Klaus Hart Brasilientexte

Aktuelle Berichte aus Brasilien – Politik, Kultur und Naturschutz

Deutschlands Gefängnisse 2018 – viele politisch Verfolgte eingesperrt, gemäß Grundgesetz-und BAMF-Definition(?):“Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Nicht politisch Verfolgten ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, wäre Grundgesetz-Bruch(?)…Fall Kandel, Fall des Ex-Bin-Laden-Leibwächters, Mordfall Khaled/Dresden, geständiger Täter freigelassen…Merkel und Frauenpower.

Gemäß Grundgesetz steht nur jenen Ausländern ein Asylrecht zu, die politisch verfolgt sind. Werden derartige Ausländer straffällig, entsteht eine kuriose juristisch-politische Situation, sitzen somit politisch Verfolgte in deutschen Gefängnissen. Fast jeden Tag melden Medien, daß solche „politisch Verfolgten“ in deutsche Gefängnisse gesteckt werden. 

http://www.achgut.com/artikel/die_erschlichene_einbuergerungswelle_kommt

https://www.deutschlandfunkkultur.de/von-der-buergerrechtlerin-zur-missionarin.1278.de.html?dram:article_id=192551

HamburgKindermörder17

Ausriß – die von den Machthabern neu definierte Kulturbereicherung. Killer-Importeure, deren Hintermänner bleiben durchweg auf freiem Fuß. Pakistaner hatte Aufenthaltsrecht in Deutschland, war nicht abgeschoben worden und damit gemäß Gesetzesdefinition ein politisch Verfolgter. Mit diesem Status erhielt er lebenslänglich, sitzt im Gefängnis.

SusannaFall181

BILD 2018 zum Merkel-GroKo-Kultur-und Zivilisationsbegriff. Ausriß.

Deutsches “Asylrecht” und Merkelgäste 2018. Terroristen de facto als “politisch Verfolgte” eingestuft. ”Politisch Verfolgte genießen Asylrecht”. (Grundgesetz) Auch Terrorist Amri hatte das Bleiberecht politisch Verfolgter:http://www.hart-brasilientexte.de/2018/07/02/deutsches-asylrecht-und-merkelgaeste-2018-terroristen-de-facto-als-politisch-verfolgte-eingestuft-politisch-verfolgte-geniessen-asylrecht-grundgesetz/

 

Journalisten deutscher Staats-und Mainstreammedien ist weiterhin strengstens verboten, in der aktuellen Asyldiskussion 2018  über die extrem wichtige Frage von Mentalität und soziokulturellen Faktoren zu berichten, zu reflektieren. Indessen fällt auf, daß sich die Bürger, darunter bei Diskussionen auf der Straße just auf diese Frage konzentrieren, die Rechtsverstöße der Autoritäten im Asylkontext immer schärfer verurteilen.

Fall Kandel und „politisch Verfolgter“:https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/kuscheln-mit-dem-killer-abschirmung-im-kandel-prozess-laut-ard-soll-abdul-d-spaeter-nicht-immer-daran-erinnert-werden-a2472800.html?meistgelesen=1

Bin Ladens Ex-Leibwächter – „politisch Verfolgter“:https://www.welt.de/politik/deutschland/article178174262/Sami-A-festgenommen-Bin-Ladens-Ex-Leibwaechter-soll-nun-doch-ausgewiesen-werden.html

Der Abschiebung stand bislang eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom April 2017 entgegen. Demnach drohten dem Mann bei einer Rückkehr nach Tunesien „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ (Beschluss OVerWG NRW, Az.: 11 A 1613/16.A vom 3. April 2017).

 

Der 42-jährige Tunesier lebt seit 1997 in Bochum und hat Frau und Kinder. Noch im April wurde er vom nordrhein-westfälischen Innenministerium aufgrund seiner terroristischen Vergangenheit als sogenannter Gefährder eingestuft. Er bezieht regulär Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von monatlich 1167,84 Euro…

Menschenhandel und Autoritäten-Tricksereien 2018: Polen, Ungarn und Tschechien dementieren Merkel-Version zu Asylantenfrage…Deutsche Staatsmedien hatten zunächst wie üblich nur Propaganda für die Merkel-Version gemacht:http://www.hart-brasilientexte.de/2018/07/01/menschenhandel-und-autoritaeten-tricksereien-2018-polen-ungarn-und-tschechien-dementieren-merkel-version-zu-asylantenfrage/

MerkelAp12

Unter Merkel und ihrer GroKo, so lautet ein häufiger Vorwurf, ist das Zivilisationsniveau von Deutschland stark abgesenkt worden.

Viele Deutsche sagen u.a. in Straßendiskussionen, die deutliche Erhöhung der Zahl von engagierten Judenhassern in Deutschland, die teils sogar Sympathien für Hitler und nazistische Gaskammern äußerten, weise darauf hin, daß neue und alte Nazis die deutsche Politik stark beeinflußten. Die AfD spricht von Antisemiten-Import.

Fall Khaled, Dresden, geständiger Täter in Deutschland auf freiem Fuß…: 

Todesfall Khaled Idris Bahray/wikipedia

 Der Todesfall Khaled Idris Bahray war ein Gewaltverbrechen, dem ein Asylbewerber aus Eritrea am 12. Januar 2015 in Dresden zum Opfer fiel. Besondere Bekanntheit erlangte der Fall, da zuerst über einen rassistischenTathintergrund spekuliert worden war. Nach wenigen Tagen wurde der Fall aufgeklärt. Am 22. Januar 2015 gestand Hassan S., ein 26-jähriger eritreischer Mitbewohner Bahrays, das Opfer erstochen zu haben. Anlass der Tat sei ein eskalierter Streit über die Haushaltsführung gewesen.

Zuvor gab es Kundgebungen und Mahnwachen, aber auch Vorwürfe gegen die Dresdner Polizei hinsichtlich der Qualität der Ermittlungsarbeit, die von den beteiligten Behörden als unberechtigt zurückgewiesen wurden.

Am 6. November 2015 verurteilte das Landgericht Dresden S. wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft und bescheinigte der Polizei eine einwandfreie Ermittlungsarbeit. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zurückverwiesen. Der Angeklagte wurde kurz darauf aus der Untersuchungshaft entlassen.[1 Wikipedia

Ursula von der Leyen/CDU, deutsche “Verteidigungsministerin”, bei Anne Will am 9.4. 2017 – die Totalblamage…Rücktritt? “Von der Leyen über Assad:”Der Mann hat 400000 Menschen auf dem Gewissen. Der Mann hat 12 Millionen Menschen in die Flucht geschlagen.” Wahrheit oder Fake News?http://www.hart-brasilientexte.de/2017/04/10/ursula-von-der-leyen-deutsche-verteidigungsministerin-bei-anne-will-am-9-4-2017-die-totalblamage/

http://www.hart-brasilientexte.de/2018/04/24/der-ex-leibwaechter-von-bin-laden-in-deutschland-die-werte-politischen-ziele-der-merkel-groko/

BinLadenLeibwächter18

Ausriß BILD. Der Ex-Leibwächter und der Status als „politisch Verfolgter“. Zieht die Merkel-GroKo den Begriff des „politisch Verfolgten“ in den Dreck?

 

„Schwerverbrecher wandern nach Deutschland ein – hier bekommen sie Asyl“. Epoch Times 2018

Trump und Verbrechenslage in Deutschland:

http://www.hart-brasilientexte.de/2018/06/19/trump-legt-nach-deutsche-behoerden-verschweigen-verbrechen-tagesschau-us-praesident-analysiert-2018-rasche-soziokulturelle-transformation-deutschlands-unter-merkel-groko-die-kriminelle-energie/

BiermannAusländer1

Ausriß DER SPIEGEL 2018, Wolf Biermann zur Ausländerpolitik. “Womit hat die AfD Recht?”

WiedereinreiseverbotTerroristen18

Ausriß – die Wertvorstellungen der Merkel-GroKo.

In Deutschland sagen Ausländerinnen aus Staaten der Dritten Welt, darunter Afrikas, dortige Probleme ließen sich nur verkleinern, wenn die brutalmachistischen, sexistischen Männer aufhörten, Frauen als Gebärmaschinen zu mißbrauchen, sie zum Gebären möglichst vieler Kinder zu zwingen – wenn also die Bevölkerungszahl dieser Staaten deutlich zurückgehe. Wegen der enormen Brisanz der Überbevölkerungsproblematik ist, wie die Faktenlage zeigt, deutschen Staatsmedien per Zensurvorschrift strengstens verboten, über dieses Thema permanent und faktenorientiert zu berichten.(Wohldressierte deutsche Pseudo-Journalisten dürfen nicht fragen, wieso auf Fotos von Mittelmeer-„Flüchtlingschiffen“ fast ausnahmslos immer nur junge Männer zu sehen sind, aber keine Frauen…)

ThügidaAfrikajungeMänner15

“Werden in Afrika nur junge Männer verfolgt?” Kundgebungsplakat in Thüringen

http://www.hart-brasilientexte.de/2015/08/03/welt-ueberbevoelkerung-wachsende-soziale-probleme-und-spannungen-ausweg-migration-warum-immer-mehr-afrikaner-hohe-summen-fuer-transportueberfahrt-nach-europa-bezahlen-neue-uno-bevoelkerungsprog/

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http://www.hart-brasilientexte.de/2011/05/26/brasilianer-der-in-der-schweiz-ein-vierjahriges-madchen-vergewaltigte-in-luzern-zu-lebenslanglich-verurteilt-laut-landesmedien-rio-de-janeiro-alle-zwei-stunden-eine-vergewaltigung/

Daß sich Ausländer illegal in Deutschland aufhalten, ist gemäß Grundgesetz-und Gesetzesdefitionen undenkbar – andernfalls hätten die Bundesregierung, andere Autoritäten gravierend das Grundgesetz und andere entsprechende Gesetze verletzt…

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

 

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
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Asylberechtigung/BAMF

Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt sind Menschen, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden, aufgrund ihrer

  • Rasse (der Begriff „Rasse“ wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
  • Nationalität,
  • politischen Überzeugung
  • religiösen Grundentscheidung oder
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet),

ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben.

Nicht jede negative staatliche Maßnahme – selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung dar. Es muss sich vielmehr einerseits um eine gezielte Rechtsgutverletzung handeln, andererseits muss sie in ihrer Intensität darauf gerichtet sein, die Betroffenen aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben.

Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zuzurechnen ist oder die nichtstaatliche Verfolgung selbst an die Stelle des Staates getreten ist (quasistaatliche Verfolgung).

Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen.

Sichere Drittstaaten

Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung der Asylberechtigung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist, etwa weil dieser mangels entsprechender Angaben der Asylantragstellenden nicht konkret bekannt ist. Als sichere Drittstaaten bestimmt das Asylgesetz die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und die Schweiz.

Hervorhebung als Achtung:Ausschlussgründe für eine Schutzberechtigung

Eine Schutzberechtigung der drei Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz – kommt nicht in Betracht, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Dazu gehören:
Wenn eine Person ein Kriegsverbrechen oder eine schwere nichtpolitische Straftat außerhalb des Bundesgebiets begangen hat, den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat, als Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil sie wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Hervorhebung_Gesetzgebung:Hintergrundinformationen

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur – wie in vielen anderen Staaten – auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es dient dem Schutz der Menschenwürde in einem umfassenderen Sinne und ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländerinnen und Ausländern zusteht. Zitat BAMF

…Nicht erfasst werden unter dieser Kategorie Asylberechtigte, wodurch das reale Ausmaß der „Flüchtlingskriminalität“ demzufolge amtsstatistisch gar nicht objektiv erfasst wird…Website Achgut.com, 2017

Täter, Opfer, “Flüchtlinge” – ein Schlachtfeld der Halbwahrheiten

Von Hartmut Krauss.

Die Vorsitzende der Partei „Die Linke“, Katja Kipping, beklagt durchaus zu Recht rechtsextremistische Angriffe auf „Geflüchtete“ und darf sich dabei der Zustimmung von fast allen Menschen in diesem Land sicher sein. Zudem fordert sie ein Bleiberecht für die Opfer rassistischer Gewalt.

Betrachten wir die Fakten in diesem Deliktbereich, dann gingen nach Auskunft des Bundeskriminalamtes für dieses Jahr bis Mitte Juni 2017 die Angriffe auf Asylbewerberheime im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurück. Gezählt wurden für diesen Zeitraum 127 Übergriffe, von denen 118 als rechtsmotiviert eingeschätzt wurden. „In 24 Fällen handelte es sich um Gewalt-, in 38 Fällen um Propagandadelikte und 28 Mal registrierten die Behörden Sachbeschädigungen. Elfmal gab es Brandstiftungen, und zweimal wurde Sprengstoff zur Explosion gebracht. Dabei weist das BKA darauf hin, dass diese Zahlen nicht abschließend sind.“

Nach einer anderen Aufstellung wurden in den ersten 6 Monaten dieses Jahres 153 Übergriffe erfasst, während es im ersten Halbjahr 2016 noch 706 waren. Nähere Angaben zu Personenschäden wurden nicht mitgeteilt.

Außerhalb von Flüchtlingsunterkünften wurden im ersten Halbjahr 2017 642 Übergriffe auf Asylbewerber gezählt, bei denen 123 Personen ohne Nennung des Schweregrades verletzt wurden. Zumeist handelte es sich um Beleidigungen und verbale Attacken.

Einseitige Skandalisierung

Diese einseitige Registrierung und Skandalisierung von Übergriffen gegen „Geflüchtete“ ist aber nur die halbe Wahrheit. Bleibt man bei dieser stehen und lässt die Übergriffe von „Geflüchteten“ auf Einheimische und andere „Mitflüchtlinge“ außer Acht, dann entsteht nicht nur ein schiefes, sondern ein bewusst verzerrtes und im Endeffekt verlogenes Bild der Wirklichkeit. Daran ändert sich auch nichts, wenn Kipping und andere Frauen aus dem Lager des Flüchtlingslobbyismus immer wieder gerne in der Pose der bessermenschlichen Mutter Courage des „Antirassismus“ daherkommen.

Tatsache ist, dass das homogene Bild von den „Flüchtlingen“ als arme Opfer, denen unbedingt nur in Deutschland geholfen werden muss, absolut realitätswidrig ist. Dagegen spricht neben der Gruppe von Gefährdern und Terrorverdächtigen unter den Asylbewerbern die überproportional hohe Zahl von kriminellen Gewalttätern. So wurde zum Beispiel aktuell bekannt, dass im ersten Halbjahr 2017 allein in Bayern die Zahl der durch Zuwanderer begangenen Vergewaltigungsdelikte erheblich angestiegen ist. (plus 60 Fälle, plus 90,9 Prozent) Dabei werden als „Zuwanderer“ kriminalstatistisch nur folgende Personengruppen erfasst: Asylbewerber; Geduldete, die nach negativem Abschluss des Asylverfahrens trotzdem nicht ausreisen müssen; Kontingentflüchtlinge und Illegale. Nicht erfasst werden unter dieser Kategorie Asylberechtigte, wodurch das reale Ausmaß der „Flüchtlingskriminalität“ demzufolge amtsstatistisch gar nicht objektiv erfasst wird.

In den Bundesländern ist die Anteilsrate von Zuwanderern an der Gewaltkriminalität dennoch als überproportional hoch ausgewiesen. In Bayern lag sie 2016 bei 20 Prozent, in Niedersachsen bei 10,8 Prozent, in Baden- Württemberg bei 18,5 Prozent, in Nordrhein-Westfalen bei 12,1 Prozent, und in Thüringen verdreifachte sie sich innerhalb eines Jahres von 5,1 auf 14,5 Prozent.

Insgesamt ist festzustellen, dass Zuwanderer 2016, selbst wenn man sämtliche ausländerrechtlichen Straftaten herausrechnet, weit überdurchschnittlich an der gesamten registrierten Kriminalität beteiligt waren. „Obwohl sie in der Regel nur zwischen 0,5 und 2,5 Prozent der Wohnbevölkerung in einem Bundesland ausmachen, stellten sie bis zu 10 Prozent aller tatverdächtigen Straftäter.“

Christenverfolgung unter Asylbewerbern

„Geflüchtete“ treten also selbst in hoher Zahl als Täter hervor und da, wo „Geflüchtete“ Opfer sind, sind zumeist „Mitflüchtlinge“ und nicht Deutsche die Täter. Diese Gewalt innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte ist auch nicht einfach ein Effekt der räumlichen Enge, sondern in vielen Fällen Ausdruck interethnischer Konflikte und vor allem auch auf muslimische Gewaltanwendung gegen „Ungläubige“ (meist Christen und Atheisten) unter den Heimbewohnern zurückzuführen. Dabei spielt der im Islam dogmatisch angelegte Diskus über die Minderwertigkeit von Ungläubigen/Nichtmuslimen eine wesentliche Rolle. (Muslimischer Rassismus)

Bei einer Befragung von 236 christlichen Bewohnern von Flüchtlingsheimen in Deutschland „sagten 86, dass sie physisch attackiert worden waren von muslimischen Flüchtlingen und vom Sicherheitspersonal der Unterkünfte, von denen viele auch Muslime sind. Mehr als 70 sagten, sie hätten Morddrohungen erhalten, 92 seien für ihren christlichen Glauben beleidigt worden, und 62 seien ‚sehr lauter religiöser Musik oder Gebet‘ unterworfen worden, vermutlich islamischer Art. Andere sagten, sie seien körperlichen Angriffen in Form von Schlägen, Spucken, Stoßen und sexuellem Missbrauch ausgesetzt gewesen. Rund 75 Prozent der Befragten sagten, dass die Belästigung durch Muslime ein ‚häufiges‘ Problem sei.“

Gegenüber der politisch-medialen Standardpropaganda, wie sie gerade auch im Wahlkampf gebetsmühlenartig zu vernehmen ist, muss darüber hinaus Folgendes generell hervorgehoben werden: Die überwiegende Mehrheit der „Geflüchteten“ ist illegal nach Deutschland eingereist. Viele führen keine Ausweispapiere, aber Smartphones mit sich, legen falsche Pässe vor, machen zwecks Erschleichung günstigerer Unterstützungsleistungen falsche Angaben über ihr Alter und begehen gezielt Sozialbetrug, wobei sie Scheinidentitäten vorgeben, bei verschiedenen Ämtern gleichzeitig Unterstützungsleistungen beantragen und sich dabei den Umstand der Nichtregistrierung aufgrund des massenhaften ungeregelten Eindringens zu Nutze machen. Aufgrund der Behördenträgheit und des bürokratischen Zuständigkeitsdschungels werden nur wenige von ihnen entdeckt.

Tatsache ist zudem, dass täglich mehr „Geflüchtete“ Einheimische, insbesondere Frauen, gewalttätig bedrohen, sexuell belästigen und vergewaltigen als umgekehrt Einheimische „Geflüchteten“ ein Haar krümmen. Anstatt diesen Sachverhalt vernünftig zu diskutieren, wird jeder Hinweis darauf von den herrschenden Kräften in Politik und Leitmedien sofort als „rassistisch“ etc. verleumdet und somit auf infame Weise geleugnet. Wie lange verträgt eine Gesellschaft diese perfide Verzerrung der Wirklichkeit?

Hartmut Krauss veröffentlichte unter anderem: Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden.

https://www.tag24.de/nachrichten/wien-kaltenleutgeben-moedling-thomas-busek-maennergruppe-droht-frau-mit-vergewaltigung-taeter-endlich-identifiziert-385677

„2016 stiegen Gewaltstraftaten in Bayern insgesamt um 9,8 Prozent, die hier von Zuwanderern begangenen Delikte sogar um 93 Prozent. Ein Fünftel aller in Bayern für Gewaltkriminalität registrierten Tatverdächtigen (20 Prozent) waren Zuwanderer.“ DIE ZEIT

„ASYLBERECHTIGUNG AUSGESCHLOSSEN“.

Deutschland bearbeitet hunderttausende Asyl-Fakes/Epoch Times, Juni 2018:http://www.pi-news.net/2018/06/deutschland-bearbeitet-hunderttausende-asyl-fakes/

…„Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung der Asylberechtigung ausgeschlossen.“ (BAMF vom 12.12.2012 und vom 06.08.2016). Nun denken wir mal scharf nach: Wenn bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat (als solche gelten alle Nachbarländer Deutschlands) niemand Asyl erhalten kann:

  • Wieso werden dann überhaupt Asylanträge von diesen Personen entgegengenommen?
  • Wieso beschäftigt die Regierung tausende von Entscheidern damit?
  • Wieso werden die Entscheider obendrein mit Stasi-Methoden gestresst?
  • Wieso verstopfen diese substanzlosen Asylanträge stapelweise die Verwaltungsgerichte?

Wer aus Österreich oder einem Nachbarland nach Deutschland kommt, kann einen Asylantrag stellen und bekommt ein Asylverfahren, obwohl von vorneherein klar ist, dass er keinen Asylstatus erhält. Diesen Irrsinn muss man sich erst einmal klar machen. Doch wie kommt es dazu?…Epoch Times

BerlinVerbrechenBILD17

 

Ausriß. Machteliten und Politmarionetten feiern erfolgreiche Transformation der deutschen “Hauptstadt”.

Fall Amri zeigt – viele Gefährder unter Autoritäten, die Terroranschlag möglich machten, nicht verhinderten.

BerlinAnschlagAmrifreirumBILD16

Ausriß:”Wieso läuft so einer noch frei rum?” BILD. Immer mehr Deutsche haben längst schlüssige Antworten, warum zuständige Autoritäten dem Tunesier kein Haar krümmten, ihm nicht das Handwerk legten…

Dieser Beitrag wurde am Montag, 25. Juni 2018 um 11:17 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Politik abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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