1. Mensch und Gesundheit
1.1. Sichere Mindestabstände zu WEA
a) Unterstützen Sie im Interesse der Menschen in TH (bezgl. Gesundheitsschutz) eine Abstandsregelung nach bayrischem Vorbild (10-H) oder mind. eine solche wie im Land Nordrheinwestfalen (1.500 m)?
– Ja. Die Abstandsregelung und die Neuausrichtung der Energiepolitik in Bezug auf die Windkraftnutzung sind eng miteinander verbunden. Die notwendigen Abstände zu den immer höheren Windkraftanlagen sind in einem dicht besiedelten Bundesland wie Thüringen nicht realisierbar. Der Windkraftausbau muss deswegen sofort gestoppt werden und andere Energieträger müssen eingesetzt werden.
b) Befürworten Sie, u. a. auch aus marktwirtschaftlichen Gründen, die Abschaffung der Privilegierung der Windenergie im BauGB?
– Ja. Die Privilegierung der Windkraft im BauGB, die von CDU/CSU und FDP eingeführt worden ist, muss gestrichen werden. Es ist nicht ersichtlich, warum Windkraftanlagen, die tausende Tonnen wiegen und von denen zahlreiche Emissionen ausgehen, privilegiert im Außenbereich errichtet werden dürfen.
1.2. Schutz vor Schallimmissionen und Schattenschlag
a) Befürworten Sie den Gesundheitsschutz der Menschen nach dem Vorsorgeprinzip?
– Ja. Die mit den Windkraftanlagen einhergehenden gesundheitlichen Beeinträchigungen der Anwohner finden in der derzeitigen energiepolitischen Debatte kein Gehör. Dem Schutz der Gesundheit muss zukünftig viel mehr Bedeutung beigemessen werden. Die gilt vor allem für Infraschall, das hochfrequente Pfeifen der Rotorblätter und die nächtliche Warnbefeuerung.
b) Halten Sie die Überarbeitung der Norm DIN 45680 und der Richtlinien TA Lärm für erforderlich und setzen Sie sich dafür ein?
– Ja. Die Überarbeitung des Regelwerkes für den Umgang mit den Emsissionen von Windkraftanlagen ist eine unerlässliche Voraussetzung, um sogenannte „harte“ rechtliche Fakten gegen die weitere Errichtung von Windkraftanlagen in der Nähe von Wohnbebauungen zu schaffen.
1.3. Gesundheitsrisiko durch Infraschall und Körperschall
a) Setzen Sie sich für die konsequente Gewährleistung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit der Menschen, gemäß Art. 2 Abs. 2 GG, ein?
– Ja. Die körperliche Unversehrtheit darf niemals hinter die energiepolitischen Ziele zurücktreten. Vor diesem Hintergrund müssen umgehend Studien erstellt werden, die sich objektiv und unparteiisch auch mit den negativen Auswirkungen von Windkraftanlagen auseinandersetzen.
b) Stimmen Sie zu, dass vor dem weiteren Ausbau der Windenergie zuerst wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt, negative Folgen abgeschätzt und angewendete Normen und Richtlinien fortgeschrieben werden müssen?
– Ja. Der etablierten Politik von CDU bis zur Linken sind die Defizite der derzeitigen Energiepolitik bewusst. Die von der AfD geforderte Umkehr zu einer rationalen Energiepolitik würde jedoch die von diesen Parteien seit mehr als zehn Jahren vertretenen Paradigmen zu einem Irrweg erklären, was im Zweifel auch mit deutlichen Wählerverlusten verbunden wäre. Hieraus erklärt sich die mangelnde Bereitschaft, offenkundige Fehlentwicklungen zu beheben.
1.4. Veränderung im Orts- und Landschaftsbild
a) Setzen Sie sich für die Sicherung und Verbesserung des Lebensniveaus der Menschen im ländlichen Raum ein?
– Ja. Die derzeitige Energiepolitik nimmt auf die Belange des ländlichen Raums keinerlei Rücksicht. Von der Zerstörung des Landschaftsbildes und den Beeinträchtigungen der Natur ist vor allem der ländliche Raum betroffen, in dem mit landwirtschaftlicher Produktion und dem Tourismus Einkünfte erzielt werden. Der rigorose Windkraftausbau muss mit Blick auf die Entwicklungspotentiale und des Erhalts des ländlichen Raums sofort beendet werden.
b) Sind Sie der Auffassung, dass Nachteile im ländlichen Raum, wie z. B. schlecht ausgebaute Infrastruktur, durch weitere negative Beeinträchtigungen nicht weiter verschärft werden dürfen, um drohende Landflucht zu verhindern?
– Ja. Sollte die sogenannte Energiewendepolitik weiterhin auf Kosten des ländlichen Raums stattfinden, würde dies die Attraktivität ländlicher Regionen beeinträchtigen. Eine Neuausrichtung der Energiepolitik ist deswegen vor allem im Hinblick auf den Erhalt des ländlichen Raums unabdingbar.
1.5. Zu Repowering
a) Befürworten Sie grundsätzlich Repowering-Maßnahmen an Bestands-Standorten von WEA, nachdem eine Förderung ausgelaufen ist?
– Nein. Die Privilegierung der erneuerbaren Energien im Allgemeinen und der Windkraft im Speziellen über die EEG-Umlage muss gestrichen werden. Ein Repowering wäre dann in den seltensten Fällen profitabel und würde ohnehin nicht erfolgen. Außerdem stehen die Bestandsanlagen für ein Repowering viel zu nah an Wohnbebauungen.
b) Setzen Sich dafür ein, dass an bestehenden WEA-Standorten mit kleiner Leistung und viel zu nah am Wohngebiet kein Repowering durch leistungsstärkere und höhe WEA stattfindet?
– Ja. Das Repowering von Bestandsanlagen ist in den meisten Fällen abzulehnen, weil die Anlagen bereits jetzt viel zu nah an der Wohnbebauuung stehen. Nach dem Repowering geht von ihnen eine nicht mehr hinnehmabare Belastung der Anwohner aus.
1.6. Zu Brandgefahr und Feuerwurf
a) Können Sie nachvollziehen, dass Bürger aus Gründen einer durch WEA verursachten Brandgefahr, Angst um ihr Leben und ihr Eigentum haben?
– Ja. Wiederholt kam es in der Vergangenheit zu technischen Defekten oder sogar zum Kollaps der Windkraftanlagen. Bisher sind bundesweit hunderte Anlagen durch Blitzschlag oder Defekt abgebrannt. Da Löscharbeiten in hundert oder zweihundert Meter Höhe nicht durchführbar sind, ist die Furcht der Anwohner vor Gefährdungen durch Brandgefahr eine ernst zu nehmende Sorge.
b) Setzen Sie sich für die konsequente Durchsetzung bzw. Schaffung von Brandschutz-vorschriften bei WEA ein, so wie sie für andere Gewerbe- und Industrieanlagen vorgeschrieben sind?
– Ja. Gerade für die Windkraftanlagen in exponierten Lagen nahe Wohnbebauungen und Waldgebieten müssen besonders strenge Brandschutzvorkehrungen gelten, da Löscharbeiten in über hundert Meter nicht durchführbar sind.
1.7. Gefahr durch Eisabwurf/Eisschlag
a) Sehen Sie beim Betrieb von WEA eine ernstzunehmende und unkalkulierbare witterungsbedingte Eisabwurfgefahr?
– Ja. Der Gefahr des Eiswurfs ist in der bisherigen Debatte um die Windkraft kaum Beachtung geschenkt worden. Solche witterungsbedingten Gefähdungen sind einer der Aspekte, warum die Anlagen nicht in der Nähe von Wohnbebauungen errichtet werden dürfen oder aber wesentlich größere Abstände als bisher erforderlich machen.
b) Sollen bei Vereisungsgefahr von WEA-Rotoren die BAB, BStr, LStr und andere Gefährdungsbereiche sowie Forst-, Wander- und Reitwege zur Gefahrenabwehr gesperrt werden, wenn diese im Wurfradius (Gefahrenbereich) liegen?
– Die Lösung für solche Probleme darf nicht in einer Einschränkung der Lebensqualität und des Gesundheit der Anwohner liegen. Sofern von den Anlagen Vereisungsgefahr ausgeht, dürfen sie bei bestimmten Witterungen nicht betrieben werden. Individuelles Profitstreben darf in keinem Fall Priorität vor dem Gesundheitsschutz haben.
1.8. Tourismus und Naherholung
a) Messen Sie dem Tourismus und der Naherholung in TH einen hohen Stellenwert bei?
– Ja. Mit über 100.000 in der Tourismusbranche beschäftigten Personen ist der Tourismus ein bedeutender Wirtschaftszweig Thüringens. Eine besonders große Bedeutung besitzt der Tourismus als Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum, da dort ein großer Anteil der Einkünfte über Einnahmen aus dem Fremdenverkehr erwirtschaftet werden. Die AfD setzt sich für den Erhalt des Tourismus in allen Facetten ein und lehnt eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die sogenannte Energiewende ab.
b) Sind Sie bereit, die Widersprüche zwischen den Zielen/Strategien der Tourismusverbände und denen der Windindustrie (Windparks) im Interesse der Förderung des Tourismus zu beseitigen?
– Die Politik muss stets darauf bedacht sein, einen Ausgleich zwischen widerstreitenden Interessen herbeizuführen. Im Falle der Abwägung zwischen dem regional wichtigen Wirtschaftszweig Tourismus und der Förderung einer Energierzeugungsform, deren Produktionsanlagen in anderen Bundesländern liegen und die mit Naturzerstörungen einhergeht, ist ganz klar dem Tourismus der Vorzug zu geben.
2. Natur- und Artenschutz
2.1. Windkraft im Wald
a) Sind Sie der Auffassung, dass Wald das bedeutendste und sensibelste Ökosystem in der Natur darstellt und aus Gründen der Biodiversität konsequent zu schützen ist?
– Ja. Neben weiteren, ebenso sehr sensiblen Ökosystemen ist der Wald in Thüringen eine höchst schützenswertes Gebiet. Die praktizierte Energiepolitik und vor allem die Windkraft im Wald stehen im eklatanten Widerspruch zu allen gesicherten Erkenntnissen zum Umwelt- und Naturschutz. Der Wald als natürliche Lunge der Erde, CO2-Senke und schützenswertes Ökosystem darf unter keinen Umständen für die Errichtung von Windkraftanlagen abgeholzt werden.
b) Sind für Sie/Ihre Partei WEA im Wald absolut tabu?
– Ja. Die AfD lehnt jegliche Errichtung von Windkraftanlagen im Wald kategorisch ab.
2.2. Gefahren für Vögel und Fledermäuse
a) Hat Natur- und Artenschutz für Sie eine herausragende Bedeutung?
– Ja. Die einseitige Verkürzung der politischen Debatte auf die sogenannte Klimapolitik hat dazu geführt, dass Umwelt-, Landschafts- und Artenschutz völlig in Vergessenheit geraten sind. Wir setzen uns dafür ein, dass zukünftig Energie- und Naturschutzpolitik eine Einheit bilden.
b) Stellen Sie Windkraftbauvorhaben mit ihren wirtschaftlichen (Gewinn-) Interessen über die Interessen des Artenschutzes?
– Nein. Der Schutz der Natur hat für uns den höchsten Stellenwert in der Politik. Denn ohne den Erhalt der Natur und unserer Lebensgrundlagen haben wir keine Zukunft. Es ist unsere Pflicht, der kommenden Generation eine lebenswerte Natur zu übergeben, die unseren Kindern ebenso wie uns eine Heimat bieten soll.
2.3. Änderungen im BNatSchG – Windkraft vor Naturschutz?
a) Sehen Sie die zu Gunsten klima- und energiepolitischer Ziele getätigten Änderungen im BNatSchG als unbedingt notwendig an?
– Nein. Mit der Änderung des BNatschG wurde zugunsten der Windkraftlobby ein Ausbau der Windkraft auch in ökologisch sensiblen Regionen auf Kosten geschützter Arten erlaubt. Die AfD lehnt diese Änderungen ab. Anstatt Ausnahmetatbestände zur Windkraftnutzung einzuführen, sollte vielmehr das Verbot der Windkra ftnutzung im Wald und in anderen sensiblen Bereichen im BNatSchG gesetzlich geregelt werden.
b) Ist Ihrer Meinung nach die Lockerung des BNatSchG zur Durchsetzung der Windenergie, jedoch zu Lasten des Artenschutzes und der Biodiversität, gerechtfertigt?
– Nein. Eine Besserstellung der Windkraft zu Lasten des Umwelt-, Landschafts- und Artenschutzes ist abzulehnen. Die Thüringer AfD setzt sich dafür ein, dass die einseitige Klimapolitik aufgegeben und durch eine vernünftige Naturschutzpolitik ersetzt wird, bei der alle Aspekte des Umwelt-, Landschafts- und Artenschutzes Berücksichtigung finden.
2.4. Rodungen von Wald und Ausgleichsmaßnahmen
a) Ist Ihre Partei/sind Sie unter dem Naturschutz- und Nachhaltigkeitsgedanken gegen jede Schädigung von Wald, insbes. durch den Bau von Windindustrieanlagen?
– Ja. Rodungen im Rahmen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind gängige Praxis und auch notwendig. Die AfD lehnt aber jegliche Rodung zur Errichtung von Windkraftanlagen im Wald kategorisch ab. Der Wald als natürliche Lunge der Erde, CO2-Senke und schützenswertes Ökosystem darf unter keinen Umständen für die Errichtung von Windkraftanlagen abgeholzt werden.
b) Sind Ihrer Meinung nach Rodungen gerechtfertigt, wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden?
– Nein. Der Schaden, der entsteht, wenn der Wald als gewachsenes Ökosystem und als Heimat zahlreicher Arten gerodet wird, kann nicht durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen weisen darüber hinaus häufig eine geringe Qualität auf, sodass sie die Waldflächen nicht adäquat ersetzen können.
3. Finanzielle und wirtschaftliche Aspekte
3.1. Soziale Umverteilung
a) Sind Sie gegen eine unsoziale (finanzielle) Umverteilung von unten nach oben?
– Ja. Die EEG-Umlage als staatliche garantierte Zwangsrendite fließt von Familien, Alleinerziehenden und mittelständischen Unternehmen in die Taschen von Kapitalgesellschaften und Besserverdienern, die sich Beteiligungen an Windkraft- und Solarprojekten leisten können. Durch den EEG-Umlagemechanismus erfolgt über steigende Strompreise eine Umverteilung von unten nach oben. Die AfD lehnt diese unsoziale Vermögensumverteilung ab.
b) Würden Sie/Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode der Bundesregierung die Einführung eines so genannten „Energie-Soli“ unterstützen?
– Nein. Anstatt weiterer Umverteilungsmaßnahmen und staatlicherMarkteingriffe muss die Energiewirtschaft wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Das heißt: Abschaffung des EEG, des Einspeisevorrangs erneuerbarer Energien und ihrer bauplanungsrechtlichen Privilegierung sowie der EEG-Umlage. Stattdessen sollen die verschiedenen Energieträger im Wettbewerb eine günstige Energie- und Stromversorgung sicherstellen. Die im Übergangszeitraum zu finanzierenden Verpflichtungen aus dem EEG (Investorenschutz) sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Die Mittel für diese Zwecke müssen aus dem bestehenden Steueraufkommen gedeckt werden. Jegliche Steuererhöhung oder die Einführungen anderer Abgaben für energiepolitische Zwecke lehnen wir kategorisch ab.
3.2. Auswüchse am Strommarkt
a) Nimmt Ihre Partei/nehmen Sie beim weiteren Ausbau der eE eine betriebs- und marktwirtschaftliche Fehlentwicklung bewusst in Kauf?
– Nein. Der erneute Anstieg der EEG-Umlage auf einen historischen Höchststand zeigt, dass das deutsche Fördersystem für erneuerbare Energien volkswirtschaftlicher Unsinn und sozialpolitischer Sprengstoff ist. Die AfD setzt sich konsequent für eine Abschaffung des EEG und den damit verbundenen Belastungen der sozial Schwächeren, aber auch zahlreicher kleiner und mittelständischer Betriebe ein.
b) Akzeptieren Sie bei zunehmenden Redispatch-Maßnahmen und noch erforderlichen großen Netz-und Speicherinvestitionen steigende Umlagen zu Lasten der Stromkunden?
– Nein. Die unregelmäßige Stromeinspeisung belastet die Netze und Spannungsspitzen führen zu häufigen Eingriffen zur Gewährleistung der Netzstabilität. Der Netzausbau ist die direkte Folge der Förderung der Erneuerbaren, denn mit ihm sollen die Spannungspitzen abgefangen werden. Die Kosten des Redispatchs und des Netzausbaus führen zu Belastungen in Milliardenhöhe und haben zu ständig steigenden Netznutzungsentgelten geführt. Zusammen mit der EEG-Umlage und weiteren Abgaben hat Deutschland mit den teuersten Strom in Europa. Die AfD fordert ein sofortigen Neustart in der Energiepolitik, um eine weitere Belastung der Stromverbraucher unverzüglich zu stoppen.
3.4. Bezahlbarkeit der „Energiewende“
a) Sind Sie dafür, dass mit der Realisierung der sogenannten „Energiewende“ aus Wettbewerbsgründen Ausnahmetatbestände für energieintensive Bereiche gerechtfertigt sind/bzw. geschaffen werden.
– Nein. Anstatt Ausnahmetatbestände einzuführen müssen das EEG und die EEG-Umlage vollständig abgeschafft werden, um eine sichere und preisgünstige Energieversorgung zu gewährleisten. Es darf keine Zweiklassengesellschaft bei der Energie- und Stromversorgung geben. Die mit dem EEG einhergehenden volkswirtschaftlichen Belastungen der deutschen Wirtschaft, der großen Unternehmen, vor allem aber kleiner und mittelständischer Betriebe erfordern ein sofortiges Umsteuern in der Energiepolitik. Ohne Absenkung der Stromkosten besteht die Gefahr, dass Teile der deutschen Wirtschaft ins Ausland verlagert werden.
b) Nehmen Sie in Kauf, dass auch sozial schwache Stromkunden (Sozial- und Altersarmut), die sich keine teuren stromsparenden Geräte (Klasse A+++) leisten können, immer mehr EEG-Umlage zahlen müssen?
– Nein. Es darf nicht sein, dass Familien und Alleinerziehende die staatlich garantierte Rendite von Besserverdienern, Anlagenbetreibern und internationalen Kapitalgesellschaften mit hunderten Euro im Jahr bezahlen müssen. Die AfD setzt sich deswegen für eine drastische und schnelle Absenkung des Strompreisniveaus ein.
3.5. Teilhabe Kommunen und Risikoverlagerung
a) Begrüßt Ihre Partei, dass Kommunen im eE-Sektor als Unternehmer oder Windenergiestromerzeuger bzw. -teilhaber tätig werden?
– Nein. Die Behauptung, dass Kommunen mit Windkraftanlagen finanzielle Gewinne erwirtschaften können, ist in vielen Fällen schlichtweg falsch. Einzig die Anlagenproduzenten und Projektierer verdienen Geld, während die Kommunen meist leerausgehen.
b) Muss Ihrer Meinung nach das unternehmerische Risiko im Insolvenz- oder Haftungsfall von den Kommunen verantwortet und selbst getragen werden?
– Ja. Um das Ausfallrisiko der Kommunen möglichst gering zu halten und damit den Steuerzahler vor Kosten zu schützen, müssen kommunale Verantwortungsträger umfassend über die finanziellen Risiken der Windkraftnutzung informiert werden.
3.6. Gewerbesteuereinnahmen
a) Erwarten Sie bei den bestehenden Gewerbesteuerregelungen unter Beachtung des Risikopotenzials Vorteile für den kommunalen Finanzhaushalt einzelner Gemeinden?
– Nein. Die Kommunen erwirtschaften in den seltensten Fällen Einnahmen durch Windkraftanlagen, denn im Falle von Beteiligungen sorgen Steuertricks dafür, dass die Kommunen leer ausgehen.
b) Werden Sie im Falle ausbleibender Gewerbesteuern bzw. eintretender Verlusten mittels staatlicher Zuschüsse für einen Ausgleich bei den Gemeinden sorgen?
– Nein. Nur eine umfassende Informationskamapagne aller Verantwortungsträger in den Kommunen über die finanziellen Risiken einer Beteiligung an Windkraftprojekten kann verhindern, dass die Steuerzahlergemeinschaft für die Kosten kommunaler Fehlentscheidungen aufkommen.
3.7. Wertverluste von Immobilien
a) Setzen Sie sich für eine grundsätzliche Entschädigung für Grundstücks- und Immobilieneigentümer bei eingetretenem Wertverlust bzw. Unveräußerlichkeit ein?
– Ja. Bei nachgewiesenem Wertverlust von Grundstücken durch die Errichtung von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft müssen Entschädigungsregelungen eingeführt werden, wie sie bei anderen Beeinträchtigungen wie Fluglärm oder der Überbauung von Grundstücken durch Stromleitungen bereits üblich sind. Dabei ist zu beachten, dass die Anlagenbetreiber für die durch ihre Anlagen verursachten Schäden und Wertminderungen aufkommen müssen.
b) Wollen Sie dafür sorgen, dass bei unverschuldeten Firmen- und Privatinsolvenzen die Grundstücke und Immobilien in der Höhe des Wertverlustes entschädigt werden?
–
4. Technische und logistische Gesichtspunkte
4.1. Speicher und Netze
a) Tritt Ihre Partei für eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energiepolitik (Zieldreieck der Energieversorgung) ein?
– Ja. Die Energiewende hat zu einer Energiepolitik geführt, die keines der drei Ziele erreicht. Die Strompreise sind auf einem Rekordhoch, die eE-Anlagen gehen mit zahlreichen Beeinträchtigungen der Umwelt und des Landschaftsbildes einher und der unstete Flatterstrom gefährdet die stabile Energieversorgung. Die AfD setzt sich deswegen für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ein.
b) Bestreben Sie, wegen der großen Speicher- und Umwandlungsverluste einen bis zu vierfachen höheren Ausbau der grünen volatilen Energieerzeuger (WEA und PV-Anlagen) zur Realisierung der „Stromwende“ und einen mind. zehnfachen Ausbau zur Realisierung der gesamten „Energiewende“ (zzgl. Verkehrs- und Transportbereich, Heizung, Prozesswärme und Produktion) an?
– Nein. Das Konzept der Stromspreicher ist praktisch gescheitert. Selbst wenn genügend Speicher installiert würden, um die produzierte und die benötigte Strommenge zu speichern, ginge damit ein unverhältnis hoher Ressourcenverbrauch einher. Außerdem wären solche Speicher schlicht nicht bezahlbar. Die Mängel fehlender Stromspeicher können nicht durch einen noch stärkeren Ausbau der Erzeugungsanlagen kompensiert werden. Die AfD drängt daher auf eine sofortige Neuausrichtung der Energiepolitik und der Beendigung der sogenannten Energiewende.
4.2. Zur Grundlastsicherung
a) Sind Sie der Auffassung, dass ein „Blackout“ im Stromversorgungsnetz bei der weiteren Umsetzung der „Stromwende“/“Energiewende“ absolut sicher verhindert werden kann, auch wenn die letzten Kernkraftwerke in 2022 und fossile Kohlekraftwerke zeitnah vom Netz genommen werden?
– Nein. Durch die derzeitige Abschaltung der Kernkraftwerke verbunden mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem perspektivischen Abschalten weiterer konventioneller Kraftwerkskapazitäten besteht das ernsthafte Risiko eines Zusammenbruchs des Stromnetzes. Der Blackout konnte wiederholt nur des wegen verhindert werden, weil das Ausland bereit war, überschüssigen Strom aus Deutschland aufzunehmen. Solch riskante Netzinstabilitäten müssen unbedingt sofort behoben werden.
b) Können Sie eine jederzeitige stabile und leistungsfähige Energieversorgung garantieren, um kausale Todesfälle (z. B. in der Gerätemedizin) zugleich der Zusammenbuch der modernen Industrie- und Informationsgesellschaft mit enormen wirtschaftlichen Schäden zu vermeiden?
– Mit der fluktuierenden Energieeinspeisung durch erneuerbare Energien kann keine grundlastfähige Energieversorgung sicher gestellt werden. Aus diesem Grund muss wieder auf eine grundlastfähige Stromversorgung umgestellt werden.
4.3. Der Verkehrs- und Wärmesektor
a) Halten Sie die Umsetzung der Ziele in der „Energiewende“, im Strom-, Verkehrs-, Wärme- und Produktionssektor, für technisch umsetzbar? Kann Ihrer Meinung nach mehr Biomasse und -kraftstoff erzeugt werden, ohne dass damit die Selbstversorgung an Nahrungs- und Futtermitteln gefährdet wird?
– Nein. Die Biomasseproduktion führt zu einer Entscheidung zwischen „Tank oder Teller“. Eine Verknappung der Nahrungsmittelproduktion zugunsten der Energieproduktion lehnen wir ab. Darüber hinaus führt die Biomasseproduktion zu Monokulturen und einer damit verbundenen Reduktion der Artenvielfalt.
a) Setzen Sie sich für die Verlagerung des wachsenden Güteraufkommens von der Straße auf die Schiene ein?
– Ja. Der Schienenverkehr ist eine umweltfreundliche und ressourcenschonende Alternative zum Gütertransport auf der Straße. Um den Schienenverkehr gegenüber dem Lasttransport auf der Straße konkurrenzfähig zu machen, müssen sowohl im bundesweiten als auch im regionalen Schienennetz mehr Investitionen getätigt werden.
4.4. Zur E-Mobilität
a) Unterstützt Ihre Partei die ambitionierten Pläne zu Realisierung der E-Mobilität?
– Nein. Die neue Mobilität muss das Ergebnis eines Wettbewerbs der Technologien sein. Die voreilige Vorfestlegung der Politik auf die E-Mobilität ist ideologisch begründet und hat in eine technologische Sackgasse geführt. Mit unstetem Flatterstrom kann außerdem weder die Energieversorgung einer Industrienation noch deren Mobilität gewährleistet werden. Mit der Hybrid-Technologie, synthetischen Kraftstoffen oder der Brennstoffzellen-Technik gibt es weitere Ansätze, um die konventionellen Verbrennungsmotoren abzulösen.
b) Halten Sie die Umsetzung der Ziele in der E-Mobilität bis zum Jahr 2030 für realistisch, wirtschaftlich und umweltverträglich?
– Nein. Die ambitionierten Ziele der E-Mobilität erinnern stark an die Zielmarken der sogenannten Energiewende, die zu Chaos und Unwirtschaftlichkeit in der Energieversogung geführt haben. Im Rahmen des Umbaus des Individual- und Lastverkehrs sollten diese Fehler nicht wiederholt werden.