbände und Gruppierungen, die sich für Windkraftwerke, und damit für die zielgerichtete, nachgewiesene Zerstörung von Natur und Heimat, gegen die Bewahrung der Schöpfung, für die Außerkraftsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes einsetzen, erleichtern damit den Bürgern enorm die Einordnung dieser Parteien, Verbände und Gruppierungen im politischen Spektrum. 

Dieser Beitrag wurde am Sonntag, 21. November 2010 um 16:28 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Kultur, Naturschutz, Politik abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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