Klaus Hart Brasilientexte

Aktuelle Berichte aus Brasilien – Politik, Kultur und Naturschutz

„Dann griff der Tunesier (27) der Leipzigerin unvermittelt in den Schritt.“ Leipzig 2016:“Diebstahl, Drogenhandel, Körperverletzung. Warum sind die Sex-Grabscher vom Hauptbahnhof trotzdem frei?“(Bildzeitung) Nicht nur in Leipzig weiß jeder den Grund – die Islamisierung muß erfolgreich weitergehen…Autoritäten schonen Sexmob-Verbrecher, siehe Köln, Düsseldorf, Hamburg etc. – und setzen auf Repressalien gegen Kritiker der Islamisierungspolitik, Gewaltförderung. Tatjana Festerlin auf Leipziger Legida-Pegida-Kundgebung zu „afroarabischen Sexterroristen“. Bizarre Politschauspieler-Sendung „Hart aber fair“.

Dienstag, 12. Januar 2016 von Klaus Hart

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Merkel zum Anschlag in Istanbul: “Ziel der Terroristen ist unser freies Leben”. DER SPIEGEL

AfD-Protestkundgebung am 13.1. 2016 auf dem Domplatz in Erfurt:http://www.hart-brasilientexte.de/2016/01/13/afd-thueringen-protestkundgebung-am-13-1-in-erfurt-wir-stehen-auf-gegen-das-asyl-chaos-von-merkel-und-ramelow-illegale-einwanderung-beenden-kriminelle-auslaender-abschieben-grenzen-schliessen/

LeipzigSexgrabscherBild16

 

Ausriß Bildzeitung.

Leipzig – Eine Gruppe von zehn Nordafrikanern begrapscht vor dem Hauptbahnhof eine Frau (31), die Bundespolizei nimmt zwei „polizeibekannte“ Täter fest – und lässt sie noch am selben Abend wieder laufen.

Wie kann das sein?

„Die Männer befinden sich in einem Asylverfahren, haben einen festen Wohnsitz“, sagte Maria Braunsdorf. „Die Staatsanwaltschaft sah deshalb keinen Haftgrund.“…

Aber: „Der Libyer (31) und der Tunesier (27) sind wegen Diebstahls, Drogenhandels und Körperverletzungen aufgefallen.“ Zitat Bildzeitung

Der neue deutsche Kulturbegriff, Kulturbereicherung unter Merkel-Gabriel und den Islamisierungsparteien:”Ich töte sie – ficken.”(Drohzettel).

Angela Merkel am 12.1. 2016 zu „internationalem Terror“: „Sein Ziel aber ist immer dasselbe: Es ist unser freies Leben in freien Gesellschaften.“ Merkel äußerte sich nicht zu stetig erhöhter Zahl von terrorbereiten Islamisten sowie Gefährdern in Deutschland, ebensowenig zu den ungezählten Sexmob-Opfern der letzten Zeit, deren „freies Leben“ durch die Politik von Regierung und Islamisierungsparteien stark eingeschränkt wird – siehe Köln, Hamburg, Berlin, Düsseldorf etc….

“Wer Gastrecht missbraucht, hat Gastrecht verwirkt” – Sahra Wagenknecht aus der Partei mit dem bizarr-tollkühnen Namen.

Das islamistische Attentat auf Deutsche – wie Islamkritiker in Deutschland kriminalisiert werden:<a http://www.hart-brasilientexte.de/2016/01/12/terroranschlag-auf-deutsche-in-der-tuerkei-am-12-1-2016-seit-langem-vorhergesagt/

Verfassung außer Kraft? Systematischer Kriminellenimport und Gesetzeslage.Zieht die Merkel-GroKo den Begriff des “politisch Verfolgten” in den Dreck, indem sie ihn auch auf Kriminelle jeder Couleur anwendet?

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

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