Berlin, 26. Februar 2019. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Januar 2019 öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet. Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen. Auf Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt mit heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 Euro angedroht. Das Gericht folgt der AfD dabei in allen wesentlichen Punkten und bewertet das Vorgehen der Behörde als rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei.
Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln: „Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert.“
„Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht“, sagte Roland Hartwig, Leiter der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe „Verfassungsschutz“. „Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen. Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert.“ AfD
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Alice Weidel: Haldenwang sollte umgehend abgesetzt werden
Berlin, 26. Februar 2019. Die AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einer einstweiligen Anordnung. Es ist damit auch Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) untersagt, sein Amt weiterhin zur Bekämpfung politischer Konkurrenz zu missbrauchen.
Alice Weidel, Bundesvorstandsmitglied und Vorsitzende der AfD-Fraktion, fordert die umgehende Absetzung Haldenwangs:
„Personelle Konsequenzen müssen her. Haldenwang hat gezeigt, dass ihm die notwendige Neutralität für die Ausübung eines so wichtigen Amtes fehlt. Er sollte umgehend abgesetzt und sein Amt mit jemandem besetzt werden, der politisch neutral und im tatsächlichen Sinne des Verfassungsschutzes agiert.“