27. Dezember 2012
NABU: Windige Geschäfte für die „Energiewende“ und gegen den Artenschutz
Das Geschäftsmodell einiger sog. “Naturschutzverbände” mit dem Namen „Klageverzicht gegen Bares“ funktioniert mal wieder vorzüglich: Der NABU Hessen hatte vor dem VGH Hessen gegen die Inbetriebnahme von Windkraftanlagen bereits weitgehend Recht bekommen (Anlage .pdf Beschluss VGH Hessen: NABU ./. Land Hessen – Beschluss VGH – 9 B 1977-11). Wegen der Einhaltung des Artenschutzes musste der Betrieb von 5 WKA eingestellt werden. Nun ist wieder alles anders: Die Windkraftbetreiber boten dem NABU eine Zahlung von 500.000 € für einen “Fond”an, gegen einen Klageverzicht. Diesen Deal nennt man dreist einen “Kompromiss” für den Artenschutz (siehe Presseerklärung des NABU Hessen vom 03. Dezember 2012 ganz unten). Jetzt dürfen die Anlagen weiterlaufen, im EU-Vogelschutzgebiet “Vogelsberg”, für die “Energiewende”, und die Windkraftbetreiber werden zu Artenschützern!Die betroffenen Arten werden aber weiterhin gefährdet. Der NABU nennt diese unglaubliche Nummer „NABU Hessen, OVAG Energie AG und BürgerWind fördern den Rotmilan“. Genau das Gegenteil ist aber der Fall! Solche “Naturschutzverbände” braucht niemand, sie sind nicht nur peinlich, sie sind einfach überflüssig. Die Glaubwürdigkeit als vorgebliche „Anwälte der Natur“ haben einige Verbände ohnehin schon lange verloren.