Klaus Hart Brasilientexte

Aktuelle Berichte aus Brasilien – Politik, Kultur und Naturschutz

Deutschland: Abschlußbericht Runder Tisch Sexueller Kindesmißbrauch. Deutschlands Sex-und Porno-Industrie.

„Sexueller Kindesmissbrauch wurde in der Studie als sexuelle Handlung mit und ohne Körperkontakt zwischen einem
unter 16-jährigen Kind oder Jugendlichen und einem mindestens fünf Jahre älteren Erwachsenen definiert.“

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Abschlussbericht_RTKM.html?nn=1356288

Laut Medienberichten zählt die Aufforderung zur Masturbation zum sexuellen Mißbrauch.

http://www.hart-brasilientexte.de/2008/03/24/kinderpornographie-brasilien-ist-viertgroster-lieferant-weltweit-unzureichende-bekampfung-unter-lula-kritisiert/

http://www.hart-brasilientexte.de/2010/12/15/rios-gangsta-rapper-preisen-weiter-organisiertes-verbrechen-sogar-auf-bailes-funk-des-complexo-do-alemao/

2.1 Definitionen
In Theorie und Praxis werden neben dem Begriff „sexueller Missbrauch“ zahlreiche weitere
Bezeichnungen wie „sexuelle Gewalt“, „sexueller Übergriff“, „sexuelle Belästigung“,
„sexuelle Ausbeutung“ oder „sexualisierte Gewalt“ verwendet. Je nach Kontext, Profession
oder Disziplin werden dabei unterschiedliche Akzente in und mit den Begrifflichkeiten
gesetzt.
Im strafrechtlichen Sinn ist sexueller Missbrauch eine „Straftat gegen die sexuelle
Selbstbestimmung“. Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern sind immer strafbar – auch
dann, wenn sich das betroffene Kind5 scheinbar einverstanden gezeigt hat. Laut der
entwicklungspsychologischen Fachliteratur ist eine solche Einwilligung bedeutungslos,
weil ein Kind aufgrund des kognitiven, psychischen, physischen und strukturellen
Machtgefälles zum erwachsenen Täter einer solchen Handlung nicht verantwortlich
zustimmen kann. Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen sind strafbar, wenn bestimmte
Umstände hinzu kommen: Wenn der Täter eine Zwangslage oder ein Schutz- und
Obhutsverhältnis ausnutzt, wenn das Opfer – etwa aufgrund einer Behinderung –
widerstandsunfähig ist bzw. eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung vorliegt oder
wenn sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorgenommen werden.
5 „Kind“ ist eine Person unter 14 Jahren.
10
In der psychologisch-psychotherapeutischen Kategorisierung wird sexueller Missbrauch
verbreitet durch folgende Kennzeichen charakterisiert: 1) eine sexuelle Handlung, 2) die
mangelnde Einfühlung in das Kind (Grenzüberschreitung), 3) eine
Abhängigkeitsbeziehung, 4) die Bedürfnis- und Machtbefriedigung beim Täter, 5) das
Gebot der Geheimhaltung6 und 6) die Ambivalenz der Gefühle des Kindes. Wenn also ein
Täter eine Situation bewusst ausnutzt, um auf Kosten eines Kindes durch eine sexuelle
Handlung die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, ist das sexueller Missbrauch.
(Abschlußbericht)

Entsprechend ihren Wertvorstellungen haben Deutschlands politische Verantwortliche seit den neunziger Jahren ermöglicht, daß immer mehr Kinder und Jugendliche extrem menschenverachtende Porno-und Gewaltvideos konsumieren und dadurch zu einem bestimmten Frauen-und Männerbild, zu neuartigen, offenbar erwünschten Verhaltensweisen, aber auch zu ganz speziellen Einstellungen zur Sexualität  gelangen.

Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 06. Dezember 2011 um 00:38 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Kultur, Politik abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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